Année politique Suisse 1985 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit / Geld und Währung
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Geld- und Kapitalmarkt
Die Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt machten eine ähnliche Entwicklung durch wie der Dollarkurs. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt stieg im Monatsmittel im ersten Quartal von 5,1 % auf 5,7%, bis zum Jahresende erfolgte dann ein stetiger Abbau auf 4,0%. Damit waren die Geldmarktzinsen auf dem niedrigsten Niveau seit Frühjahr 1984 angelangt. Im Jahresdurchschnitt lagen sie allerdings noch um rund ein halbes Prozent über dem Vorjahreswert. Der insgesamt ruhige Verlauf spiegelte sich auch darin, dass die Nationalbank, wie bereits 1984, die Sätze für Lombard- und Diskontkredite unverändert auf 5,5% resp 4,0% beliess.
Ähnlich stabil blieben die Zinsen auf dem Kapitalmarkt, dies trotz grosser Beanspruchung durch in- und ausländische Schuldner. Die durchschnittliche Rendite für Bundesanleihen nahm im Monatsmittel zuerst von 4,74% auf 4,94% zu und reduzierte sich dann wieder auf 4,52% im Dezember. Während die Zinssätze für Kassenobligationen leicht zurückgenommen wurden, blieben diejenigen für Sparhefte und 1. Hypotheken konstant [5]. Die erneut vorgebrachten Forderungen des Mieterverbandes nach Senkung der Hypothekarzinsen fanden bei den Banken kein Gehör. Diese argumentierten unter anderem damit, dass ein möglichst stabiles Zinsniveau auch im Interesse der Mieter läge. Die den Banken drohende Gefahr, dass diejenigen Zinsen, die im Rahmen von lokalen Konvenien zwischen den Banken abgesprochen werden, in den Geltungsbereich des Preisüberwachungsgesetzes für kartellartig organisierte Märkte fallen könnten, wurde vom Parlament gebannt. Gegen den Antrag des Bundesrats lehnten beide Kammern die Unterstellung der Kredite unter das neue Gesetz ab. Allerdings lancierte eine Konsumentinnenorganisation bereits eine neue Volksinitiative, in welcher die Kredite ausdrücklich Erwähnung finden [6].
Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch öffentlich aufgelegte Aktienemissionen und Obligationenanleihen in- und ausländischer Schuldner erreichte mit 22,6 Mia Fr. einen neuen Rekordstand. Im Inlandbereich war das starke Wachstum weitgehend auf neu aufgelegte Obligationenanleihen der Banken zurückzuführen. Dank der verbesserten Finanzlage blieb hingegen die Nachfrage der öffentlichen Hand relativ gering. Bei der einheimischen Industrie ist die Selbstfinanzierungskraft in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie nutzte zudem die Hausse an den Börsen zur günstigen Beschaffung von Eigenkapital über Aktienemissionen. Die starke Steigerung der Nettobeanspruchung durch ausländische Schuldner wurde zum Teil auf die von der Nationalbank auf den 15. Mai vorgenommene Aufhebung des bisher geltenden Maximalbetrags von 200 Mio Fr. für Auslandanleihen zurückgeführt. Das Total der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte lag mit 46,4 Mia Fr. deutlich über dem Vorjahreswert. Der Anteil der Industrieländer erhöhte sich von 73,7% auf 79,2%. Jener der Entwicklungs- und Schwellenländer, welcher im Mittel der vorangegangenen fünf Jahre 11,2% betragen hatte, bildete sich hingegen auf 4,8% zurück. Die internationalen Entwicklungsorganisationen, darunter die Weltbank als grösster Einzelschuldner auf dem schweizerischen Kapitalmarkt, beanspruchten rund 12% [7].
Die privat plazierten Notes (mittelfristige Schuldverschreibungen) sind für ein breiteres Publikum zu einer attraktiven Anlageform geworden. Eine aus Vertretern des EFD, der Bankenkommission und der Nationalbank gebildete Arbeitsgruppe bemüht sich um die Ausarbeitung von Regeln, mit denen der Anlegerschutz in diesem Bereich verbessert werden könnte. Im Vordergrund steht dabei für Notes mit kleiner Mindeststückelung die Einführung der Prospektpflicht, wie sie bei den Obligationenanleihen besteht. Die Banken sprachen sich allerdings aus praktischen Gründen dagegen aus, da ein Vorteil der Notesemissionen in ihrer schnellen und unkomplizierten Abwicklung bestehe. Sie leisteten insofern einen Beitrag zur Entschärfung des Problems, als sie 1984 eine Vereinbarung mit dem Zweck der Verbesserung der Information für die Anleger abschlossen [8].
 
[5] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 29 ff.; SNB, Monatsbericht, 1986, Nr. 1, S. 38 ff. ; vgl. auch Bund, 19.12.85.
[6] Bund, 16.10.85; 30.12.85; BaZ, 23.11.85; NZZ, 5.12.85; BB1, 1986, I, S. 902 ff.; SPJ, 1984, S. 73. Zum Preisüberwachungsgesetz siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[7] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 30 f. und 36; SNB, Monatsbericht, 1985, Nr. 7, S. 43 ff.; 1986, Nr. 1, S. 43 ff. Zur internationalen Verschuldungsfrage, auf die wir hier nicht eintreten können, vgl. die Position der Nationalbank in SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 16 f.; siehe dazu auch F. Leutwiler, «Anpassung und Finanzierung», in H. J. Halbheer / E. Kilgus (Hg.), Der Finanzplatz Schweiz, Bern 1985, S. 147 ff.
[8] BaZ, 14.6.85; SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 37 f.; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2278; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 73/1984-85, S. 70 f.