Année politique Suisse 1984 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
Organisation
Bei der Armeeorganisation stand die
Neugestaltung der Hilfsdienste im Vordergrund. Das EMD gab einen Expertenbericht über die Einführung einer «differenzierten Diensttauglichkeit» in die Vernehmlassung. Darin wird die Auflösung sämtlicher HD-Truppen verlangt. Gemäss dem Vorschlag sollte der Dienst für bedingt Taugliche auf die für Soldaten normale Dauer ausgedehnt und auf eine 17wöchige Rekrutenschule abgestützt werden, bei der nur auf die verminderte körperliche Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werden sollte. Mit der Umteilung der Hilfsdienstpflichtigen erwartet das EMD einen jährlichen Zuwachs von 2500 Soldaten
[13]. Durch die in Aussicht genommenen Veränderungen wären auch die Behinderten betroffen; bei ihnen sollte allerdings das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. An einer Tagung der Behinderten-Organisationen lösten die Vorschläge eine kontrastreiche Diskussion aus : Positiv aufgenommen wurde die Möglichkeit, einen Dienst zu leisten und nicht mehr zur Zahlung des Militärpflichtersatzes gezwungen zu sein. Skeptiker stellten die Frage, ob die Armee die geeignete Plattform für die Integration Behinderter darstelle
[14].
Zur Beschlussfassung schritt das Parlament im Rahmen einer Teilrevision des Militärorganisationsgesetzes beim Rotkreuz-Dienst (RKD) und beim Frauenhilfsdienst (FHD). 1948 offiziell gegründet, wird der FHD ab 1986 als «militärischer Frauendienst» (MFD) geführt werden. Obwohl damit der Hilfsdienst-Status wegfällt, wird die Dienstleistung freiwillig bleiben. In den Ratsdebatten wurden die Neuerungen nicht widerspruchslos akzeptiert. Die Linke stellte erfolglos zwei Rückweisungsanträge; die SP-Fraktion argumentierte, vorerst solle die Auswertung der Vernehmlassung über die Integration der Frau in die Gesamtverteidigung abgewartet werden. In der Detailberatung umstritten war vor allem die Stellung des RKD. Abweichend vom Bundesrat befürwortete die grosse Kammer eine Gleichstellung mit dem MFD; mit dem Hinweis, die beiden Dienstzweige müssten organisatorisch weiterhin klar abgegrenzt bleiben, akzeptierte auch der Ständerat die Abschaffung des Hilfsdienst-Status für den RKD.
Politisch ähnlich gelagert verlief die Konfliktlinie bei der Beratung des elektronischen Personal-Informationsdienstes. Dessen Einführung wurde mit Rationalisierungsbestrebungen in der Armee begründet. Die sozialdemokratischen Nationalräte forderten, jeder Armeeangehörige müsse Anspruch auf Einsichtnahme und Berichtigung haben. Im Hinblick auf die bereits hängige Datenschutzgesetzgebung lehnte der Nationalrat den Antrag jedoch ab; die Gesetzesrevision passierte in beiden Kammern
[15].
[14] NZZ, 23.1.84; TA, 23.1.84.
[15] Militärorganisation: BBl, 1983, II, S. 462 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 353 ff., S. 692 ff., S.1010 ff.; Presse vom 23.3.84; 4.4.84. Amtl. Bull. StR, 1984, S. 248 ff., S. 416 ff.; Presse vom 7.6.84. Für die Zahl der bisher rekrutierten Frauen vgl. E. Wetter, Schweizer Militärlexikon, Frauenfeld 1984, S. 84. Für den Personalinformationsdienst vgl. auch oben I, 1b (Grundrechte).
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