Année politique Suisse 1984 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Gerichte
Die beiden Kammern stimmten im Berichtsjahr dem Antrag des Bundesrates zu, den Personalbestand der überlasteten eidgenössischen Gerichte mittels eines bis 1988 befristeten Bundesbeschlusses vorübergehend aufzustocken. Einzig die Fraktion der SP opponierte dem Vorschlag, da sie der Schaffung von zusätzlichen Ersatzrichterstellen eine Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richter vorgezogen hätte. Eine derartige Massnahme ist nach Ansicht des Bundesrates nicht erforderlich, da die vorgesehene Teilrevision des Organisationsgesetzes für die Bundesrechtspflege grundsätzlich gegen die Überflutung des Bundesgerichtes, insbesondere durch Beschwerden, angehen wird. Die Exekutive nahm Kenntnis von dem im Vorjahr dazu durchgeführten Vernehmlassungsverfahren und beauftragte das EJPD, möglichst rasch einen Gesetzesentwurf vorzulegen [27].
Angesichts der unbestrittenen Arbeitsüberlastung der Bundesrichter gab auch deren nebenamtliche Tätigkeit namentlich in Schiedsgerichtsverfahren zu Diskussionen Anlass. Noch bevor Nationalrat Oehen (na, BE) zwei Richter wegen dieser Nebenverdienste vehement attackierte, beschloss die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, sich dieser Problematik anzunehmen [28].
 
[27] SPJ, 1983, S. 25 ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 4 ff. und 443 ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 121 ff. und 153 ; AS, 1984, S. 748 f. Organisationsgesetz: Vat., 18.10.84; zu den Hauptpunkten der vorgesehenen Teilrevision sowie der Vernehmlassung siehe SPJ, 1983, S. 25. Zur Arbeitslast vgl. auch Ww, 19.4.84 und SGT, 16.10.84. Allgemein zu diesem Thema auch R. Friedrich, «Was heisst Gesetzesflut?», in Schweizer Monatshefte, 64/1984, S. 591 ff. und W. Kälin, Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde, Bern 1984.
[28] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1977 ff.; TA, 6.12.84.