Année politique Suisse 1982 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzausgleich
Das zwischen den Kantonen wieterhin grosse Unterschiede bezüglich ihrer Finanzkraft bestehen, bemühte man sich auch 1982 um einen verstärkten Finanzausgleich. Dies war umso nötiger, als die Sparmassnahmen des Bundes sich ungünstig auf die Einnahmen der Kantone auswirken. Es wurden Stimmen laut, welche die Kantone als Hauptopfer der Sparpolitik auf eidgenössischer Ebene bezeichneten [57]. Die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist zwar ein primär staatspolitisches Anliegen — der Föderalismus soll gestärkt werden — zeitigt jedoch erhebliche finanzpolitische Folgen: die Ausgaben der Kantone werden zunehmen [58].
Im Rahmen der Behandlung der Aufgabenneuverteilung beschloss deshalb der Ständerat, das Finanzausgleichsgesetz zu ändern. Der für den Ausgleich bestimmte Anteil an der Wehrsteuer soll anstatt 7,5% künftig 13% betragen. Die Kleine Kammer sprach sich auch für eine Entlastung der Kantone von den Beiträgen zur AHV aus, wollte jedoch im Gegenzug den Bundesbeitrag an ihre Ergänzungsleistungen kürzen. Der Rat lehnte es ab, auf die von der Landesregierung vorgeschlagene definitive Abschaffung der Kantonsanteile an der Stempelsteuer und am Alkoholsteuerertrag einzutreten. Er folgte damit der Mehrheit der zuständigen Kommission, welche den Zusammenhang dieser Vorlagen mit der Aufgaben-Neuverteilung bestritt und die Frage als in den Themenkreis des Anschlusssparprogrammes gehörend betrachtete. In gewisser Beziehung widersprach der Ständerat damit dem seinerzeit von Parlament erteilten Auftrag, in dem es selbst den Zusammenhang hergestellt hatte [59].
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R.E.
 
[57] Vgl. Vat., 173, 29.7.82. Vgl. auch die Motion Couchepin (fdp, VS) zu den regionalen Auswirkungen der Finanzpolitik; sie wurde als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1982, S. 528 f.). Vgl. ebenfalls die kritische Betrachtung des geltenden Systems des Finanzausgleichs in wf, Dok., 7, 15.2.82. Vgl. zudem oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[58] Vgl. das Votum von StR Binder (cvp, AG): Amtl. Bull. StR, 1982, S. 586 f.
[59] Amtl. Bull. StR, 1982, S. 635 ff.; NZZ, 885, 7.12.82 ; Vat., 284, 7.12.82. Die Kantonsanteile an der Stempel- und der Alkoholsteuer sind mit dem Sparpaket von 1980 als befristete Massnahmen bereits aufgehoben worden (vgl. SPJ, 1980, S. 77).