Année politique Suisse 1984 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Verwaltung
Anlässlich der Überprüfung der Frage, ob aus Gründen des Föderalismus und der geografisch ausgewogenen Beschäftigungsentwicklung nicht ein Teil der Verwaltung des Bundes von Bern weg in andere Regionen verlegt werden könnte, bekundete die Mehrzahl der Kantone lebhaftes Interesse an der Plazierung von Bundesämtern. Nur gerade Nid- und Obwalden, Thurgau, Zug und Zürich verzichteten auf eine Bewerbung, während der Kanton und die Stadt Bern dem Projekt grosse Skepsis entgegenbringen [20]. Immer lauter werden die Rufe, dass die Eidgenossenschaft in ihrer Verwaltung und ihren Betrieben nach dem Muster grosser Privatunternehmen, aber auch der Stadt Zürich, eine Gemeinkosten-Wertanalyse (GWA) durchführen lassen soll. Bei diesen durch aussenstehende Experten vorzunehmenden GWA geht es nicht allein um die Effizienzverbesserung bei der Aufgabenerfüllung, sondern um eine systematische Abklärung der Frage, welche Leistungen erbracht werden und auf welche unter Umständen verzichtet werden könnte. Da der Bundesrat von der Sachkenntnis der Experten im Bereich der öffentlichen Verwaltung und ihrer politischen Zusammenhänge noch nicht überzeugt ist, zeigte er sich diesbezüglichen Vorstössen gegenüber zurückhaltend. Hingegen gab er grünes Licht für die Durchführung des Projekts EFFI («Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung»), welches eine verwaltungsinterne Überprüfung von Einsparungsmöglichkeiten zum Ziel hat [21].
Einig ist man sich jedoch, dass weitere Rationalisierungsmassnahmen unabdingbar sind, wenn die vom Bundesrat beschlossene Arbeitszeitverkürzung (42 Wochenstunden ab Sommer 1986), wie vom Parlament gefordert, in der Zentralverwaltung ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden soll. Mit der Personalplafonierung befasste sich ebenfalls die Schweizerische Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften an ihrer Gründungstagung. Dabei zeigte sich, dass dieses wenig differenzierte. Instrument von den Vertretern der Wissenschaft erheblich ungünstiger beurteilt wird als von Praktikern und Politikern [22].
 
[20] Bund, 14.8.84; 21.9.84; Vat., 24.10.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 23 f.
[21] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 218 ff. (Interpellation Letsch, fdp, AG) ; 24 Heures, 27.6.84 (Antwort des BR auf eine noch nicht behandelte Motion Ogi, svp, BE, vgl. auch Verhandl. B. vers., 1984, V, S. 67 f.). Siehe auch H. Letsch, «Schrumpfen als nationale Leidenschaft?», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 40/1984, Nr. 9. Kritik am Instrument der GWA übte u.a. NR Uchtenhagen (sp, ZH) in einem überwiesenen Postulat (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1421 f.). EFFI : NZZ, 5.7.84; Schweiz. Beamten-Zeitung, 18.10.84. Kritisch dazu äusserte sich NR Spälti (fdp, ZH) in NZZ, 17.7.84. Das EMD beschloss, in zwei Abteilungen anstelle des Projekts EFFI eine GWA durchführen zu lassen (NZZ, 22.12.84).
[22] Arbeitszeitreduktion: BBl, 1984, II, S. 679 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 428 ff.; Amtl. Bull. NR. 1984, S. 1526 f. und 1549. Vgl. unten, Teil I, 7a (Temps de travail). Tagung: Verwaltungspraxis, 38/1984, S. 29 f. und 142 ff. (zum Präsidenten wurde Bundeskanzler Buser gewählt). Vgl. ferner Ch. Furrer, «19 Jahre Verwaltungsreform im Bunde», in Wirtschaft und Recht, 36/1984, S. 28 ff.