Année politique Suisse 1984 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
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Als wichtige
Sparmassnahmen nennt der Legislaturfinanzplan 1985-1987 die dauerhafte
Aufhebung der Kantonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben, die Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen und das Anschlussprogramm. Auf die Aufgabenneuverteilung, welche die Bundeskasse ab 1986 jährlich um netto 180 Mio Fr. entlasten soll, wird' an anderer Stelle eingegangen. Gleichzeitig mit ihrer Zustimmung zum 1. Aufgabenteilungspaket genehmigten die eidgenössischen Räte die dauerhafte Aufhebung der Kantonsanteile an den Stempelabgaben und die Neuverteilung des Reinertrags der Alkoholverwaltung. Die Zustimmung von Volk und Ständen vorausgesetzt, wird der Bundeshaushalt durch diese neue Regelung ab 1986 definitiv um 420 Mio Fr. entlastet werden
[10].
Das
Anschlussprogramm soll die bis Ende 1985 befristete lineare Herabsetzung von Bundesleistungen im Subventionsbereich ablösen und gemäss Vorschlag des Bundesrates der Bundeskasse jährlich gegen 370 Mio Fr. Einsparungen ermöglichen. In seiner Botschaft zum Anschlussprogramm («Sparmassnahmen 1984») trug der Bundesrat einigen Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung und verzichtete auf den Abbau der Beiträge an die klinische Krebsforschung (2 Mio Fr.), die Turn- und Sportverbände (4 Mio Fr.) und die Verbilligung der Trockenmilch (6 Mio Fr.). Der Nationalrat strich die vorgeschlagenen Subventionskürzungen bei der Forschung (19,5 Mio Fr.) und reduzierte die Abstriche bei der Berufsbildung von 42 Mio Fr. auf 25 Mio Fr. Der Ständerat wiederum verfocht eine harte finanzpolitische Linie und stellte sich hinter den Vorschlag des Bundesrates; bei den Privatbahnen liess er jedoch mit dem Hinweis auf deren Bedeutung für Tourismus und Umwelt die beantragte Kürzung bei der Tarifannäherung fallen (12 Mio Fr.); zudem verzichtete er auf die volle Aufhebung der Sonderbehandlung der Rhätischen Bahnen und der Furka-Oberalp-Bahn (2,5 Mio Fr.). Dem Antrag der Vertreter von Basel und Genf auf Nicht-Streichung der Beiträge an die Flugplätze gab er nicht statt. Im Differenzbereinigungsverfahren einigten sich die eidgenössischen Räte darauf, die Subventionskürzungen bei der Forschung ganz und bei den Privatbahnen teilweise fallenzulassen; ebenso wurde die Berufsbildung in dem Ausmass geschont, wie es der Nationalrat vorgeschlagen hatte. Um die finanzschwächeren Hochschulkantone Freiburg und Neuenburg im Sinn des Finanzausgleichs etwas zu entlasten, wurden die Hochschulbeiträge um 3 Mio Fr. weniger gekürzt. Somit konnten die eidgenössischen Räte ein Anschlussprogramm verabschieden, das 54 Mio Fr. weniger Einsparungen (321 Mio Fr.) brachte, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte
[11].
Von den Sparbestrebungen
betroffen ist auch das Personal der Bundesverwaltung. Bei der Erneuerung des Bundesbeschlusses über die Teuerungszulage an das Bundespersonal, der Ende 1984 auslief, schlug der Bundesrat die Einführung des jährlichen Teuerungsausgleichs vor. Diese Massnahme sollte dem Bund Einsparungen in der Höhe von 30-50 Mio Fr. ermöglichen. Im Differenzbereinigungsverfahren unterzog sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrates, der dem Antrag des Bundesrates gefolgt war. Der halbjährliche Teuerungsausgleich wird so mit dem Bundesbeschluss, der bis Ende 1988 Gültigkeit hat, aufgehoben; der Bundesrat kann jedoch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine ergänzende Teuerungszulage beschliessen
[12]. Seine Absicht, im Verwaltungsbereich zu sparen, zeigte der Bundesrat ferner mit dem Projekt «Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung» (EFFI), welches versucht, durch Rationalisierung, Abbau oder Aufhebung gewisser Aufgaben Kapazitäten für neue Vorhaben zu schaffen. Damit trug er auch der Willensbekundung des Parlamentes Rechnung, wonach die vom Bundesrat auf den 1. Juni 1986 beschlossene Einführung der 42-Stunden-Woche beim Bundespersonal nur unter Einhaltung der Bestimmungen über die Personalplafonierung erfolgen dürfe
[13].
Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die
Neuregelung bei den Treibstoffzöllen. Die Ausführungsgesetzgebung zur Verfassungsvorlage, der Volk und Stände 1983 zugestimmt hatten, soll mittels einer Gesamtrevision des Bundesbeschlusses von 1959 über die Verwendung des für den Strassenbau bestimmten Anteils am Treibstoffzollertrag verwirklicht werden. Die wesentlichste in der neuen Vorlage zu regelnde Frage betrifft die grundsätzliche Verteilung der Zolleinnahmen über die verschiedenen Aufgabenbereiche im Strassenwesen (Treibstoffzollbeschluss); darauf wird an anderer Stelle eingegangen. Von grossem finanzpolitischem Interesse ist der sogenannte Kompensationsbeschluss, der die
Kantone verpflichtet, die um 400 Mio Fr. verstärkte Beteiligung des Bundes an den Strassenfinanzierungskosten der Kantone teilweise zu kompensieren. Der bundesrätliche Entwurf schlägt eine Beteiligung der Kantone im Umfang von 30-50% an den Fehlbeträgen des regionalen Personenverkehrs der SBB vor, wodurch die Bundeskasse um rund 200 Mio Fr. entlastet würde. Beide Beschlüsse sind nach dem Vorschlag des Bundesrates aneinandergekoppelt und sollen von 1985 bis 1995 Geltung haben. Nachdem der Ständerat den Treibstoffzollbeschluss weitgehend akzeptiert und zu einem unbefristeten Bundesgesetz erhoben hatte, weigerte er sich, auf den Kompensationsbeschluss einzutreten. Er folgte dem Antrag seiner Kommission und der geschlossenen Willensbekundung sämtlicher Kantone, welche nach der Lastenverschiebung von gegen 500 Mio Fr. zu ihren Ungunsten im Rahmen der obengenannten Sparmassnahmen des Bundes nicht mehr bereit waren, weitere Beiträge zur Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten; diese Haltung unterstützte auch die CVP als einzige Bundesratspartei. Als sich die nationalrätliche Kommission gegen den Kompensationsbeschluss ausgesprochen hatte, drohte Bundesrat Stich mit der Möglichkeit, die Treibstoffzollzuschläge der WUST zu unterstellen, von der sie durch bundesrätlichen Beschluss seit 1972 befreit sind, was der Bundeskasse nichtzweckgebundene Mehreinnahmen von etwa 80 Mio Fr. jährlich verschaffen würde; er betonte jedoch die Entschlossenheit des Bundesrates, vorerst am Kompensationsbeschluss festzuhalten. Der Nationalrat seinerseits unterbrach die Beratungen über den Bundesbeschluss zur Neuregelung bei den Treibstoffzöllen und vertagte sie auf die Frühjahrssession 1985
[14].
[10] Das erste Paket zur Aufgabenneuverteilung wird die Bundeskasse von 1986-1988 um 200 bis 160 Mio Fr. entlasten, ab 1990 wird sich die Saldo-Verschiebung zulasten der Kantone bei 120 Mio Fr. einpendeln. Das zweite Paket, welches in die Vernehmlassung geschickt wurde, soll etwaigen Abänderungen beim ersten Paket Rechnung tragen und letztlich eine Per-Saldo-Entlastung des Bundes von 180 Mio Fr. herbeiführen. Noch im Stadium der parlamentarischen Beratungen befindet sich die Entlastung des Bundes bei der Krankenversicherung in der Höhe von rund 500 Mio Fr. zuungunsten der Kantone (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1303 ff.; 1337 ff.; 1803 ff.; 1838 ff.). Definitive Aufhebung der Kantonsanteile am Reinertrag an den Stempelabgaben und die Neuverteilung des Reinertrags der Alkoholverwaltung: BBl, 1984, III, S. 15 f.; 1065; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 135 ff.; 1459 f.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 448 ff.; 592 W. Vgl. ferner Teil I, 7b (Produits engendrant la dépendance). Korrekterweise müsste die Neuverteilung des Reinertrags der Alkoholverwaltung (130 Mio Fr.) unter den Einnahmen aufgeführt werden. Zur Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen siehe U. Klöti / K. Nüssli, Die Neuverteilungder Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Ein Reformversuch zwischen staatspolitischen Idealen und finanziellen Interessen, Zürich 1984 sowie oben Teil I, 1d (Bund und Kantone).
[11] Sparmassnahmen: BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; III, S. 1473; 1490; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 846 ff.; 877 ff.; 914 ff.; 925 ff.; 941 ff.; 1510 ff.; 1519 ff.; 1762 f.; 1957 f.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 556; 558 ff.; 668 ff.; 696 f.; 740; Presse vom 6.3.84; 25.4.84; 23.5.84; 22.6.84; 5.10.84; BZ, 19.5.84; 18.6.84; SHZ, 21, 24.5.84; Bund, 28.11.84; BaZ, 7.12.84; 20.12.84. Kürzung der Subventionen an Flughäfen : welsche und Basler Presse vom 23.5.84; 5.10.84; Suisse, 18.6.84. Vgl. auch Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 496 ff. sowie SPJ, 1983, S. 88 ff.
[12] BBl, 1984, III, S. 82 f. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 820 ff.; 1286 ff.; 1460; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 18 ff.; 478 ff.; 554 f.; Presse vom 7.3.84; 20.6.84; TA, 19.6.84; Finanz und Wirtschaft, 50, 23.6.84; Bund, 25.9.84; SGB, 28, 27.9.84; Vat.,12.10.84. Siehe ferner unten, Teil I, 7a (Salaires) wie auch SPJ, 1983, S. 89; 137.
[13] BBl, 1984, II, S. 679 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1526 ff.; 1549; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 428 ff.; Presse vom 12.1.84; 22.8.84; 29.11.84; NZZ, 13.1.84; wf, Kurzkommentare, 3, 16.1.84; PTT-Union, 3, 19.1.84; 21, 24.5.84; PZ, 3, 19.I.84; SGB, 6, 16.2.84; 8, 8.3.84; 20, 21.6.84; 24, 30.8.84; 27, 20.9.84; 28, 27.9.84; 36, 29.11.84; wf, Artikeldienst, 36, 3.9.84; 41, 8.10.84; wf, Dok., 47, 19.11.84. Zum Personalstopp: NZZ, 12.3.84; 10.4.84; SHZ, 13, 29.3.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 89 und unten Teil I, 7a (Temps de travail).
[14] BBl, 1984, I, S. 986 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1615 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 350 ff.; 393 ff.; NZZ, 14.3.84; 7.4.84; 9.5.84; 29.5.84; 20.-22.6.84; 6.11.84; 4.-7.12.84; Presse vom 6.4.84 (Botschaft); Finanz und Wirtschaft, 29, 11.4.84; wf, Dok., 21, 21.5.84; TA, 29.5.84; 20.-22.6.84; 6.-8.11.84; 12.12.84; Vat., 29.5.84; 15.12.84; SHZ, 26, 28.6.84; CVP-Pressedienst, 31.10.84; PZ, 46, 13.12.84. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Generelle Verkehrspolitik) und SPJ, 1983, S. 85 f.
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