Année politique Suisse 1985 : Wirtschaft / Landwirtschaft
 
Forstpolitik
Angesichts des fortschreitenden Waldsterbens fand der Aufruf forstwirtschaftlicher Kreise, die Waldpflege als nationale Aufgabe wahrzunehmen und nicht mehr weiter den Besitzern zuzumuten, immer breitere Zustimmung. Bei der Waldsterbensdebatte der eidgenössischen Räte standen so auch Massnahmen im Bereich der Forstpolitik zur Diskussion. Diese wurden im Gegensatz zu den umweltschutzpolitischen Vorstössen meistens in Motionsform überwiesen. Das Parlament beschloss eine bessere Kostendeckung für die Waldwirtschaft, wobei auch die Verursacher der Luftverschmutzung zur Mitfinanzierung herangezogen würden. Insbesondere soll der Zustand der erosionsbedrohten Steilhänge und Bergwälder stabilisiert werden. Nur als Postulat überwiesen wurde ein Vorstoss für eine Importsperre für ausländisches Industrieholz. Die Einsetzung eines Delegierten des Bundesrates für das Waldsterben hingegen lehnten die Räte ab [23]. Zustimmung fand hingegen eine Motion, welche verlangte, das Forstpolizeigesetz aus dem 2. Paket der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen herauszulösen und unverzüglich zu revidieren. Damit sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausserordentliche forstwirtschaftliche Massnahmen gegen das Waldsterben und seine Folgen verbessert werden. Namentlich sollen die Besitzer von wichtigen bedrohten Waldungen zu deren Pflege, Nutzung und Wiederherstellung verpflichtet werden können und dafür Subventionen erhalten. Mit der Überweisung der Motion für das «Impulsprogramm Holz» beschloss das Parlament ein Geschäft, welches der Bundesrat bereits an die Hand genommen hatte. Der entsprechende Bundesbeschluss über die Finanzierung zusätzlicher Massnahmen zur Förderung der Holzverwertung stellt befristet auf die Jahre 1986-1991 17 Mio Fr. zur Verfügung, welche vor allem zur Aus- und Weiterbildung von Berufsleuten der Holzbranche sowie für das Marketing verwendet werden sollen [24].
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W.S.
 
[23] Waldsterben : Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz/Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Ergebnisse der Sanasilva-Schadeninventur 1985, Bern, 1985; Presse vom 29.11.85; Schweiz. Verband für Waldwirtschaft et al., Handbuch für die Bewältigung von Waldschadenereignissen, Bern 1984. Schweiz. Verband für Waldwirtschaft: NZZ, 7.1.85; 5.10.85; TA, 29.1.85; siehe ferner TA, 17.1.85; Bund, 19.1.85; LNN, 29.1.85. Unterstützungsmassnahmen für die Forstwirtschaft: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 106 ff., 112, 114 ff., 134 und 1357; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 39 ff.; Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 34; Presse vom 7.-9.85; 6.3.85. Berggebiete: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 112 R, 207, 716 f. und 1404 f.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 39 ff. und 761; NZZ, 11.1.85; 2.2.85; 14.8.85; 19.9.85; Vat., 19.1.85; LNN, 30.3.85; TA, 9.12.85. Der BR genehmigte 1,7 Mio Fr. für die Durchführung eines Forschungsprojektes zur Erhaltung der Lawinenschutzwälder (Presse von 15.8.85). Siehe auch unten, Teil I, 6d (Umweltpolitik) sowie SPJ, 1984, 95 f.
[24] Forstpolizeigesetz: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 106 ff., 134 und 717 f.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 39 ff. und 59; Presse vom 7.-9.2.85; 18.5.85 und 23.5.85. Impulsprogramm Holz: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1646 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 714 ff. ; BBl, 1985, II, S. 166 ff.; 1986, I, S. 91; Presse vom 10.1.85; 19.12.85 ; NZZ, 2.5.85 ; 21.10.85. Der NR überwies ferner eine Motion für die Schaffung eines Lehrstuhls für Holzingenieure an der ETH Zürich wegen des Personalstopps nur als Postulat (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1812 f.; NZZ, 26.6.85). Siehe auch R. Zimmermann, « Rückblick auf einige wichtige forstpolitische Entscheide des Bundes im Jahre 1985 », in Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen, 137/1986, S. 281 ff.; Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz, Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1983, Bern 1985; dass. Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1984, Bern 1985; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 278 ff., 618. ff.; 59/1986, S. 287 ff.