Année politique Suisse 1985 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
Nachdem der Bundesrat Kenntnis von den Resultaten der im Vorjahr durchgeführten
Vernehmlassung zum Entwurf für ein Datenschutzgesetz genommen hatte, beauftragte er eine Expertengruppe mit der Überarbeitung des Projekts. Diese hat insbesondere abzuklären, ob an einem Einheitsgesetz festgehalten werden soll — was die Mehrheit der Vernehmlasser ablehnt — oder ob eine gesonderte Normierung für den staatlichen und den privaten Bereich vorzuziehen ist. Da die Regelungsbedürftigkeit des Umgangs mit Personendaten im Privatbereich namentlich von Vertretern der Wirtschaft stark angezweifelt wird, besteht die Gefahr, dass bei getrennten Vorlagen lediglich diejenige für den staatlichen Bereich verwirklicht werden kann. Nach Ansicht von Kritikern des Einheitsgesetzes.würde es für den Privatbereich jedoch durchaus genügen, einige grundlegende Vorschriften in den Persönlichkeitsschutzartikel des Zivilgesetzbuches (Art. 28 ZGB) einzubauen
[5]. Infolge der eingeschränkten Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt der Datenschutz in den kantonalen und kommunalen Verwaltungen nicht in den Geltungsbereich des geplanten Gesetzes. In vier Kantonen (GE, NE, VD, VS) sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft, im Kanton Bern ist das Datenschutzgesetz vom Parlament verabschiedet worden und im Jura liegt ein Vorschlag der Exekutive vor. Demgegenüber beschloss die Solothurner Regierung, die Gesetzgebung zu sistieren, bis eine entsprechende Regelung auf Bundesebene ausgearbeitet ist
[6].
[5] Presse vom 7.1 1.85. Zur Vemehmlassung siehe SPJ, 1984, S. 15 f. ; U. Belser-Hofer, «Die Vernehmlassung zum Datenschutzgesetz— Einwände und Ergebnisse», in Verwaltung+ Organisation, 39/1985, S. 378 ff. sowie die beim BA für Justiz, Dienst für Datenschutz, erhältliche offizielle Zusammenstellung. Kritik: M. Ziegler, «Datenschutz — so nicht», in Verwaltung + Organisation, 39/1985, S. 382 ff.
[6] LNN, 12.7.85; Bund, 16.7.85; 21.11.85; 20.2.86 (Bern); JdG, 14.6.85 (JU); SZ, 27.12.85 (Solothurn). In Luzern wurde ein Projekt in die Vernehmlassung gegeben (Vat., 9.7.85), in Glarus beauftragte die Landsgemeinde die Regierung mit der Ausarbeitung (NZZ, 6.5.85). Vgl. auch SPJ, 1984, S. 16.
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