Die
Beratungen der Ständekammer über den Vorschlag des Bundesrates für eine
Totalrevision des Gesetzes über das internationale Privatrecht zeigten, dass es sich dabei um eine äusserst komplexe juristische Materie handelt. Im wesentlichén geht es darum, die in einer Vielzahl von Spezialgesetzen, Staatsverträgen und Bundesgerichtsurteilen festgehaltenen Bestimmungen über die Kompetenz- und Vollzugsordnung einheitlich und systematisch zu kodifizieren. Angesichts der zunehmenden Bedeutung grenzüberschreitender privater und geschäftlicher Beziehungen wurde die angestrebte Vereinfachung von einer Mehrheit der Ständeräte als notwendig anerkannt. Eine relativ starke bürgerliche Minderheit sprach sich freilich für den von Affolter (fdp, SO) und Hefti (fdp, GL) vertretenen Rückweisungsantrag aus. Ihrer Ansicht nach ist die Vorlage zu perfektionistisch und beinhaltet zudem die Gefahr des Verlustes der flexiblen Rechtsanwendung durch die Richter. In der Detailbehandlung nahm der Rat diverse kleinere, von Bundesrätin Kopp nicht bestrittene Änderungen vor. Von einiger Bedeutung ist lediglich die knappe Ablehnung der vorgeschlagenen bundesrechtlichen Lösung im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Trotz Befürchtungen, dass damit die Anziehungskraft der Schweiz als Austragungsort aussergerichtlicher Konfliktlösungen geschmälert werden könnte, soll hier aus föderalistischen Gründen das kantonale Recht mit seinen unterschiedlichen Rekursmöglichkeiten beibehalten werden
[20].
[20] Amtl. Bull. StR, 1985, S. 111 ff. Zum Inhalt vgl. SPJ, 1983, S. 19 f. und 1984, S. 19. Siehe ferner NZZ, 6.3.85 ; 14.3.85; 21.8.85; 23.10.85; 22.11.85. Zur Volksabstimmung über das neue Eherecht siehe unten, Teil I, 7d (Politique familiale).