Année politique Suisse 1985 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Stimmrecht
Wie vor ihm die Ständekammer lehnte es nun auch der Nationalrat ab, die Beschränkung des kantonalen Stimmrechts in beiden Appenzell auf die Männer durch einen Machtspruch des Bundes zu beenden. Der Petition von Ausserrhodener Frauen wurde aus Rücksicht auf die föderalistische Staatsstruktur keine Folge gegeben. Nach ihren zum Teil flammenden Appellen, nicht von aussen in den eigenwilligen Charakter ihrer Stände einzugreifen, fühlten sich namhafte Ausserrhodener Politiker verpflichtet, die Bemühungen um die integrale Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts zu intensivieren und vermehrt Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Sie gründeten zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe, der u.a. sämtliche Vertreter in den eidgenössischen Räten angehören [7].
Obwohl 1985 zum Jahr der Jugend erklärt worden war, kam es in keinem Kanton zu einer Senkung der Altersgrenze für die politische Mündigkeit. Immerhin wurden in den Kantonen Luzern und St. Gallen Volksinitiativen für die Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene eingereicht resp. lanciert. Im Tessin schliesslich schlug der Staatsrat eine entsprechende Neuregelung in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten vor, und im Thurgau wurde eine Volksinitiative mit demselben Ziel eingereicht [8].
 
[7] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1746 ff.; SGT, 27.6.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 16 f.
[8] Vat., 8.5.85 (LU); SGT, 27.8.85 (SG); CdT, 21.12.85 (TI) ; SGT, 29.11.85 (TG); vgl. auch SPJ, 1984, S. 16. Als letzter Kanton senkte Freiburg das Wählbarkeitsalter für den Grossen Rat auf 20 Jahre (Lib., 10.6.85; SPJ, 1984, S.16).