Année politique Suisse 1982 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
 
Hochschulen
Infolge der sich öffnenden Schere zwischen Bedürfnissen und materiellen Möglichkeiten legten die Hochschulen besonderes Gewicht auf die Aufrechterhaltung und Kansolidierung des Erreichten. Die Berichte der Beitragsempfänger gemäss Hochschulförderungsgesetz (HFG) waren denn auch geprägt durch die angespannte Finanzlage. Die 1981 erstmals gezahlten Beiträge der Nichthochschulkantone vermochten die Probleme, die sich den Hochschulen durch die im selben Jahr erstmals der linearen Kürzung unterworfenen Subventionsbeiträge des Bundes stellten, nicht ganz zu lösen [40].
Hervorgerufen durch einen verzögerten Übertritt der Maturanden mussten die prognostizierten Studentenzahlen revidiert werden. Die Zahl der Studienanfänger wird voraussichtlich bis 1986 anwachsen, diejenige der Studierenden insgesamt bis 1990 [41]. Der Anteil der weiblichen Studierenden überstieg im Wintersemester 1981/82 erstmals einen Drittel; unter den Neuimmatrikulierten wurden gar 40% Studentinnen gezählt [42]. Die wirtschaftliche Unsicherheit scheint sich auch auf die Studienwahl ausgewirkt zu haben. Als Folge der verminderten Experimentierfreudigkeit stieg der Andrang zu traditionellen Studienrichtungen [43].
Am prekärsten war die Situation eimal mehr im Bereich der Medizin. Nachdem 1981 die Zahl der Medizinstudenten erstmals wieder um 10% gestiegen war, befürchtete man, dass bei einem weiteren Anstieg ein Numerus clausus (NC) unumgänglich werde [44]. Nach Genf, Basel-Stadt und der Waadt hat auch der Kanton Freiburg die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Lehrgebiete an der Universität einzuführen [45]. Verschiedentlich wurde auf die drohende Fehlentwicklung hingewiesen, wobei die Überproduktion von Ärzten eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen mit sich bringe [46]. Das Sekretariat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) sah sich gezwungen, verschiedene NC-Varianten zu prüfen [47]. Betroffene studentische Kreise wandten sich kategorisch gegen Zulassungsbeschränkungen. Sie setzten sich für ein Sozialjahr für alle Studienanwärter der Medizin ein und forderten den Bundesrat auf, Massnahmen zur Verhinderung des NC zu ergreifen [48]. Vielleicht auch infolge des Dissuasionseffektes der abschreckenden NC-Publizistik blieben jedoch die Anmeldungen für das Medizinstudium entgegen den Befürchtungen im Rahmen des Vorjahres [49]. Gleichwohl verabschiedete der Bundesrat eine Vorlage zur Erhaltung des freien Zuganges zu den schweizerischen Hochschulen, die er den Räten im Dringlichkeitsverfahren zuleitete. Die gegen einen NC in der Medizin gerichteten Massnahmen sehen erhöhte Beitragssätze für Studienplatzerweiterungen im Rahmen von bereits für die Hochschulförderung beschlossener Mittel vor [50].
Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen [51]. In seiner Botschaft betonte der Bundesrat, dass das Problem der steigenden Medizinalkosten nicht über eine Beschränkung der Studienplätze, sondern nur durch direkte staatliche Eingriffe im Rahmen der Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik zu lösen sei. Im Nationalrat wandte sich O. Fischer (fdp, BE) vehement gegen Eintreten; er fand Schützenhilfe beim Sprecher der LdU/EVP-Fraktion. Auch einige Zürcher Freisinnige äusserten sich kritisch zur Vorlage, der jedoch im September klar zugestimmt wurde.
Auch der Ständerat unterstützte die Regierungspolitik trotz Zweifeln, ob die unter alarmierenden Vorzeichen ausgearbeiteten Massnahmen überhaupt noch nötig seien [52]. Nachdem gewerbliche Kreise sich schon vorher für gezielte Zulassungsbeschränkungen ausgesprochen hatten, wurde an der vom Bund betriebenen Hochschulpolitik auch aus Arztekreisen Kritik geübt. Die Ausbildung möglichst vieler Ärzte bringe die Gefahr einer Qualitätseinbusse mit sich [53]. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte machte seine Referendumsdrohung jedoch nicht wahr, nachdem die Ärztevereinigung FMH keine Unterstützung zusagen wollte [54].
Die Diskussion um den NC hatte grundsätzliche bildungspolitische Probleme aufgeworfen. Weiteste Kreise stellten mit Befriedigung fest, dass es dank den Bemühungen der SHK gelungen war, den freien Zugang auch zu den Hochschulen, ein Grundpfeiler der liberalen Hochschulpolitik, auilechtzuerhalten. Im Berichtsjahr konnte Genf die Reduktion der Klinikerplätze in Basel auffangen, so dass die Vorjahreskapazität erhalten blieb [55]. Die Realisierungschancen für die klinische Hochschule St. Gallen blieben jedoch ungewiss. Verschiedene Kreise kritisierten das Projekt und eine finanzielle Beteiligung der Nachbarkantone über den Rahmen des Konkordats hinaus stiess auf Ablehnung [56].
Der Entscheid des Leitenden Ausschusses, der den Haupttermin für das erste Propädeutikum einheitlich auf den Herbst festlegen wollte (Verunmöglichung einer Repetition im gleichen Jahr), rief starke studentische Opposition hervor. In Freiburg und Bern wurden Protestaktionen gegen die Abschaffung des Sommertermins durchgeführt und der Verband Schweizerischer Medizinstudenten hat beim EDI Beschwerde eingereicht. Auch die Hochschulkonferenz beantragte darauf, die Terminfrage nochmals zu überprüfen [57].
Eine Studie zur Beschäftigungssituation der Neuabsolventen schweizerischer Hochschulen stellte keine grossen Veränderungen gegenüber früheren Erhebungen fest. 1981 betrug der Prozentsatz der Erwerbstätigen 84% (1979: 85,3%), arbeitslos waren 2,2% (unverändert). Am grössten waren die Arbeitsmarktprobleme für Sozial- und Geisteswissenschaftler. Der Schweizerische Wissenschaftsrat sprach die Befürchtung aus, dass sich die Beschäftigungsprobleme für Neuabsolventen noch verschärfen werden und postulierte eine bildungspolitische Strategie der Rekurrenz [58].
In Lausanne konnte das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung dank einer grosszügigen privaten Spende eröffnet werden. Dem Institut wurden neben Dokurnerltations- und Forschungsarbeiten auch Auskunfts- und Gutachtefunktionen der Bundesverwaltung übertragen [59]. Ebenfalls in Lausanne konnte im Herbst das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung den Betrieb aufnehmen [60]. In Solothurn wurde die erste private Fernuniversität eröffnet. Sie warb mit der Verleihung eines amerikanischen Titels in Betriebswirtschaft. Die Qualität der Ausbildung und des Titels wurden von verschiedenen Seiten angezweifelt [61].
Den Eidgenössischen Technischen Hochschulen sind aus dem Personalstopp und den finanziellen Engpässen gewichtige Schwierigkeiten erwachsen. Die Spitzenstellung im europäischen Rahmen und die Ausbildungsqualität könnten dadurch gefährdet werden, warnten ETH-Vertreter [62]. Der Schulrat hat beschlossen, die Militärwissenschaften an der ETH Zürich auszubauen und dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des ETH Reglementes beantragt [63]. Hingegen sprach sich die Oberbehörde der Technischen Hochschulen aus finanziellen Erwägungen gegen den Wunsch der Bündner Regierung aus, an der ETH Zürich einen Lehrstuhl für Rätoromanisch zu schaffen, eine Forderung, die der Bundesrat aber weiter überprüfen will [64].
Diesem Anliegen kam jedoch der Zürcher Kantonsrat entgegen, der gegen den Antrag des Erziehungsdirektors ein Postulat, das die Schaffung eines Lehrstuhles für Rätoromanisch an der Universität Zürich verlangt, überwies [65]. Im Kantonsrat wurde ferner die Ausländergebührenverordnung nochmals thematisiert, nachdem der Senat die Regierung aufgefordert hatte, auf ihren Entscheid zurückzukommen, und das deutsche Generalkonsulat mit einem Memorandum interveniert hatte. Der Regierungsrat, dem in dieser Frage eine provinzielle Haltung vorgeworfen wurde, erklärte sich jedoch nicht bereit, den Entscheid wiederzuerwägen [66]. Nachdem im Vorjahr die CVP-Unigesetz-Initiative verworfen worden war, führte nun die Behördeninitiative für eine Änderung des Unterrichtsgesetzes, mit der der Erziehungsrat insbesondere die Stärkung der Führungsstruktur anstrebte, zum Erfolg. Die Gesetzesvorlage setzte sich gegen linke und rechte Kritiker durch, die sich beide an den Mitbestimmungsartikeln stiessen. Neu sollen die Studentenvertreter im Senat das Stimmrecht erhalten [67]. Ein Novum stellte auch die erstmalige Wahl einer Frau zur Rektorin dar [68]. Bei einer studentischen Störaktion anlässlich eines Vortrages von Bundesrat Chevallaz musste das Rektorat Polizei einsetzen; die anschliessenden Disziplinarmassnahmen gegen einen Störer waren sehr umstritten [69]. Auch die erneute Anstellungsverweigerung für eine Tutorin erregte die studentischen Gemüter [70].
Schiffbruch erlitt im Kanton Bern der Versuch, neue gesetzliche Grundlagen für die Universität zu schaffen. Der Grosse Rat hatte sich schliesslich für eine Variante entschieden, die eine öffentlichrechtliche studentische Zwangskörperschaft mit einigen Funktionen — die Informationspolitik allerdings ausgenommen — vorsah und auch in der Mitbestimmungsfrage einen Kompromiss suchte. In einer Versammlung zeigten sich die Studierenden von der Vorlage zufriedengestellt, doch ergriff ein Komitee aus Linksorganisationen und studentischen Gegnern das Referendum, das vorerst vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) und schliesslich doch auch noch von der bernischen Studentenschaft unterstützt wurde. Ein bürgerliches Referendumskomitee meldete Opposition von rechts an [71]. Die als Gegenvorschlag gedachte studentische Initiative «Uni für alle», nur von Linkskreisen unterstützt, wurde in der Volksabstimmung deutlich verworfen. Gegen die darauf zur Abstimmung gebrachte Regierungsvorlage regte sich jedoch so starke Opposition von links und rechts, dass auch ihr die Zustimmung versagt blieb [72].
Die Universität Basel, seit 1960 um 150% gewachsen, sah sich mit akuten Platzproblemen konfrontiert. Die Liberaldemokratische Partei lancierte eine Initiative für einen Neubau, in dem naturwissenschaftliche Fächer untergebracht werden sollen [73]. Die Wahl eines Ordinarius für Geschichte gegen den Willen der Berufungskommission, der Fakultät und des Historischen Seminars löste heftige Diskussionen über die Berufungsverfahren aus. Verschiedene studentische Protestaktionen vermochten jedoch nicht, den Regierungsrat von seinem Entscheid abzubringen [74]. In Genf spitzten sich die Wohnungsprobleme der Studierenden zu und führten zu einer gewaltsamen Demonstration. Ein Vorschlag, nur noch jene Studierenden an die Uni zuzulassen, die einen festen Wohnsitz in Genf nachweisen können, stiess trotzdem auf breite Ablehnung [75].
Von St. Gallen aus ging die Initiative zur Gründung eines neuen Dachverbandes Schweizerischer Studentenorganisationen (DSO). Der damit konkurrenzierte VSS sprach die Befürchtung aus, dass diese organisatorische Spaltung auf höchster Ebene den Einfluss der Studierenden insgesamt gefährden könnte. Aufgrund der unklaren Verhältnisse war im Gesetzesentwurf der Eidgenössischen Stipendienkommission der studentische Vertretungsanspruch gestrichen worden. Die Initianten des neuen Dachverbandes betonten demgegenüber, dass sie sich im linkslastigen VSS vergeblich um eine Demokratisierung bemüht hätten. Der VSS hielt an der Majorzwahl der Delegierten fest. In einer Urabstimmung beschloss die Studentenschaft der Hochschule St. Gallen, dem neuen Verband beizutreten, dem ansonsten — im Unterschied zum VSS — nur politisch orientierte Studentenvereine angehören [76].
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Stipendienwesens
Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Ständen genehmigte die Kleine Kammer eine Verfassungsänderung zur Kantonalisierung des Stipendienwesens. Darauf verabschiedete sie das Rahmengesetz über die Ausbildungsbeiträge, in dem Zuständigkeit und Bezugsberechtigung geregelt werden. Opposition erwuchs den Vorlagen lediglich aus der sozialdemokratischen Fraktion. Da bereits die 10%ige Subventionskürzung in zwei Ständen einen Leistungsabbau zur Folge gehabt hatte, wurde befürchtet, dass insbesondere in finanzschwachen Kantonen, deren Stipendiensystem durch die hohen Subventionssätze stimuliert worden sei, die Einsparungen die einzelnen Beztiger treffen könnten [77]. In die gleiche Richtung argumentierte der VSS, der in einer Petition an die eidgenössischen Räte für einen Ausbau des Rahmengesetzes eintrat. Im Namen einer Harmonisierung schlug er vor, ein subventioniertes Minimalstipendium und ein einheitliches Berechnungssystem im neuen Bundesgesetz zu verankern [78]. Um die entstehende Lücke von rund 80 Mio Fr. zu füllen, stellte der Verband schweizerischer liberaler Studentenorganisationen die Schaffung einer gesamtschweizerischen Kasse für Studiendarlehen zur Diskussion [79]. Die notwendig gewordenen kantonalen Stipendiengesetzrevisionen orientierten sich am Modell, das aufgrund der Aufgabenteilung von der EDK ausgearbeitet worden war [80]. Da das neue Gesetz über Ausbildungsbeiträge an ausländische Studierende und Künstler nicht fristgerecht fertiggestellt werden konnte, beantragte der Bundesrat dem Parlament eine weitere Verlängerung des Ende 1983 auslaufenden Bundesbeschlusses [81].
 
[40] Wissenschaftspolitik, 11/1982, S. 153 ff.; S. 221 ff.; Vat., 16, 21.1.82.
[41] 1979 entschlossen sich noch 87% der Maturanden zu einem Hochschulstudium und 59% begannen sofort damit, 1980 nur noch 85% resp. 53%. NZZ, 45, 24.2.82; Bund, 48, 27.2.82.
[42] Vat., 282, 4.12.82. Der Gesamtanteil stieg damit in 2 Jahren um 2%.
[43] Vat., 25, 1.2.82.
[44] Presse vom 22.1.82; Bund, 32, 9.2.82; SGT, 16, 21.2.82; TA, 94, 24.4.82.
[45] Lib., 162, 15.4.82; 181, 7.5.82.
[46] NZZ, 104, 7.5.82. Der Bericht Gilliand prognostizierte eine Verdreifachung der Ärztezahlen bis zum Jahr 2010.
[47] NZZ, 97, 28.4.82; LNN, 99, 30.4.82; TA, 103, 6.5.82.
[48] Zürcher Student/in, 4, 14.5.82; Ww, 20, 19.5.82.
[49] Presse vom 10. und 11.6.82.
[50] Presse vom 15.6.82.
[51] Presse vom 25.6.82.
[52] BBl, 1982, II, S. 497 ff.; III, S. 156 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1034 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 436 ff.; Presse vom 6.7.82, 21.9.82 und 28.9.82.
[53] Bund, 127, 27.7.82; 210, 9.9.82.
[54] NZZ, 224, 27.9.82; 228, 1.10.82; TLM, 282, 9.10.82; BaZ, 247, 22.10.82; 24 Heures, 246, 22.10.82; NZZ, 256, 3.11.82.
[55] NZZ, 151, 3.7.82; Vat., 109, 12.5.82; TAM, 24, 19.6.82; Bund, 174, 29.7.82.
[56] SGT, 77, 2.4.82; 205, 3.9.83; TA, 198, 27.8.82.
[57] Bund, 257, 3.11.82; Lib., 29-31, 4.-6.11.82; 24 Heures, 271, 20.11.82; NZZ, 283, 4.12.82; BaZ, 292, 14.12.82.
[58] Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für akademische Berufs- und Studienberatung, «Die Beschäftigung der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen 1981 », in Wissenschaftspolitik, 1982, Beiheft 29 ; BaZ, 30, 5.2.82; NZZ, 32, 9.2.82; 36, 13.2.82. Mit «Rekurrenz» wird ein System bezeichnet, das durch vermehrten Beizug von Praktikern als Hochschullehrer sowie durch universitäre Weiterbildung bereits berufstätiger Akademiker die Probleme beim Übergang zwischen Studium und Beruf zu mildern sucht.
[59] Vgl. SPJ, 1979, S. 155; 24 Heures, 87, 16.4.82; Bund, 88, 17.4.82; Presse vom 21.4.82.
[60] 24 Heures, 32, 9.2.82; NZZ, 164, 19.7.82; 232, 6.10.82.
[61] NZZ, 176, 2.8.82; BaZ, 179, 4.8.82; Woche, 32, 12.8.82; TA, 207, 7.9.82.
[62] NZZ, 130, 9.6.82; 272, 22.11.82; 273, 23.11.82; 291, 14.12.82; Presse vom 10.11.82; TLM, 344, 10.12.82.
[63] TA, 119, 25.5.82; 121, 28.5.82.
[64] BaZ, 11, 14.1.82; NZZ, 46, 25.2.82; AT, 49, 1.3.82.
[65] TA, 135, 15.6.82.
[66] Vgl. SPJ, 1981, S. 155; NZZ, 25, 1.2.82; 38, 16.2.82; 77, 2.4.82; 118, 25.5.82; Zürcher Student/in, 15, 11.6.82.
[67] NZZ, 81, 7.4.82; 88, 17.4.82; 89, 19.4.82; 93, 23.4.82; 95, 24.4.82.
[68] TA, 65, 19.3.82.
[69] NZZ, 42, 20.2.82; 47, 26.2.82; 96, 27.4.82; 139, 19.6.82; 162, 16.7.82; 197, 26.8.82.
[70] TA, 269, 18.11.82; Zürcher Student/in, 29, 19.2.82; 1, 23.4.82; 25, 21.1.83.
[71] Vgl. SPJ, 1981, S. 157; Bund, 24, 30.1.82; 32, 9.2.82; 38, 16.2.82; 39, 17.2.82; 46, 25.2.82; 60, 13.3.82; 71, 26.3.82; 82, 8.4.82; 147, 28.6.82; Berner Student, 2, 26.2.82.
[72] Bund, 220, 21.9.82; 225, 27.9.82; 281, 1.12.82; TW, 222, 23.9.82; Presse vom 29.11.82. Die FDP hatte sich gegen die Parteileitung und die Fraktion für eine Nein-Parole ausgesprochen.
[73] BaZ, 21, 26.1.82; 23, 28.1.82; 47, 25.2.82; 247, 22.10.82.
[74] BaZ, 101,102,104,105, 109, 110, 112, 115,118, 121, 123, 126, 131, 5.3.-9.4.82; Woche, 19,14.5.82; T.4M, 22, 5.6.82.
[75] JdG, 280, 281, 284, 287, 290, 1.12.-13.12.82.
[76] SGT, 50, 2.3.82; 268, 17.11.82; 274, 24.11.82; BaZ, 174, 29.7.82; Presse vom 15.12.82.
[77] Vgl. oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons); BBl, 1981, III, S. 737 ff. ; Amtl. Bull. StR. 1982, S. 624 ff.; Vat., 284, 7.12.82. Die grosszügigsten Ausbildungsbeiträge leistete im Berichtsjahr der Kt. Jura. Der Präsident: der Interkantonalen Stipendiensachbearbeiterkonferenz meinte, in einigen Kantonen sei ein Leistungsabbau unumgänglich.
[78] Lib., 129, 5.3.82; BaZ, 56, 8.3.82; Vr, 59, 25.3.82; Presse vom 26.3.82; NZZ, 117, 24.5.82; TA, 284, 6.12.82.
[79] NZZ, 39, 17.2.82.
[80] LNN, 139, 19.6.82; 174, 30.6.82; NZZ, 133, 12.6.82.
[81] NZZ, 297, 21.12.82; TLM, 355, 21.12.82. Die Maximalsumme soll dabei erhöht werden.