Année politique Suisse 1983 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Eisenbahnen
Der Bundesrat möchte, dass die bestehende Benachteiligung der Privatbahnen gegenüber den SBB hinsichtlich der
Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch den Staat beseitigt werden sollte. In diesem Sinne lautete seine Antwort auf eine Eingabe des Verbandes schweizerischer Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs (VST). Die Landesregierung gab jedoch zu bedenken, dass sich die Kantone an den erhöhten Entschädigungen beteiligen müssten; eine Mehrbelastung des Bundes komme nicht in Frage. Mit einer Neuordnung ist zudem frühestens 1986 zu rechnen
[33]. Der GVK-Grundsatz, wonach gemeinwirtschaftliche Leistungen abzugelten sind, bildet auch Bestandteil des vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedeten Entwurfes eines Gesetzes über Transporte des öffentlichen Verkehrs. Die Vorlage vereinheitlicht die bestehenden Bestimmungen über die Beförderung mit öffentlichen Transportunternehmungen, passt sie an die heutigen Verhältnisse an und fasst sie zusammen. Sie soll das Gesetz über den Transport auf Eisenbahnen und Schiffen ablösen und einzelne damit zusammenhängende Beschlüsse ersetzen. Kernpunkt des Entwurfs ist die Lockerung der Vorschriften über das Tarifwesen
[34].
[33] Bund, 3.8.83; NZZ, 3.8.83; vgl. SPJ, 1982, S. 101.
[34] Das Gesetz soll alle Verkehrsträger betreffen, mit Ausnahme der Luftfahrt und der Rohrleitungen (BBl, 1983, II, S. 167 ff.; TA, 24.2.83; 24 Heures, 24.2.83; wf, Dok., 38, 19.9.83).
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