Année politique Suisse 1983 : Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Les coûts de la santé poursuivent leur croissance; une commission constituée en 1982 suggère une première série de mesures d'économie — Le projet de loi sur la prévention échoue en procédure de consultation — L'initiative populaire «Pour le droit à la vie» ne modifie pas sur le plan juridique le problème de l'euthanasie — Le souverain soleurois refuse une nouvelle loi sur la santé — Le canton du Tessin met en place une loi modèle sur la santé et une loi moderne sur la psychiatrie sociale est acceptée — Publication d'un rapport sur la situation de la drogue en Suisse—Les drogues légales font beaucoup plus de victimes que les substances illégales — De nombreuses insuffisances subsistent dans l'aide apportée aux toxicomanes — Tendances contradictoires dans la lutte contre les stupéfiants – Le Conseil fédéral approuve les objectifs de l'initiative «Pour l'indemnisation des victimes d'actes de violences»; il va au-delà des désirs des initiants dans son contre-projet — Beaucoup de jeunes handicapés mentaux profondément atteints vivent dans des conditions insatisfaisantes— La situation des invalides et des nécessiteux s'est détériorée— La Confédération poursuit ses efforts en faveur de la gymnastique et du sport — Une demande est formulée concernant l'organisation d'un Grand Prix de formulel en Suisse.
Gesundheitspolitik
Die Gesundheitspolitik stand hauptsächlich im Zeichen der ununterbrochen stark steigenden Ausgaben für die Kranken. Im Vergleich zur allgemeinen Teuerung von 5,5% betrug ihr Zuwachs 1982 über 11,4%. Mit rund 8% des Bruttosozialprodukts (d.h. über 15 Mia Fr.) und einer Verdoppelung dieses Anteils innert 30 Jahren bewegen sich die gesamten
Gesundheitskosten in der Schweiz etwa im Bereich der übrigen westlichen Industriestaaten. Mussten die Versicherten 1971 im Durchschnitt rund 262 Fr. für die Krankenpflege aufwenden, so waren es 1981 schon 715 Fr. Infolge dieser explosiven Kostenentwicklung sowie des seit 1975 erfolgten, real rund 50% betragenden Abbaus der Bundessubventionen an die Krankenkassen waren diese gezwungen, ihre Prämien auf Anfang 1984 ein weiteres Mal um 10-15, ja selbst 20 und mehr Prozent anzuheben. Damit werden die jährlichen Prämienzahlungen bald einmal einen vollen Monatslohn einer vierköpfigen Familie mit durchschnittlichem Einkommen beanspruchen. Wird das hervorragend ausgebaute Gesundheitswesen von der Bevölkerung auch gewünscht und dafür noch immer weniger aufgewendet als z.B. für die Ferien, so muss doch zu denken geben, dass der beschriebene Kostendruck ohne Zweifel auch in Zukunft anhalten wird. An der immer weiter zunehmenden Zahl alter Menschen sowie den hohen Personalkosten in den Spitälern lässt sich wenig ändern, und auch die Zahl der Ärzte steigt unverändert stark an. Dazu kommen erhebliche Zweifel, ob mit den zunehmenden Ausgaben eine entsprechende Verbesserung der Effektivität der Medizin erreicht wird
[1].
Im Juli, noch rechtzeitig zu den laufenden Kommissionsberatungen um ein neues Krankenversicherungsgesetz, veröffentlichte die 1982 vom EDI einberufene
nationale Sparkonferenz zur Eindämmung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen ihre ersten, d.h. kurz- und mittelfristigen, Vorschläge. Weitgehend auf blosse Symptombekämpfung und eine stärkere Eigenbelastung der Versicherten ausgerichtet, dürften diese jedoch nur wenig geeignet sein, das Problem zu lösen. Vielmehr wäre eine Durchlöcherung des Versicherungsschutzes der sozial schwachen sowie der gesundheitlich schwer geschädigten Patienten zu befürchten. Neben einer Fixierung der maximal zulässigen jährlichen Wachstumsrate der Krankenpflegekosten je Versicherten (Globalsteuerung) wurden insbesondere eine stärkere Kostenbeteiligung der Patienten (inklusive Spitalkosten) sowie erweiterte Bundeskompetenzen bezüglich der Tarifgestaltung vorgeschlagen. Die Anregung zur Einführung eines der Autohaftpflichtversicherung entlehnten Bonus-Malus-Systems, das gerade den Leuten mit der schwächsten Gesundheit die höchsten Prämien aufbürden würde, fand in der Öffentlichkeit keine Zustimmung. Die Verwirklichung von Massnahmen, die zu einer immer noch stärkeren Belastung der Arbeitnehmerhaushalte unter Beibehaltung der individuellen Krankenkassenprämien (Pro-Kopf-Prämien) führen würden, könnte die Linke und die Krankenkassen zur Lancierung einer neuen Volksinitiative veranlassen
[2]. Das Konkordat der Krankenkassen forderte seinerseits den Abbau überflüssiger Akutbetten, eine vermehrte Kostenbeteiligung der Spitalträger, einen einheitlichen eidgenössischen Tarif für die ambulante ärzliche Behandlung, ein grösseres Engagement in der Prävention sowie, ganz im Sinne der Sparkonferenz, eine Erhöhung des Selbstbehalts der Versicherten. Als geeignete Mittel zur Eindämmung der Kostenexplosion wurden ferner verschiedentlich die Förderung der spitalexternen Krankenpflege (Pflege zu Hause), eine bessere Koordination der Spitalplanung, eine Zügelung der medizinischen Spitzentechnik und eine transparentere Abfassung der Arzt- und Spitalrechnungen genannt
[3]. Die Arzttarife wurden 1983 einzig im Kanton Schwyz voll der Teuerung angepasst, während sie in zehn Kantonen unverändert blieben. In allen übrigen Fällen erfolgte ein teilweiser Teuerungsausgleich oder konnten noch keine neuen Übereinkünfte getroffen werden. Als Beispiel mangelnder Zusammenarbeit darf die geplante Errichtung von gleich zwei neuen Paraplegikerzentren gewertet werden
[4].
Die schwerwiegendsten Gesundheitsprobleme stellen heute die Herz-, Kreislauf- und Krebserkrankungen sowie die Unfälle dar. 1982 gingen 30,8% (1981: 30,5%) aller Todesfälle auf Herzkrankheiten und 25,4% (1981: 25%) auf Krebs zurück. Als Ursachen für diese «
Zivilisationskrankheiten» sind insbesondere eine falsche Ernährung, Bewegungsmangel, der Missbrauch von Suchtmitteln sowie die Gefahren im Zusammenhang mit der Berufsausübung anzuführen. Die Behandlung der genannten Krankheiten, an denen immer mehr Leute leiden, ist oft recht teuer und längst nicht immer erfolgreich. Wie der Einsatz von Fluor gegen die Zahnkaries zeigt, kann demgegenüber mit einfachen Massnahmen die Volksgesundheit merklich verbessert und damit auch viel Geld gespart werden. In diesem Sinne beschloss denn auch die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz, den Fluorgehalt im Kochsalz auf Anfang Mai 1983 deutlich heraufzusetzen, um die Kariesfälle noch wesentlich zu vermindern. Dass in der Schweiz weniger als 2% der gesamten Gesundheitsausgaben für die Krankheitsvorbeugung aufgewendet werden, deutet allerdings darauf hin, dass in diesem Bereich noch viel zu tun wäre
[5].
Der Versuch zur
Schaffung eines
Präventivgesetzes, den der Bundesrat aufgrund vieler parlamentarischer Vorstösse unternommen und prioritär in die Legislaturziele aufgenommen hatte,
scheiterte aber bereits in der Vernehmlassung. Obwohl sich der Gesetzesvorschlag im wesentlichen auf Aufldärungsmassnahmen beschränkte und der Bund vorwiegend bloss administrative und koordinierende Aufgaben zu erfüllen gehabt hätte, beharrten die Kantone mehrheitlich auf ihrer Zuständigkeit. CVP und FDP sowie die Arbeitgeber betonten die Eigenverantwortlichkeit der Bürger. Die Verbindung der Schweizer Ärzte bezweifelte, dass sich die Bevölkerung belehren lasse. Befürwortend äusserten sich u.a. der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die SP, der Landesring, die Evangelische Volkspartei, die Krankenkassen und zahlreiche im Gesundheitswesen engagierte Organisationen. Gegen eine zweckgebundene Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer zur Finanzierung der Prävention wurden von allen Seiten Bedenken geäussert. Für eine Erhöhung ohne Zweckbindung traten die CVP und FDP ein. Die FDP des Kantons Zürich wünschte strengere Werbevorschriften für Suchtmittel, während die zürcherische Kantonsregierung für ein totales Verbot der Tabakreklame eintrat
[6]. Auf Bundesebene stand ferner im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Recht auf Leben» die Frage der Sterbehilfe (und der Organtransplantation) zur Diskussion. Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag des Bundesrates werden aber an der geltenden Zulässigkeit der passiven und dem Verbot der aktiven Euthanasie etwas ändern. Kaum zufrieden damit dürfte die 1982 gegründete «Vereinigung für humanes Sterben — Exit» sein, die den schwer leidenden Patienten das Recht verschaffen möchte, auf Verlangen auch aktive Sterbehilfe zu erhalten
[7].
Im Kanton Solothurn wurde ein neues Gesundheitsgesetz vom Souverän verworfen. Die Ärzte wehrten sich mit Erfolg, wie schon im Vorjahr in Zürich, gegen eine Einschränkung ihres Rechts, Medikamente an die Patienten abgeben zu dürfen. Obwohl von der vorgesehenen Regelung nur die drei Städte Olten, Solothurn und Grenchen betroffen gewesen wären, setzte die Ärzte-Gesellschaft dennoch rund 200 000 Fr. für eine bis dahin in dem betreffenden Kanton noch nie erlebte Inseratenkampagne ein. Das vom Kanton Tessin vorgelegte und in die Vernehmlassung geschickte Gesundheitsgesetz darf als «Pioniertat» bewertet werden. In Zukunft soll in diesem Landesteil, der von den Zivilisationskrankheiten eher mehr betroffen ist als die übrige Schweiz, die Krankheitsvorbeugung und die Erziehung der Bevölkerung zur Gesundheit eine hervorragende Rolle spielen
[8]. Dem Umbruch in der psychiatrischen Versorgungsstruktur in der Schweiz und besonders dem Modell des Kantons Waadt folgend, verabschiedete das Tessiner Parlament zudem ein modernes sozialpsychiatrisches Gesetz. Wie in einzelnen andern Kantonen wurde damit der Schritt von der bewahrenden, einschliessenden hin zur offenen Psychiatrie mit ambulanter Behandlung, Tages- und Nachtkliniken, geschützten Werkstätten und Wohnungen sowie Psychiatrieabteilungen in den Bezirksspitälern getan
[9]. Dass auch die Vorbeugung vor seelischen Erkrankungen nicht vernachlässigt werden darf; zeigt die wegen Vereinsamung und des Zerfalls der familiären Strukturen zunehmende Zahl von Depressionen und Selbsttötungen. Im Zusammenhang mit der umstrittenen Wahl eines Chefarztes sowie der Vermittlung von Krankenhauspersonal auf eine im Mittelmeer kreuzende Luxusjacht eines milliardenschweren Waffenhändlers mussten am Tiefenauspital in Bern zwei Strafuntersuchungen eingeleitet werden
[10].
Suchtmittel
Nach zweijähriger Arbeit ist 1983 ein auf parlamentarische Vorstösse und Auskunftsbegehren zurückgehender Bericht über die
Drogensituation in der Schweiz erschienen. Hauptsächlich dem Problem der illegalen Suchtmittel gewidmet, wird in dem genannten Werk aber auch auf die dominierende Rolle des Tabak-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs hingewiesen. So sollen diesen drei legalen Drogen jährlich rund 6600 (4800, 1200 bzw. 600) Menschen zum Opfer fallen gegenüber etwas mehr als 100 Herointoten. Insgesamt gibt es ca. 160 000 Alkoholabhängige. Etwa 46% der Männer und 31% der Frauen zwischen 15 und 74 Jahren sind Raucher. Die Zahl der schwer Drogenabhängigen (Heroin, Kokain) wird auf 6000-12 000 geschätzt. Der Alkohol- und der Tabakkonsum verursachen jährlich volkswirtschaftliche Kosten von rund 1,5 Mia bzw. 600-800 Mio Fr. Tendenziell nimmt der Suchtmittelverbrauch immer weiter zu. Mehr und mehr werden alle sozialen Schichten davon erfasst. Die Abhängigen sind immer jünger. Die Gewohnheiten der Frauen und Männer gleichen sich allmählich einander an. Immer häufiger wird auch die gleichzeitige Abhängigkeit von mehr als einer Droge (Polytoxikomanie). Das Konsumverhalten der Eltern, zerrüttete Familienverhältnisse und emotionale Verwahrlosung sind nach dem Bericht die wichtigsten Ursachen für die beunruhigende Suchtanfälligkeit der Jugendlichen in den wohlhabenden Industrienationen
[11].
Bei den
illegalen Suchtmitteln gewinnen die harten gegenüber den weichen, die weiterhin am gebräuchlichsten bleiben, zunehmend an Bedeutung. Von 1975-1982 stieg die Zahl der meist jugendlichen Drogentoten von 35 auf 109 an. Die mit der Heroinszene eng verbundene Beschaffungskriminalität erlebte ebenfalls einen rapiden Aufschwung, während das organisierte Verbrechertum in der Schweiz bislang noch nicht Fuss fassen konnte. Der Stand der Drogenhilfe ist je nach Kanton sehr unterschiedlich, doch bestehen allgemein grosse Mängel in der Prävention wie bei der Behandlung. Für eine stationäre Therapie stehen zur Zeit lediglich rund 320 Plätze zur Verfügung
[12]. Um künftig den Drogendelinquenten eine doppelte Bestrafung (als Betäubungsmittel- und Fiskaldelikt) zu ersparen, reichte die Begnadigungskommission von National- und Ständerat eine entsprechende parlamentarische Initiative ein. Durch eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes von 1951 sollen die oft hohen Fiskalbussen abgeschafft werden
[13]. Eine Broschüre der FDP der Stadt Zürich, welche die Freigabe der weichen Drogen sowie die Straffreiheit für die Konsumenten zur Diskussion stellte, stiess weitgehend auf Ablehnung. Die verschärften Polizeimassnahmen gegen die Zentren der Rauschgiftszene in Zürich wurden aus Kreisen der Drogenfürsorge heftig kritisiert. Andererseits wurde auf Bundesebene eine Volksinitiative zur Einführung der Todesstrafe für Händler von harten Drogen lanciert
[14].
Immer mehr Anklang bei den suchtkranken und seelisch belasteten Personen finden Selbsthilfegruppen wie die «Anonymen Alkoholiker». Die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren äusserte im Zusammenhang mit der Aufgabenneuverteilung den Wunsch, der zur Bekämpfung des
Alkoholismus bestimmte Kantonsanteil an den Steuereinnahmen des Bundes aus Herstellung und Einfuhr von gebrannten Wassern möge von 5 auf 10% heraufgesetzt werden. Das Bundesgericht schützte eine Gesetzesbestimmung des Kantons Bern von 1982, wonach Wirtschaften eine Auswahl alkoholfreier Getränke mindestens gleich billig anzubieten haben wie Bier
[15]. Verbote von Reklame für Alkohol und Tabak auf öffentlichem Grund stellen eine weitere Massnahme dar, die das Heer der Süchtigen in der Schweiz nicht noch weiter anschwellen lassen soll. Die Lancierung einer Volksinitiative zur Verwendung der Tabaksteuern zugunsten der Raucher darf dagegen als humoristische Demonstration gegen die Treibstoffzollinitiative des TCS angesehen werden. Nach dem Scheitern eines zu «zentralistischen» Entwurfs für ein neues Heilmittel-Konkordat arbeitet die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) bereits an einer milderen Fassung, um ein Eingreifen des Bundes zu vermeiden
[16].
Sozialhilfe
Im Bereich der Fürsorge erklärte sich der Bundesrat in seiner Botschaft zu der 1980 eingereichten Volksinitiative «zur
Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen» mit dem Zweck derselben einverstanden. Wegen gewisser Mängel stellte er ihr dennoch einen eigenen Vorschlag gegenüber. Nach geltendem Recht kann das Opfer in der Regel Entschädigungsansprüche gegenüber dem Täter, Privatversicherern und/oder Sozialversicherungen geltend machen. Recht oft kommt es jedoch vor, dass ein Täter zahlungsunfähig, unbekannt oder flüchtig ist. Zudem kann es Jahre dauern, bis ein vollstreckbares Urteil vorliegt. Dass nun der Bundesrat den Opfern nicht nur von vorsätzlichen, sondern von allen Gewaltverbrechen beistehen, d.h. eine grosszügigere Regelung als das Volksbegehren treffen möchte, stellt in der Initiativgeschichte ein Novum dar. Neben materieller soll zusätzlich auch moralische Hilfe geleistet werden. Die materielle Unterstützung wäre aber nur für Personen bestimmt, die infolge einer Straftat in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, und würde bloss die von anderer Seite erfolgenden Leistungen ergänzen bzw. bis zu deren Zahlung ersetzen. Die Hauptlast der Hilfe hätten dabei nach der vom Bundesrat bevorzugten Version die Kantone zu tragen. Das vorgeschlagene Projekt ist auch als Gegenstück zu den Bemühungen um eine Humanisierung des Strafvollzuges zu verstehen
[17].
Eine Untersuchung der Universität Bern ergab, dass in der Schweiz recht viele der
geistig schwer Behinderten im Alter von 18-30 Jahren in ungeeigneten Institutionen untergebracht sind. Von den rund 60%, die ausserhalb ihrer Familien leben, dürften ein bis zwei Fünftel fehlplaziert sein. Der grösste Teil von ihnen vegetiert in psychiatrischen Kliniken und Altersheimen dahin. Andere wiederum sind in Chronischkrankenheimen oder gar Spitälern anzutreffen. Den Behinderten fehlt die notwendige Förderung, um den während der Jugend in den gut ausgebauten Sonderschulen und Schulheimen erworbenen Grad an Selbständigkeit zu erhalten. Die Auftraggeberin der Untersuchung, die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für geistig Behinderte, verlangt nun von den Behörden dringende Massnahmen zur Behebung des aufgezeigten Missstandes
[18]. An einer vom Vorsteher des EDI einberufenen Tagung diskutierten 20 interessierte Organisationen über die Einführung einer Eidgenössischen Behindertenkommission. Zur Ausarbeitung konkreter Vorschläge wurde ein Ausschuss eingesetzt. Die anhaltende wirtschaftliche Rezession, verbunden mit einschneidenden Rationalisierungsmassnahmen, führte 1983 zu einer deutlichen Verschlechterung der Position der körperlich und geistig Behinderten auf dem Arbeitsmarkt, was sich auch ungünstig auf ihre materielle Lage auswirkte. Ebenfalls infolge der Rezession gab es in der Stadt Zürich 1982 mehr als doppelt so viele Fürsorgefälle wie noch 1972, während in Bern die Kosten für die Armenfürsorge allein von 1981 bis 1982 um 23% stiegen. Die von privaten Vereinen getragenen Schulen für Sozialarbeit wandten sich gegen eine im Rahmen der Aufgabenneuverteilung beabsichtigte Streichung der für sie bestimmten. Bundessubventionen. Ferner setzten sie sich dafür ein, endlich mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung auf gesamtschweizerischer Ebene anerkannt zu werden
[19].
Sport
Die Kantone und Gemeinden fördern den Sport (Sportanlagen, Schul- und Lehrlingssport) mit rund 500 Mio Fr. pro Jahr. Gegen eine
Aufgabenneuverteilung, die eine vollständige Kantonalisierung der Sportförderung gebracht hätte, wurde von den betroffenen Turn- und Sportverbänden erfolgreich gestritten, so dass diese auch künftig mit jährlichen Bundesleistungen von noch rund 3,7 Mio Fr. (1972: 5,3 Mio) werden rechnen können. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Ogi (svp, BE) von 1980 für die Einführung einer jährlichen Sonderbriefmarke mit Zuschlag zugunsten des Schweizerischen Landesverbandes für Sport. Der Bundesrat beabsichtigt, schon ab 1985 ein solches Wertzeichen herauszugeben, allerdings nicht in jedem Jahr
[20]. Das Anliegen der Vereinigung Schweizerischer Mittelschul-Turnlehrer sowie einer Motion Ogi, Turnen und Sport in den Rang eines
fakultativen Maturitätsprüfungsfachs zu erheben, konnte zur Überprüfung der Expertenkommission zugeleitet werden, die mit der Revision der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV) beschäftigt war. Die Eidgenössische Turn- und Sportschule Magglingen soll bis Ende 1986 um ein in Ipsach zu errichtendes Wassersportzentrum erweitert werden
[21].
Der Automobilclub der Schweiz reichte bei den Bundesbehörden ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung ein, um möglichst schon 1985 auf dem Flugplatz von Sitten einen
Grand Prix der Formel 1 durchführen zu können. Die Zustimmung des Bundesrates zu einer solchen Veranstaltung ist nötig, weil öffentliche Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen in der Schweiz 1958, d.h. drei Jahre nach einem tragischen Unfall in Le Mans, verboten worden sind. Das Projekt des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Lausanne, an den Gestaden von Ouchy ein neues Verwaltungszentrum zu errichten, musste revidiert werden, nachdem sich Heimat-, Natur- und Umweltschutzkreise vehement für eine unversehrte Seepromenade eingesetzt hatten
[22].
[1] Allgemein zur Kostenexplosion, deren Ursachen und Folgen: 24 Heures, 11.1.83; 24.1.83; SAZ, 2, 13.1.83; Wochen-Zeitung, 2, 14.1.83; wf, Dok., 19, 9.5.83; 43, 24.10.83; BaZ, 15.9.83; SP-Information, 149, 12.10.83; Suisse, 11.11.83; 13.11.83; Vat., 30.12.83; vgl. SPJ, 1982, S. 125. Vgl. femerG. Pedroni / P. Zweifel, Gesundheit hat (k)einen Preis. Die Gesundheitsausgaben des Durchschnittsschweizers, Basel 1983; A. Morabia, Médecine et socialisme. Politiques sanitaires en Suisse et dans les sociétés capitalistes avancées, Lausanne 1983. Ursachen der Kostenexplosion : Vat., 19.3.83 ; NZZ, 18.10.83 ; zur Alterung der Bevölkerung vgl. oben, Teil I, 7 a (Mouvements démographiques). Zur Entwicklung der Zahl der Medizinstudenten vgl. SPJ, 1982, S. 147 sowie unten, Teil I, 8 a (Hochschulen). Kosten im internationalen Vergleich: AT, 22.6.83; Suisse, 17.11.83. Der 23. Internationale Krankenhauskongress in Lausanne behandelte das Thema «Plus d'économies, plus d'efficacité et plus d'humanité» (Presse vom 22.6., 23.6. und 28.6.83).
[2] Vgl. SPJ, 1982, S. 125 f.; BaZ,14.7.83 ; Presse vom 17.8.83 ; wf, Dok., 34, 22.8.83; NZZ, 25.8.83 ; SGB, 30, 13.10.83; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1518 (Interpellation Crevoisier, psa, BE). Eine Globalsteuerung im Spitalbereich kennt der Kanton BE seit 1982 (Bund, 29.4.83) und der Kanton VD seit drei Jahren (vgl. Presse vom 17.8.83).
[3] Die Vorschläge stammen von den Krankenkassen (BaZ, 2.7.83), der Vereinigung Schweiz. Krankenhäuser (Suisse, 9.9.83; TA, 9.9.83) und vom Schweiz. Konsumentenbund (TA, 26.7.83). Vgl. ferner auch SGT, 5.12.83 (Studie des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Basel über die « Health Maintenance Organizations» in Amerika). Zur spitalextemen Krankenpflege vgl. besonders TA, 23.3.83; 24 Heures, 29.10.83; A. Hunziker, Gesundheitspolitik und ambulante Krankenpflege, Innsbruck 1983.
[4] Arzttarife: BaZ, 10.1.83 ; JdG, 10.1.83. Paraplegikerzentren: TA, 12.1.83 ; 23.6.83 ; 1.7.83 ; 11.7.83 ; Ww, 19, 11.5.83; 24 Heures, 1.7.83; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1519 f. (Interpellation Landolf, cvp, ZH). Die Schweiz. Paraplegikerstiftung möchte neben den bestehenden Zentren von Basel und Genf ein weiteres in Risch am Zugersee errichten, die Schweiz. Sanitätsdirektorenkonferenz dagegen an der Orthopädischen Universitätsklinik Balgrist in Zürich. Im ganzen Land gibt es über 5000 Querschnittgelähmte.
[5] Zivilisationskrankheiten: NZZ, 17.1.83; 10.11.83; TA, 7.3.83; Vr, 3.5.83; TLM, 20.6.83. Vgl. ferner auch unten, Anm. 6 und Suchtmittel. Fluor: Presse vom 16.1. und 17.2.83. Zur rapiden Abnahme der Anzahl Kinder mit Karies in OW und in der Stadt Zürich vgl. Vat., 9.1 1.83 bzw. NZZ, 5.10.83.
[6] Vgl. SPJ, 1982, S. 126; TA, 24.8.83. Zur Vernehmlassung vgl. ferner SGB, 3, 27.1.83; TLM, 1.2.83; SAZ, 8, 24.2.83; Gewerkschaftliche Rundschau, 75/1983, S. 44 ff.
[7] BBl, 1983, II, S. 1 ff. (Botschaft); JdG, 15.1.83 (Direktiven der Schweiz. Akademie der medizinischen Wissenschaften); TA, 3.2.83; 1.3.83; NZZ, 3.2.83; Ww, 13, 30.3.83; CdT, 31.3.83; vgl. oben, Teil I, 1 b (Grundrechte) und unten, Teil I, 7 d (Schwangerschaftsabbruch). Vgl. ferner auch SPJ, 1979, S. 141 und TLM, 22.1.83 (Standesinitiative ZH von 1977). Zur Rechtslage vgl. besonders A. Pedrazzini, L'euthanasie: de l'avortement eugénique à la prolongation artificielle de la vie, Lausanne 1983.
[8] Solothurn: SZ, 22.1.83; 24.1.83; 11.11.83; 8.12.83; NZZ, 29.11.83; Bund, 2.12.83; 5.12.83 sowie unten, Teil II, 5g. Tessin: CdT, 25.2.83; 16.12.83; 19.12.83; NZZ, 25.2.83; TA, 25.2.83; JdG, 2.3.83; Tout Va Bien, 185, 4.3.83. Zürich: vgl. SPJ, 1982, S. 126.
[9] Psychiatriekonzepte: AG (AT, 10.12.83), BE (TW, 2.3.83; Bund, 20.5.83), BL (BaZ, 18.4.83), BS (BaZ, 9.6.83 ; 8.8.83: Konzept lässt auf sich warten), FR (Suisse, 28.1.83; TLM, 28.1.83), GE (JdG, 14.4.83 ; 10.5.83), JU (TLM, 18.5.83 ; 17.6.83), LU (LNN, 6.9.83: Umdenken hat noch nicht stattgefunden), SZ (Vat., 11.11.83), TG (TA, 14.9.83), UR (LNN, 2.11.83), Stadt Zug (Vat., 8.4.83). Gesetz TI: CdT, 26.1.83; 4.2.83; NZZ, 27.1.83.
[10] Seelische Erkrankungen: NZZ, 30.5.83; TLM, 20.6.83; SZ, 1.10.83. 1982 waren 1574 Selbstmorde zu verzeichnen. Vgl. ferner Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1518 f. (Interpellation Crevoisier, psa, BE). Tiefenau: Bund, 1.11.83; 4.11.83; 22.11.83; 1.12.83; 7.12.83; 14.12.83; 15.12.83; 30.12.83; TA, 21.11.83; 7.12.83; TW, 8.12.83; 24 Heures, 14.12.83; Ww, 50, 15.12.83.
[11] Eidg. Betäubungsmittelkommission, Drogenbericht, Bern 1983. Zur gesamten Materie vgl. ferner auch TA, 12.1.83 (Tabakkonsum) ; 18.1.83 ; 9.2.83 ; 11.2.83 ; 10.3.83 ; 29.9.83 ; Presse vom 6.4.83 ; NZZ, 7.4. und 11.4.83 (positive Reaktionen auf Drogenbericht als Ausdruck der Ratlosigkeit); TLM, 5.10.83; Suisse, 13.11.83. Die Ausarbeitung des Drogenberichts wurde insbesondere durch ein 1980 von NR Günter (Idu, BE) eingereichtes Postulat veranlasst (Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1693 f.).
[12] Vgl. oben, Anm. 11; Bund, 25.2.83; Suisse, 25.2.83; Presse vom 19.7.83 (Jahresberichte der Kantone über die Drogenhilfe 1981/82). Zur Entwicklung der Drogensituation vgl. ferner TLM, 4.1.83; NZZ, 14.9.83. Zur Drogenhilfe vgl. auch JdG, 18.5.83; TA, 8.12.83.
[13] Vgl. Vat., 27.5.83 ; NZZ, 31.5.83 ; BaZ, 24.6.83 ; 24 Heures, 25.6.83 ; Verhandl. B. vers., 1983, III, S. 17 f. (gleichlautende Initiativen von StR Hänsenberger, fdp. BE, und NR Iten, cvp, NW).
[14] Broschüre: NZZ, 13.8.83; 24.8.83. Zur angesprochenen Problematik vgl. ferner BaZ, 13.1.83 (Staat soll wie in Grossbritannien Drogen an die Süchtigen abgeben); NZZ, 22.1.83; 16.11.83; 24 Heures, 12.11.83. Polizeimassnahmen in Zürich (Jugendliche unter 18 Jahren werden auf die Polizeiwache geführt, wo sie von den Eltern abgeholt werden müssen): TA, 16.2.83; 22.2.83; 25.2.83; 12.3.83; 16.3.83; 24.3.83; 7.5.83; 25.5.83; 9.6.83; Suisse, 16.3.83 ; Tout Va Bien, 187, 18.3.83. Initiative : BBl, 1983, II, S. 106 ff. ; NZZ, 13.10.83 ; 8.11.83 ; 24 Heures, 9.11.83; CdT, 9.12.83.
[15] Selbsthilfe: NZZ, 27.1.83; TAM, 48, 3.12.83. Kantonsanteil: BaZ, 3.2.83; 30.3.83. Bundesgericht: Vr, 9.6.83; NZZ, 24.6.83. Zur gleichen Problematik vgl. ferner Suisse, 14.1.83 (Gesetzesnorm in Bern und Zürich, Motion in Genf); 24 Heures, 14.1.83; BaZ, 9.6.83 (Aufforderung der Guttempler an die Kantone). Ferner soll laut einem vom NR überwiesenen Postulat Girard (fdp, VD) der BR einen umfassenden Bericht über das Alkoholproblem erstellen (Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1509).
[16] Reklameverbote: In BL wird die Initiative den Gemeinden überlassen (BaZ, 8.10.83); in ZG werden die Verträge mit den Plakatgesellschaften entsprechend abgefasst (LNN, 15.7.83); in der Stadt Luzern besteht ein Verbot seit Januar 1982 (LNN, 10.11.83); vgl. auch SPJ, 1982, S. 127. Tabakinitiative: BBl, 1983, I, S. 1240 ff.; NZZ, 8.2.83; Suisse, 16.2.83; vgl. oben, Teil I, 6b (Gesamtverkehrskonzeption). IKS: Vgl. SPJ, 1982, S.127; NZZ, 23.3.83; 13.5.83; 20.5.83; Bund, 19.5.83; BaZ, 17.9.83.
[17] Vgl. SPJ, 1982, S. 128; BBl, 1983, III, S. 869 ff. (Botschaft); Presse vom 7.7.83. Die Opfer von Gewaltverbrechen werden bereits in mehreren europäischen Ländern entschädigt; im Europarat ist eine entsprechende Konvention ausgearbeitet worden. Der BR rechnet mit 50-100 Entschädigungsfällen pro Jahr.
[18] Presse vom 19.10.83. Bei den Angaben handelt es sich um Zwischenergebnisse der Untersuchung.
[19] Kommission: BaZ, 18.2.83; NZZ, 26.4.83; 29.4.83. Arbeitsmarkt: BaZ, 19.3.83; 18.6.83; Suisse, 4.9.83; 8.11.83 ; 24 Heures, 26.10.83 ;13.11.83 ; Bund, 14.12.83 ;15.12.83 ; 19.12.83. Fürsorge: Bem (Bund, 30.3.83 ; NZZ, 9.6.83 ; Vr, 27.10.83); Zürich (TA, 15.11.83). Zur Obdachlosigkeit vgl. oben, Teil I, 6 c (Wohnungsbau). Schulen für Sozialarbeit: BaZ, 15.1.83; TAM, 34, 27.8.83.
[20] Sportförderung: Sport, 1, 3.1.83; Vat., 24.6.83; 15.9.83; NZZ, 30.6.83; Suisse, 17.7.83; 25.8.83; Vr, 19.7.83, CdT, 26.7.83; vgl. SPJ, 1982, S. 128. Zur Aufgabenverteilung vgl. oben, Teil I, 1 d (Confédération et cantons). Briefmarke : Bund, 24.6.83; 24.9.83 ; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 957 ff. ; ein Postulat Günter (ldu, BE) von 1982 wurde abgelehnt.
[21] Maturität: BaZ, 9.7.83; 30.8.83; Vat., 30.8.83; Amtl. Bull NR, 1983, 5.1498 f. (Motion Ogi von 19.83 als Postulat überwiesen); VerhandL B.vers., 1983, V, S. 34 (Motion Bircher, sp, AG). Zur Revision der MAV vgl. unten, Teil I, 8a (Primar- und Mittelschulen). Magglingen: Bund, 9.9.83; TW, 3.12.83.
[22] Grand Prix: Suisse, 9.12.83; 14.12.83; NZZ, 14.12.83; SR, 741.01. Ein Projekt lag auch für Lausanne vor. IOC: 24 Heures, 12.4.83; 16.4.83; 9.7.83; 27.8.83; 7.9.83; 29.10.83; 9.12.83; BaZ, 16.7.83; NZZ, 13.9.83; TLM, 7.12.83.
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