Année politique Suisse 1984 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Wettbewerbspolitik
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Kartellgesetz
Nachdem 1982 der Ständerat an der bundesrätlichen Vorlage für ein neues Kartellgesetz wesentliche Abstriche vorgenommen hatte, sprach sich nun die Kommission der Volkskammer mit allerdings zum Teil knappen Stimmenverhältnissen wieder für eine Verschärfung aus. So will sie Wettbewerbsbehinderungen nur dann tolerieren, wenn ihre Auswirkungen im Gesamtinteresse liegen und nicht bereits dann, wenn sie gegen dieses nicht verstossen. Für die Definition des Gesamtinteresses wurde zudem eine präzisere Formulierúng gefunden. Im weitern sollen, wie dies im Regierungsentwurf vorgesehen war, nicht nur Abreden und schriftliche Abmachungen, sondern bereits Empfehlungen dem Gesetz unterliegen. Als letzte wichtige Differenz zum Ständerat will die Kommission schliesslich neben andern Wirtschaftsorganisationen auch den Konsumentenverbänden ein Klagerecht einräumen [29].
 
[29] NZZ, 22.2.84; 1.4.84; 27.4.84. Zur Behandlung durch den StR siehe SPJ, 1982, S. 56, zum Regierungsentwurf siehe SPJ, 1981, S. 60 f. Allgemein zum schweiz. Wettbewerbsrecht vgl. auch B. Schmidhauser, «Wettbewerbspolitik in den Klein- und Mittelbetrieben», in Politische Rundschau, 63/1984, Nr. 1, S. 8 ff