Année politique Suisse 1982 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
Lärm
Eine andere schädliche Nebenwirkung des
Strassenverkehrs ist die Erzeugung von starkem Lärm in dichtbesiedelten Gebieten. Eine Untersuchung in der Stadt Zürich ergab, dass für rund 40 000 Bewohner diese Belästigung die gesundheitsgefährdende Grenze von 70 db überschreitet. Diese 70 db gelten gemäss der nationalrätlichen Fassung des Umweltschutzgesetzes als Alarmwert, bei dessen Erreichen die Installation von Schallschutzvorrichtungen (Mauern, Spezialfenstern usw.) zwingend vorgeschrieben ist. Der Antrag von Nationalrat Kaufmann (cvp, SG), die Limite auf 65 db herabzusetzen, drang nicht durch, wobei von den Gegnern die hohen Kosten als Hauptargument ins Feld geführt wurden
[14].
Gleichzeitig mit den neuen Abgasvorschriften erliess der Bundesrat auch
neue Höchstwerte für die Lärmentwicklung von Motorfahrzeugen. Während den Autos die Limite von 77 db kaum Probleme aufgibt, droht einer Reihe von Motorrädern ein Zulassungsverbot; dies obwohl die Grenzwerte für diese Fahrzeugkategorie weniger streng sind als für Autos
[15].
Das in den letzten Jahren in den Wintersportgebieten aufgekommene sogenannte
Heliskiing stellt eine ernsthafte Lärmbelästigung der Erholungssuchenden dar. Für eine knappe Mehrheit des Nationalrats ging ein Verbot dieses Transports von Skifahrern mittels Helikoptern, wie es in den französischen Alpen bereits verhängt wurde, zu weit; er überwies eine entsprechende Motion Bircher (sp, AG) nur als Postulat
[16].
[14] TA, 18, 23.1.82; 193, 21.8.82 ; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 387 ff. Allein für die Stadt Zürich werden die Kosten bei einem Grenzwert von 70 db auf rund 200 Mio Fr. geschätzt.
[15] AS, 1979, S. 1935 ff.; Bund, 151, 2.7.82; TA, 255, 28.9.82.
[16] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 243 ff. Als Gegner eines Verbots profilierten sich die Berner Oberländer Ogi (svp) und Rubi (sp). Vgl. auch Vr, 75, 20.4.82; Ww, 22, 2.6.82. Siehe dazu auch SPJ, 1979, S. 117.
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