Année politique Suisse 1984 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
Die explizite Anerkennung von sozialen Grundrechten, wie sie durch die vom Bundesrat vorgeschlagene
Ratifikation der Europäischen Sozialcharta hätte vorgenommen werden sollen, vermochte die Hürde des Ständerates nicht zu überspringen. Dem Problem, dass die Schweiz kein Beamtenstreikrecht kennt, mit einer auslegenden Erklärung zum Art. 6 der Charta zu begegnen, schien der Mehrheit der Ständevertreter nicht statthaft zu sein
[7].
[7] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 28 ff. Vgl. dazu auch unten, Teil I, 2 (Intégration européenne) sowie SPJ, 1983, S. 15 und 51.