Année politique Suisse 1984 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
 
Gewässerschutz
Die 1983 lancierte «Initiative zur Rettung unserer Gewässer» wurde mit 176 484 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt im wesentlichen, Gewässer samt ihren Uferbereichen vor weiteren wirtschaftlich motivierten Eingriffen zu bewahren und die Sanierung belasteter Flüsse und Seen zu beschleunigen [15]. Politisch wird das Volksbegehren zu einer Orientierungsgrösse für die vom Bundesrat beschlossene Gesetzesrevision im Bereich des Gewässerschutzes werden. Die Landesregierung beabsichtigt damit unter anderem einen «differenzierten Gewässerschutz» einzuführen, wonach auf Bundesebene Minimalvorschriften erlassen würden, die von den Kantonen nach eigenem Ermessen strenger gestaltet werden könnten. So überlässt der Vorentwurf bei der Restwassermenge, welche den Grad der wirtschaftlichen Nutzung von Fliessgewässern regelt, einen Interpretationsspielraum, der im Einzelfall einen besseren Schutz der Gewässer erlaubt. Im Sinne einer Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen sieht der Vorentwurf für ein neues Gewässerschutzgesetz ferner vor, die Subventionen des Bundes zu reduzieren; bei der Kostendeckung sollte schliesslich das Verursacherprinzip vermehrt berücksichtigt werden [16].
Zur Eindämmung der Überdüngung von Seen und Flüssen schlug das EDI vor, ab 1986 Phosphatzusätze in Textilwaschmitteln völlig zu verbieten. Damit will es die 1977 eingeführte und seither zweimal verschärfte Einschränkung konsequent zu Ende führen. Weiterhin erlaubt sein sollen Ersatzwirkstoffe wie Zeolith und in begrenztem Masse NTA. Als flankierende Massnahme wurde vorgeschlagen, den landwirtschaftlichen Beratungsdienst zu verbessern, um eine striktere Einhaltung der Empfehlungen bezüglich des Phosphateinsatzes durch die Bauern zu erreichen. Ob die Verordnung im gewünschten Sinne in Kraft gesetzt wird, hängt noch vom laufenden Vemehmlassungsverfahren ab: Vor allem mit dem Hinweis, die Umweltverträglichkeit von NTA sei in der Schweiz noch zu wenig erforscht, lehnten die Hersteller von Waschmittelprodukten das angestrebte Phosphatverbot ab [17].
 
[15] BBl, 1984, I, S. 994 ff.; NZZ, 10.10.84; 14.11.84; 11.12.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 127.
[16] Gesetzesrevision: NZZ, 29.8.84; Presse vom 31.10.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 127 f. Grundsätzliches: Wasser. Eine Dokumentation über Wasser und Gewässerschutz, Dübendorf 1984.
[17] Phosphatgehalt: Presse vom 11.5.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 130; Vernehmlassung: NZZ, 2.6.84; 3.7.84; 26.7.84; 7.9.84; 22.9.84. Nitratgehalt: Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1416 (Postulat Keller, cvp, AG); NZZ, 14.11.84.