Année politique Suisse 1984 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
 
Hochschulen
Der Personalstopp an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen war auch in seinem zehnten Jahr heftig umstritten. Erneut bekräftigte der Lehrkörper der beiden ETH seine Befürchtung, dass die fortschreitende Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse die Qualität der Ausbildung ernsthaft bedrohe [20]. Eine weitere Folge des Personalstopps war die Aufhebung von Professuren und Instituten, um Kapazitäten für neue, aktuelle Forschungs- und Lehraufgaben freizubekommen. Die ETH Zürich hatte in den letzten zehn Jahren gegen 200 Stellen umgelagert und 5 Institute geschlossen; neu aufgebaut wurden damit beispielsweise die Abteilung für Informatik und das Institut für Biotechnologie. 1984 beschloss der Schweizerische Schulrat im Zuge dieser Mittelumverteilung, das Institut für Hochbauforschung aufzuheben [21]. Ausdruck des Primats der Sparpolitik vor einer weiterblickenden Bildungspolitik, aber auch eine Folge von divergierenden bildungspolitischen Konzeptionen war die ablehnende Haltung des St. Galler Grossen Rates gegenüber dem Projekt einer Hochschule für klinische Medizin. Mit dem Beschluss des Parlamentes auf Nichteintreten wurden die langjährigen St. Galler Ausbaupläne begraben [22].
Angesichts der prekären Platzverhältnisse an den Hochschulen wurde die Frage nach einer Zulassungsbeschränkung erneut aufgeworfen. Der Grosse Rat des Kantons Bern lehnte jedoch eine Motion zur Einführung des Numerus clausus (NC) mit knappem Mehr ab; in Basel hingegen zeigt die 1981 vom Regierungsrat beschlossene Reduktion der medizinischen Klinikplätze von 180 (1981) auf 120 (1987) bereits Wirkung. Um dem starken Zulauf zum Studium der Veterinärmedizin zu begegnen, wird gar die Möglichkeit in Betracht gezogen, die begrenzten klinischen Ausbildungsplätze gesamtschweizerisch durch das Los zu vergeben [23]. Gegen ein prinzipielles Nein zum NC stellte sich der ehemalige BIGA-Direktor, Nationalrat Bonny (fdp, BE), der die Hochschulpolitik stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten möchte. Mit einem Postulat machte er auf die jüngsten Ergebnisse der Untersuchungen über die Beschäftigungssituation der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen aufmerksam, wonach die Zahl der arbeitslosen Jungakademiker und -akademikerinnen von 2,2% (1981) auf 5,1 % (1983) angestiegen war. Die Schweizerische Hochschulkonferenz, unter deren Verantwortung die Ergebnisse publiziert worden waren, relativierte allerdings den Begriff «Arbeitslosigkeit», der in dieser Studie wesentlich weiter gefasst worden war als jener der amtlichen Arbeitslosenstatistik, und BIGA-Direktor Hug korrigierte seinen Amtsvorgänger dahingehend, dass die Arbeitslosenquote bei Jungakademikern nicht höher sei als bei den andern Gleichaltrigen [24].
Die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Finanzdirektorenkonferenz erneuerten die interkantonale Vereinbarung der Hochschulbeiträge: Der jährliche Beitrag pro Studierenden aus einem Nichthochschulkanton soll sukzessive von 5000 (1987) auf 8000 Fr. (1992) angehoben werden; als Gegenleistung würden den Studierenden aus Nichthochschulkantonen freier Zugang und Gleichbehandlung zugesichert. Sollten die Kantone dem modifizierten Konkordat zustimmen, wird die finanzielle Beteiligung der Nichthochschulkantone an den Hochschulkosten 1992 5% ausmachen. Die beiden Konferenzen riefen den Bund auf, seinen Anteil an den Hochschulkosten ebenfalls zu erhöhen, und zwar von 15% auf 25%. Entgegen diesem Appell genehmigten die eidgenössischen Räte im Rahmen der «Sparmassnahmen 1984» die Überführung der seit 1980 geltenden linearen Beitragskürzungen an Hochschulen (31 Mio Fr.) ins Dauerrecht [25]. Eine Minderung des Spardrucks erfuhr die Universität Basel. Der Regierungsrat hob — dem geschlossenen Widerstand aller universitären Gremien gegen einen 10%igen Stellenabbau (bis 1986) Rechnung tragend — seinen Beschluss von 1981 auf und plafonierte den Stellenplan auf dem jetzigen Stand. Eine weitere Erleichterung für die Universität Basel und damit auch einen Schritt zur Verhinderung eines Leistungsabbaus bot der neue Universitätsvertrag beider Basel, worin sich der Kanton Baselland zu jährlichen Beitragszahlungen von 27 Mio Fr. (bisher 20 Mio Fr.) verpflichtet und im Gegenzug eine grössere Mitbestimmung eingeräumt erhält [26]. Eine Entlastung der Stadt St. Gallen von den Unterhaltskosten ihrer Hochschule stellt das neue kantonale Finanzausgleichsgesetz in Aussicht, welches die vollständige Übernahme der Hochschule durch den Kanton vorsieht [27].
Das neue ETH-Gesetz, welches die geltende Rechtsgrundlage von 1854 und die ergänzenden Übergangsregelungen ablösen soll, wurde in die Vernehmlassung geschickt. Am heftigsten umstritten war wie schon 1969 die Frage der Mitwirkung der Hochschulangehörigen: Den bürgerlichen Parteien und Verbänden ging eine Mitwirkung, die von der Betroffenheit abhängig gemacht wird, zu weit, während sie den studentischen Kreisen, der politischen Linken und den Gewerkschaften zu gering erschien. Da dieses neue ETHGesetz in den Regierungsrichtlinien nur dritte Priorität erhalten hat und somit nicht mehr in dieser Legislatur vorgelegt wird, beantragte der Bundesrat dem Parlament, der dritten Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ETH (Übergangsregelung) zuzustimmen [28].
Einen Teilerfolg errangen die Studierenden in den Auseinandersetzungen um die Prüfungstermine des medizinischen Vorklinikums: Das Bundesgericht hiess eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verbandes der schweizerischen Medizinstudenten gut; somit bestehen für das zweite Propädeutikum weiterhin zwei Prüfungstermine. Befremdet reagierten die Studierenden hingegen auf die bundesrätliche Verordnung über Gebühren und Entschädigungen bei eidgenössischen Medizinalprüfungen, welche die Prüfungstaxen um durchschnittlich 110% anhob [29].
Die Zahl der Studierenden entwickelte sich im Trend der Vorjahre: Die Gesamtsumme der Immatrikulierten vergrösserte sich um 5,5% und liegt nun bei 70 000; der Anteil der Frauen überschritt 35%. Demgegenüber sank die Ausländerquote um ein halbes Prozent auf 18,6%. Unter den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern, welche von 45% aller Studierenden belegt werden, verzeichneten die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften den grössten Zuwachs (+10,3%); bei den übrigen Fächern hielt der Trend zu den exakten Wissenschaften (+11,7%) an [30]. Die Zahl der neuimmatrikulierten Studierenden der Humanmedizin (Voranmeldung) ging im Vergleich zum Vorjahr erneut zurück, wenn auch nicht mehr im gleichen Ausmass [31].
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Studentenpolitik
Mit der Frage nach den psychosozialen Gründen für die fast doppelt so hohe Studienabbruchquote bei Studentinnen gegenüber Studenten beschäftigte sich eine Publikation des Verbandes der Schweizerischen Studentenschaften (VSS). Weitere Aspekte der Diskriminierung der Frauen an den Hochschulen untersuchte der Verein feministische Wissenschaft Schweiz: An seiner Jahresversammlung diskutierten Studentinnen und Dozentinnen über die Dissidenz der feministischen Forschung und Wissenschaft. Darunter ist nicht nur der Tatbestand zu verstehen, dass feministische Forschung heute noch allzuleicht als unwissenschaftlich abqualifiziert wird und dass Frauen in der wissenschaftlichen Lehre und Forschung stark untervertreten sind, sondern auch das bewusste Anders-Denken-Wollen der Frauen in einer patriarchalischen Gesellschaft [32].
Nachdem die Zürcher Universität bereits 1981 eine Ausländergebühr eingeführt hatte, beschloss nun auch der Bundesrat im Rahmen der Schulgeldverordnung — gegen die Proteste der Dozentenkommission und der Studierenden — eine Erhöhung der Semestergebühren für Ausländer. Die Lage der ausländischen Studierenden in Zürich wurde ferner durch den Entscheid des stadtzürcherischen Arbeitsamtes erschwert, wonach ausländische Studierende nur noch während der Semesterferien einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Die studentischen Organisationen der Universität und der ETH Zürich verlangten in einer Petition an den Zürcher Regierungsrat und den Bundesrat die Aufhebung des Arbeitsverbotes und der Ausländergebühren [33].
Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) konnte mit der neuen Organisationsstruktur seine Aktivitäten merklich steigern, während sich die Unternehmungen des rechtsgerichteten Dachverbands schweizerischer Studentenorganisationen (DSO) in eher bescheidenem Rahmen hielten. Neben der oben erwähnten Frage des Studienabbruchs bei Frauen engagierte sich der VSS schwergewichtig gegen den Abbau der Stipendien und für die Verbesserung der Wohnsituation der Studierenden [34]. An der Universität Zürich gelang es der stärksten studentischen Organisation, dem Verband Studierender an der Universität Zürich (VSU), die Diskussion mit dem Rektorat über eine verfasste Studentenschaft wieder in Gang zu bringen; zum Erfolg führte ein Boykott der Sitzungen des erweiterten Studentenrats. In einer Urabstimmung der Studierenden sprachen sich 88% bei einer Stimmbeteiligung von 40% für die Wiedereinführung einer verfassten Studentenschaft aus [35].
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Stipendienwesen
Die Diskussion über das Stipendienwesen wurde auch 1984 hauptsächlich im Zusammenhang mit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen geführt. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat genehmigte den Bundesbeschluss über die Ausbildungsbeiträge; in Abweichung von der kleinen Kammer wurde jedoch die Übergangsfrist bis 1989 verlängert. Danach sollten, die Zustimmung von Volk und Ständen vorbehalten, die Stipendien ab 1989 wieder ganz unter kantonaler Hoheit stehen. Diese Streichung der eidgenössischen Ausbildungsbeiträge betraf nicht allein die Studierenden an den Hochschulen, sondern auch Mittelschüler und Lehrlinge [36]. In einem «Komitee für gerechte Stipendien» schlossen sich Jugend- und Studentenverbände zusammen und opponierten mit der politischen Linken und den Grünen gegen die Kantonalisierung der Stipendien: Sie forderten die Weiterführung der Bundesbeiträge und ein Rahmengesetz, welches die kantonalen Unterschiede mindern soll. Bemängelt wurde ferner, dass sich Gesamtsumme und durchschnittliches Stipendium pro Empfänger von 1972 bis 1982 real verkleinert haben. Ursachen für diese «kalte Regression» sind der fehlende Teuerungsausgleich und die fehlende Angleichung der Berechnungsgrundlagen für Stipendien an die Inflation. Die Tendenz, anstelle von Stipendien Darlehen zu gewähren — wie sie deutlich in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Nidwalden, Solothurn und Tessin feststellbar ist —, erachteten die erwähnten Kreise nicht nur für sozial ungerecht, sondern auch für finanzpolitisch sinnlos [37].
Die Befürchtung, dass durch das Wegfallen der eidgenössischen Ausbildungsbeiträge vor allem jene Kantone in Bedrängnis geraten würden, deren Stipendien bisher bis zu 60% vom Bund subventioniert worden waren, sahen die Gegner des Bundesbeschlusses bei der Revision verschiedener kantonaler Stipendiengesetze in Ansätzen schon bestätigt. Nachdem der Kanton Tessin 1981 ein restriktives Stipendiengesetz erlassen hatte, legte nun der jurassische Regierungsrat einen Gesetzesentwurf vor, nach welchem all jene Studierenden, die nicht innerhalb von 5 Jahren nach Studienabschluss im Kanton Jura arbeiten, die Ausbildungsbeiträge zurückbezahlen müssen. Weniger aus finanzpolitischen Erwägungen als aus einer fremdenfeindlichen Grundhaltung heraus ergriff die Nationale Aktion des Kantons Zürich das Referendum gegen den Beschluss des Kantonsrates, den Stipendienfonds zugunsten ausländischer Studierender und Mittelschüler um 400 000 Fr. zu äufnen [38].
 
[20] So glaubte der Präsident der ETH Lausanne, wo sich die Zahl der Studierenden seit 1974 um 44% vergrössert hatte, bereits eine Verschlechterung der Ausbildung feststellen zu können (24 Heures, 27.4.84; TA, 28.4.84). NZZ, 16.5.84; 30.11.84; TA, 16.5.84. Vgl. auch das überwiesene Postulat Uchtenhagen (sp, ZH), welches eine gezielte Lockerung des Personalstopps v.a. an der ETH Lausanne verlangt (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1419) sowie Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 1, S. 5 ff.; Nr. 2, S. 141 ff. Siehe auch SPJ, 1974, S. 74 f.; 1983, S. 89.
[21] NZZ, 16.5.84; 8.6.84; 23.11.84; 30.11.84; TA, 16.5.84; Zürcher Student/in, 6, 25.5.84; Vr, 14.11.84; BaZ, 17.11.84. Zur Politik der Umverteilung von Stellen an den ETH vgl. auch die an den Unternehmensberater Hayek in Auftrag gegebene Optimierungsstudie (NZZ, 15.9.84; 3.12.84; BaZ, 19.10.84) sowie die Postulate Lüchinger (fdp, ZH) zur Koordination der Hochschulen und zur Aufhebung der Pharmazie an der ETH Zürich (Verhandl. B.vers., 1984, IV, S. 63).
[22] SGT, 20.1.84; 3.2.84; 20.2.84; 24.2.84; NZZ, 2.2.84; TA, 21.2.84; Presse vom 22.2.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S.167.
[23] Bern : Bund, 7.7.84; 19.7.84; TW, 14.11.84. Basel: BaZ, 8.12.84; VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr. 4, S. 10 f. Veterinärstudium: NZZ, 23.10.84.
[24] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 426; NZZ, 11.1.84; 7.5.84; Suisse, 21.3.84; 24 Heures, 2.4.84; Bund, 5.4.84; BaZ, 5.5.84; LM, 10.9.84; TA, 27.11.84. Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für akademische Berufs- und Studienberatung, «Die Beschäftigung der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen - Ergebnisse der Befragung 1983» in Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 1, S. 53 ff; Schweizer Hochschulkonferenz, «Zwischen Studium und Beruf, Missverständnisse um die Hochschulabsolventen-Untersuchung 1983», beiliegend in Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 1, Vgl. ferner Vereinigung Schweiz. Hochschuldozenten, Bulletin, 1984, Nr. 3, S.11 ff.; Bund, 19.12.84; siehe auch SPJ, 1982, S. 148.
[25] SGT, 18.2.84; wf, Kurzinformationen, 10, 5.3.84 ; 28, 9.7.84; BaZ, 27.10.84; NZZ, 27.10.84; TA, 27.10.84; 29.10.84; LNN, 23.11.84. Sparmassnahmen 1984: Amtl. Bull. Nr, 1984, S. 846 ff. ; 933 ff. ; 1523 f. ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 558 ff.; 669 f.; 740; 1958. BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; III, S. 1473 ff. Vgl. auch oben Teil I, 5 (Sparmassnahmen). Zur Differenzbereinigung der 5. Beitragsperiode (1984-87) gemäss Hochschulförderungsgesetz: BBl, 1984, I, S. 903 f. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S, 283, 443 ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 153. Vgl. auch SPJ, 1981, 5.155 ; 1983, S.166.
[26] BaZ, 11.1.84; 28.1.84; 8.3.84; 8.5.84; 28.9.84; 14.12.84; NZZ, 25.4.84; 12.12.84; TA, 17.12.84. Vereinigung Schweiz. Hochschuldozenten, Bulletin, 1984, Nr. 2, S. 25 ff.; Nr. 4, S.12 ff. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 166.
[27] SGT, 12.4.84; siehe auch SPJ, 1976, S. 171.
[28] BBl, 1984, III, S. 1 ff. ; NZZ, 13.3.84; 14.7.84; 10.8.84; 6.9.84; 18.12.84; TA, 13.3.84;18.12.84; 24 Heures, 29.9.84; VSS/UNES, Rechenschaftsberichte 1983/84, Teil I; Zürcher Student/in, 10, 22.6.84; vgl. auch SPJ, 1980, S. 148 f.; 1981, S. 156.
[29] TLM, 10.1.84; NZZ, 13.4.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 167 f. Prüfungsordnung: BBl, 1984, III, S.1104 ff.; Suisse, 13.11.84; JdG, 15.11.84.
[30] NZZ, 10.4.84 ; Bundesamt für Statistik, Studenten an den schweizerischen Hochschulen 1983/84, Bern 1984. Vgl. SPJ, 1983, S. 166 f.
[31] Bund, 2.2.84; NZZ, 22.6.84; Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 2, S. 156 f. Vgl. SPJ, 1983, 5.167.
[32] Gesellschaft Schweizer Forschungsinformation, CH-Forschung, 1984, Nr. 10, S. 9 ff.; Verein feministische Wissenschaft Schweiz, Bulletin, 1984, Nr. 1, 2. Zur Diskriminierung der feministischen Wissenschaft siehe beispielsweise die Einleitung zu Ch. Köppel / R. Sommerauer, Frau - Realität und Utopie, Zürich 1984; Verband der schweizerischen Studentenschaften (Hrsg), Studienabbruch bei Frauen, Bern 1984 sowie Presse vom 31.1.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 167.
[33] NZZ, 8.5.84; 21.5.84; 25.5.84; 19.7.84; 23.10.84; Vr, 16.5.84; 28.5.84; 19.7.84; TA, 17.7.84; VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr.4, 5.15; Nr. 5, S. 13 f.; Zürcher Student/in, 3, 4.5.84; 6, 25.5.84; 7/8, 4.6.84. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 155; 1982, S. 149; 1983, S. 168 f.
[34] VSS/UNES, Rechenschaftsberichte 1983/84, Teil 2; Arbeitsprogramm 1984/85; Dossier « Wohnsituation der Studierenden», Juni 1984. NZZ; 12.12.84; 20.12.84; LNN, 19.12.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 168.
[35] NZZ, 10.2.84; 19.4.84; 25.4.84; 27.4.84; 9.5.84; 1.6.84; 2.11.84; Vr, 10.2.84; 18.4.84; 25.4.84; 9.5.84; TA, 11.2.84; 16.4.84; 27.4.84; 9.5.84; 2.11.84; Zürcher Student/in, 29, 17.2.84; 1, 24.4.84; 4, 10.5.84; 6, 25.5.84; 17/18, 9.11.84. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 157; 1983, S. 168.
[36] BBl, 1984, III, S. 12 ff. Amtl. Bull. NR, 1984, S. 59 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 443. Presse vom 8.3.84 ; Vr, 16.3.84; PZ, 11, 15.3.84; Vorwärts, 32/33, 9.8.84. Die Studierenden machten 1983 21,3% aller Stipendienbeziehenden aus und erhielten 32,9 % der ausgeschütteten Summe; auf die Lehrlinge entfielen im selben Jahr 25,3% der Bezüge und 16% der verteilten Stipendien. Ein durchschnittliches Hochschulstipendium betrug beispielsweise im Kanton FR 1595 Fr., in BS hingegen 5372 Fr. (wf, Dok., 6, 11.2.85).
[37] Komitee für gerechte Stipendien: Presse vom 3.3.84; VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr. 5, S. 5 ff.; SGB, 8, 8.3.84, S. 78. Die beiden Räte lehnten ferner die Petition des VSS «gegen Subventionsabbau — für gerechte Stipendien» ab (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 82 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 588; TA, 9.3.84). Vgl. ferner die Arbeitstagung des VSS über Stipendien : VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr. 6, S. 5 ; Stipendiendokumentation, 20.6.84 (mit Tabellen im Anhang). Siehe auch SPJ, 1983, S. 169 sowie oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[38] Kantonale Stipendiengesetze: Tessin (VSS/UNES, Stipendiendokumentation, 20.6.84, S. 4). Jura (TLM, 6.1.84; 7.2.84; VO, 2.2.84; FAN, 8.12.84). Solothurn (SZ, 24.1.84; 20.2.84; 23.11.84). Zug (Vat., 6.2.84; 20.2.84; 24.2.84; 16.3.84; 26.4.84; 1.5.84; 4.5.84; 5.5.84; 15.9.84; LNN, 8.2.84; 24.2.84; 26.4.84; NZZ, 5.5.84). Vgl. auch die übrigen Revisionen der Stipendiengesetze in BS (BaZ, 25.1.84), BL (BaZ, 6.8.84; 14.11.84), NW (Vat., 7.1.84; 30.4.84; 18.5.84) und UR (LNN, 1.2.84; 6.7.84; Vat., 1.2.84; 12.12.84). NA-Referendum in Zürich: NZZ, 23.10.84; 11.12.84; TA, 23.10.84; Vr, 23.10.84; Volk+Heimat, 15, Nov. 84. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 175; 1983, S. 169.