Année politique Suisse 1984 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
Da im Zusammenhang mit der wachsenden internationalen Mobilität der Gesetzesbrecher der Anteil der ausländischen Strafgefangenen zunimmt, möchte der Bundesrat das
Europaratsabkommen über die Rückführung dieser Personen in ihre Heimatstaaten unterzeichnen. Von einem Strafvollzug im Herkunftsland verspricht man sich nicht zuletzt auch bessere Resozialisierungschancen. Mit einem Vernehmlassungsverfahren sollen allerdings vorerst die politischen Verwirklichungsaussichten dieses Vorhabens abgeklärt werden. Nach der Meinung des schweizerischen Polizeibeamtenverbandes könnten die Resozialisierungschancen von Ersttätern auch dadurch gesteigert werden, dass sie nicht mit sogenannten schweren Fällen in Kontakt kommen. Für letztere schlagen die Polizisten hingegen ein gegenüber heute bedeutend schärferes Vollzugsregime vor. Wie an einer Fachtagung festgehalten wurde, stellt auch der aktuelle Strafvollzug für Verurteilte wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz keine optimale Lösung dar. Die Drogenabhängigen, die rund einen Drittel der Gefängnisinsassen ausmachen, können in den bestehenden Institutionen nicht wirksam therapeutisch behandelt werden und bilden andererseits eine Belastung für das Funktionieren der Anstalten
[21].
[21] Rückführung: NZZ, 24.5.84. Polizeibeamte: BaZ, 16.6.84. Tagung: NZZ, 24.1.84; sowie unten, Teil I, 7b (Produits engendrant la dépendance). Im Kanton VD lehnte das Volk eine Initiative von Franz Weber für eine « Strafjustiz mit menschlichem Antlitz» ab, die namentlich die Verteidigungsrechte der Untersuchungsgefangenen verbessern wollte (24 Heures, 3.2.84; 15.2.84; 22.2.84; 21.5.84; 4.9.84 sowie unten, Teil II, le).
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