Année politique Suisse 1983 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Stellung der Frau
Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch stand vor allem im Zeichen des 1980 eingereichten
Volksbegehrens «Recht auf Leben», von dem schon an anderer Stelle die Rede war. Die Anhänger einer Liberalisierung im Sinne der Fristenlösung verschoben die Lancierung einer neuen Initiative auf einen späteren Zeitpunkt, weil nun hauptsächlich die Bekämpfung des erwähnten Volksbegehrens sowie die Unterstützung der Mutterschutzinitiative im Vordergrund stehen soll. Ein entsprechender Beschluss der interessierten Parteien und Organisationen kam auch deshalb zustande, weil sich die bürgerlichen Kreise wegen der begrenzten Erfolgsaussichten eher zurückhaltend gaben und die Linke eine Fristenlösung ohne Krankenkassenentschädigung nicht mehr mittragen mochte. Als bislang einziges Ergebnis der in den 70er Jahren geführten Abtreibungsdebatte ist zu erwähnen, dass seit Neujahr 1984 sämtliche Kantone Schwangerschaftsberatungsstellen einzurichten haben
[19].
[19] Recht auf Leben: vgl. oben, Teil I, 1b (Grundrechte) und 7b (Gesundheitspolitik). Fristenlösungsinitiative: Suisse, 16.1.83; 19.1.83; 26.1.83; NZZ, 25.1.83; BaZ, 26.1.83; TW, 8.2.83; SP-Information, 147, 19.9.83; vgl. SPJ, 1982, S. 141 f. Mutterschutzinitiative: vgl. oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung). Beratungsstellen: NZZ, 13.12.83; TLM, 13.12.83. Zum Bundesgesetz, auf dem die erlassene Verordnung beruht, vgl. SPJ, 1981, S. 148 f.