Année politique Suisse 1982 : Wirtschaft / Landwirtschaft / Landwirtschaftspolitik
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Berglandwirtschaft
Trotz einem reichhaltigen Instrumentarium an produktionsgebundenen Förderungsmassnahmen und immer mehr auch an Direktzahlungen konnte der Einkommensrückstand der Berglandwirtschaft nicht verringert werden [18]. So erreicht das Gesamteinkommen im Berggebiet nach wie vor nur ungefähr 2/3 von jenem der Talbetriebe. Um eine weitere Verbesserung des bergbäuerlichen Einkommens zu erreichen, ersuchte der Bundesrat die eidgenössischen Räte, die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zu erhöhen. Entsprechend einer bereits vor Jahresfrist in die Wege geleiteten Gesetzesänderung ermächtigte deshalb das Parlament vorerst die Landesregierung, fortan die Ansätze für die Kostenbeiträge selbst festzusetzen und der Entwicklung auf diesem Gebiet künftig mit einem flexibleren und rascheren Verfahren Rechnung zu tragen [19]. Die Bundesversammlung, welche den Höchstbetrag der erforderlichen finanziellen Mittel künftig jeweils für zwei Jahre zu bewilligen hat, genehmigte in der Folge für die Jahre 1983/84 einen Kredit von 350 Mio Fr. Damit gingen die Parlamentarier trotz anfänglichem Widerstand der Kleinen Kammer und ungeachtet der finanzpolitischen Bedenken des zuständigen Departementsvorstehers um 30 Mio Fr. über den vom Bundesrat beantragten Betrag hinaus. Dies in der Absicht, die seit 1974 unverändert gebliebenen Kostenbeiträge nicht nur um 30, sondern 40 Prozent zu erhöhen und so der seither eingetretenen Teuerungsentwicklung besser Rechnung zu tragen [20].
 
[18] IBZ, 42, 22.10.82; vgl. auch die überwiesenen Postulate der Christlichdemokraten Kühne (SG) und Zumbühl (NW) in Amtl. Bull. NR, 1982, S. 970 und Amtl. Bull. StR, 1982, S. 309 f. Zu einer Ausdehnung des Gebietes mit erschwerten Produktionsbedingungen zugunsten des Brot- und Futtergetreideanbaus auf dem Verordnungsweg vgl. AS, 1982, S. 599 f. sowie NZZ, 92, 22.4.82. Zum Problem der Nebenerwerbslandwirtschaf im Berggebiet vgl. Bund, 165, 19.7.82 und LNN, 271, 22.11.82 (Seminar zum Nationalen Forschungsprogramm über Regionalprobleme in der Schweiz) sowie J. Valarche, «L'agriculture comme activité seconde, sur l'exemple fribourgeois », in Revue économique et sociale, 40/1982, 5.114 ff. Vgl. ferner Documenta, 1982, Nr. 4, S. 8-11 (BR Honegger).
[19] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 901 ff. und 1479; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 409 ff. und 557; BBl, 1982, III, S.130 f. (Bundesgesetz); vgl. SPJ, 1981, S. 86.
[20] BBl, 1982, III, S. 313 ff. (Botschaft), S. 1161 und 1983, I, S. 95 (Bundesbeschluss); Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1671 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 646 ff. und 691 f.