Année politique Suisse 1984 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau / Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen und unter den Kantonen
Unter den Kantonen, die parallel zur Revision der Aufgabenteilung im Bundesstaat an die Neuordnung des Verhältnisses zu ihren Gemeinden gegangen sind, tat Zürich 1984 einen weiteren Schritt. Uber die Verstärkung des
Finanzausgleichs vom Jahre 1979 hinaus wurde nun vor allem die Hauptstadt entlastet, die mit Abstand den höchsten Gemeindesteuerfuss aufweist und deren Steuerkraft schwächer zunimmt als diejenige der übrigen Gemeinden des Kantons. Die grossen Städte fühlen sich aber nicht nur finanziell überlastet, sondern insbesondere auch vom Bund in ihrer Autonomie beeinträchtigt; so verlangte der Schweizerische Städteverband ein Anhörungsrecht bei der Vorbereitung von eidgenössischen Erlassen
[8].
Andere Kantone erleichterten durch Revision von Gemeindegesetzen die Bildung von Zweckverbänden. Auf Widerstände stösst jedoch weiterhin die
Institutionalisierung von innerkantonalen Regionen. In der Waadt hatte sich der Grosse Rat im Rahmen von Prinzipien für die kantonale Richtplanung mit einem Regionalisierungskonzept zu befassen, das die Regierung 1982 in die Vernehmlassung gegeben hatte. Nach diesem sollten sich die Gemeinde zum Zwecke der Regionalplanung in öffentlichrechtlichen Verbänden gruppieren. Unter Berufung auf die Gemeindeautonomie wurde das Konzept, das starker Opposition begegnet war, zurückgestutzt
[9].
[8] Zürich : NZZ, 29.10.84; 3.12.84; vgl. unten, Teil II, 2c sowie SPJ, 1979, S. 86. Städteverband: NZZ, 28.3.84; TA, 28.3.84.
[9] Zweckverbände: SN, 17.1.84; 29.5.84; 18.9.84 (SH, erst Parlamentsbeschluss); JdG, 14.4.84; 16.4.84 (GE); vgl. unten Teil II, 1 j. Waadt: TLM, 8.6.82, 13.2.84; 20.2.84; 24 Heures, 14.2.84; 22.2.84; 23.2.84. Zu den Widerständen gegen eine Regionalisierung vgl. T. Maissen, «Eine Regionalorganisation im Aufbau — ein Erfahrungsbericht», in Die Region, 1984, Nr. 3, S. 31 ff., insbes. S. 33 f. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 25; 1978, S. 26.
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