Année politique Suisse 1985 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. Sozialpolitik — Politique sociale
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Arbeitslosenversicherung — Assurance-chômage
Aargau: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (in zweiter Lesung beschloss der Grosse Rat eine Beschränkung auf die minimalen Bundesvorschriften) in der Volksabstimmung vom 1.12. mit 57,8% Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parolen von SP, CVP, EVP, SAP und den Grünen (AT, 21.8.85; 16.11.85; 2.12.85).
Baselland: Gesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die kantonale Hilfe an Arbeitslose (Regelung sämtlicher Bestimmungen in einem Gesetz; Regelung der Finanzierung unter Beizug der Gemeinden, insbesondere für die Hilfe an ausgesteuerte Arbeitslose; Durchführung und Finanzierung von Massnahmen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen) vom Regierungsrat vorgelegt (BaZ, 6.3.85; 6.11.85).
Baselstadt: Neues Gesetz über die Arbeitslosenhilfe (Anpassung an Bundesrecht; Verlängerung der Dauer der kantonalen Arbeitslosenhilfe; Verkürzung der Wohnsitz-Karenzfrist; Verzicht auf die Wohnsitz-Karenzfrist, falls der Herkunftskanton Gegenrecht leistet; Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf alle Ausländer) vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 5.2.85; 15.3.85).