Année politique Suisse 1982 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
 
Luft
Das anhaltende Wachstum des motorisierten Privatverkehrs hat dazu geführt, dass die Luftverunreinigung in den Städten gemäss amtlichen Untersuchungen auch abseits vielbefahrener Strassen bedenkliche Ausmasse angenommen hat. Angesichts dieser Lage hielt der Bundesrat an seinem Programm zur Reduktion des Schadstoffausstosses von Motorfahrzeugen fest. Trotz Drohungen der Automobilimporteure, welche «wirtschaftlich untragbare Konsequenzen» prognostizierten und darin von einer auflagestarken Boulevardzeitung sekundiert wurden, setzte er die neuen Bestimmungen über die Typenprüfung auf den 1. Oktober in Kraft. Die Übergangsfrist, innert welcher nach altem Recht geprüfte Fahrzeuge in Verkehr gesetzt werden dürfen, beträgt sechs Monate. Damit besitzt die Schweiz gemeinsam mit Schweden, welches entsprechende Grenzwerte bereits seit 1976 kennt, die strengsten Abgasvorschriften Europas. Auf die Luftqualität wird sich der um 20-30% reduzierte Schadstoffausstoss nur langfristig auswirken, da mit einer weiteren Verkehrszunahme zu rechnen ist, und die Vorschriften nur für neu zugelassene Fahrzeuge gelten. Eine spürbare Verbesserung wird wohl erst ab 1986 zu verzeichnen sein, wenn gemäss den Plänen der Landesregierung die Abgasbestimmungen erneut verschärft werden. Die Automobilimporteure haben allerdings bereits heute den Kampf gegen diese neuen Normen aufgenommen. Nachdem sie jedoch entgegen ihren eigenen Voraussagen die Hürde der 82er-Bestimmungen ohne grosse Mühe genommen haben und die angekündigte drastische Reduktion des Modellangebots nicht eingetreten ist, dürften ihre Einwände noch grösserer Skepsis begegnen als bis anhin [12].
Vorstösse von Elisabeth Kopp (fdp, ZH) und Neukomm (sp, BE), welche verlangten, dass der Schadstoffausstoss und der Benzinverbrauch der Motorfahrzeuge in der Werbung ausgewiesen werden müssen (analog der Zigarettenreklame), überwies die Volkskammer gegen den Willen des Bundesrates als Motion, der Ständerat hingegen nur als Postulat [13].
 
[12] Bericht des BUS über die Luftverschmutzung: Presse vom 4.9.82. Normen: AS, 1982, S. 474 und Presse vom 20. und 21.4.82; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 701 f. und 1026; NZZ, 130, 9.6.82; 132, 11.6.82; 213, 14.9.82; TA, 229, 2.10.82; vgl. auch SPJ, 1981, S. 119 f. Einwände: NZZ, 51, 3.3.82; 66, 20.3.82; 211, 11.9.82; Blick, 59-61, 12.-15.3.82; 233, 7.10.82 (am 12.3. leitete der Blick seine Kampagne mit der Schlagzeile «Beamte können uns das Auto wegnehmen» ein).
[13] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 702 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 498 ff.