Année politique Suisse 1982 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
 
Gewässerschutz
Beim Gewässerschutz galt es einen irrtümlich getroffenen Fehlentscheid des Parlamentes aus dem Jahre 1980 zu korrigieren. Damals hatten die Räte im Rahmen der Fristerstreckung für die Erstellung von Abwasserkläranlagen eine Kürzung der Beiträge um 10% beschlossen. Dabei hatten sie nicht bedacht, dass diese mit dem Bundesbeschluss über die linearen Subventionskürzungen ohnehin um 10% reduziert würden. Dem Antrag der Regierung auf Korrektur dieser ungewollten doppelten Kürzung erwuchs keine Opposition [7].
Mit der Inbetriebnahme von drei Kläranlagen in Basel konnte der äusserst unbefriedigende Zustand, dass die Abwässer der zweitgrössten Schweizerstadt ungereinigt ins Ausland fliessen, behoben werden. Ihr Bau war vor allem durch die schwierigen Raumverhältnisse am Rheinknie — eine Anlage musste gar auf französischem Territorium errichtet werden — hinausgezögert worden [8].
Viele stehende Gewässer sind nach wie vor durch die Zufuhr von Phosphaten gefährdet. Der Gedanke setzt sich aber nur zögernd durch, dass die Verhinderung dieser Verschmutzung bedeutend wirtschaftlicher ist, als deren nachträgliche Beseitigung mittels zusätzlicher Klärstufen und der künstlichen Sauerstoffzufuhr, wie dies mit einigem Erfolg im Baldeggersee (LU) versucht wird. Der Nationalrat überwies eine Motion Gerwig (sp, BS) für ein Verbot von phosphathaltigen Waschmitteln innert drei Jahren nur in der unverbindlichen Postulatsform. Begründet wurde diese Zurückhaltung mit dem Argument, dass bezüglich der Waschkraft die phosphatfreien Mittel etwas weniger gut abschneiden als die herkömmlichen. Immerhin wird die schrittweise Verschärfung der Grenzwerte fortgesetzt. Auf Beginn des Jahres 1983 tritt eine neue Reduktion des erlaubten Phosphatgehalts in Kraft, welche gegenüber dem Stand vor 1977 eine Verringerung um rund 50% ergibt [9]. Die zweitwichtigste Quelle der Phosphorzufuhr stellt die Düngung in der Landwirtschaft dar. Bringt der Bauer die Jauche auf übernässte oder gefrorene Böden aus, so wird oft ein Grossteil direkt in die Gewässer abgeschwemmt. Der Bundesrat anerkennt deshalb die Bedeutung des Ausbaus der Lagerkapazität für Hofdünger und erklärte sich bereit, die finanzielle Förderung der Sanierung und Vergrösserung von Jauchegruben in Erwägung zu ziehen [10].
 
[7] BBl, 1982, I, S. 925 ff.; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 780 f. ; 865 ff. und 1011 ; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 331 ff. und 381; BBl, 1982, II, S. 414 f.; AS, 1982, S. 1961. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 114.
[8] BaZ, 263, 10.11.82; siehe auch SPJ, 1980, S. 114.
[9] BaZ, 62,15.3.82; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 959; siehe auch Amtl. Bull. NR, 1982, S. 411 und Gesch. ber., 1982, S. 78 sowie SPJ, 1981, S. 119. Grenzwertreduktion: AS, 1980, S. 1970 f.
[10] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1418 f.; vgl. auch Vr, 94, 17.5.82.