Année politique Suisse 1983 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. Sozialpolitik — Politique sociale
(Vgl. auch 5a) Arbeitsrecht, Beamtenrecht — cf. aussi 5a) Droit du travail, statut du personnel public)
Baselstadt: Revidiertes Lohngesetz sowie Bericht zur Initiative für die Plafonierung des Teuerungsausgleichs vom Grossen Rat an die Regierung zurückgewiesen (BaZ, 27.7.83 ; 9.11.83 ; 11.11.83 ; vgl. SPJ, 1982, S. 189).
Graubünden: Teilrevision der Personalverordnung (Abschaffung des halbjährlichen Teuerungsausgleichs und des zweiten Lohnmaximums) vom Grossen Rat angenommen (NZZ, 26.11.83).
Neuchâtel: Allocation de renchérissement, cf. 2a) Généralités.
St. Gallen: Revision der Dienst- und Besoldungsordnung (Anpassung der Besoldungen durch Gewährung eines Sockelbetrags von 800 Fr. und einer Reallohnerhöhung von 2%; Aufhebung des halbjährlichen Teuerungsausgleichs) sowie Nachtragsgesetz über die Besoldung der Volksschullehrer (mindestens 2%ige Reallohnerhöhung) vom Grossen Rat angenommen (NZZ, 11.2.83; SGT, 27.4.83; 4.5.83; 19.10.83; 22.11.83).
Uri: Neuregelung des Teuerungsausgleichs (Übergang vom halbjährlichen zum jährlichen Teuerungsausgleich, Abweichen vom vollen Teuerungsausgleich «bei veränderter wirtschaftlicher Lage») vom Landrat angenommen. Einreichung des fakultativen Referendums durch die SP (LNN, 26.8.83; 20.9.83; 22.9.83; 14.10.83; Vat., 22.9.83; 24.12.83).
Zug: Änderung des Lehrerbesoldungsgesetzes (Höhereinreihung der Kindergärtnerinnen in den ersten drei Unterrichtsjahren) sowie Änderung des Gesetzes über Dienstverhältnis und Besoldung hauptamtlicher Beamter und Angestellter (Erhöhung der Maximalbesoldungen für die Kantonspolizei) vom Kantonsrat in Beratung gezogen (Vat., 9.11.83; 25.11.83).
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