Année politique Suisse 1985 : Wirtschaft
Landwirtschaft
Critiques de plus en plus graves envers la politique agricole fédérale— Le Conseil national examine plusieurs postulats lors de ses délibérations sur le 6e rapport sur l'économie agricole — L 'Union suisse des paysans renonce dans sa requête au Conseil fédéral à diverses exigences en matière de prix — La révision partielle de l’arrêté fédéral sur l'économie laitière prévoit des peines plus lourdes pour les paysans qui dépassent leur contingent laitier — L'avant-projet de nouvel arrêté sur l'économie laitière est envoyé en procédure de consultation; il prévoit entre autre un échelonnement des prix — L'initiative populaire contre la vivisection est refusée; de nouvelles sont lancées — Le Conseil des Etats accepte la loi sur la chasse — Le référendum contre la révision de l’ arrêté fédéral sur l'économie sucrière indigène aboutit — Les subventions pour la culture du blé (abandon de la prime de mouture) sont supprimées — La Commission suisse des cartels constate des abus dans le marché vinicole romand; les lois impliquées sont modifiées — Le Conseil national accepte la loi sur le bail à ferme agricole en revenant sur les modifications trop favorables aux bailleurs apportées par le Conseil des Etats — Les Chambres examinent diverses motions visant à l'adoption de mesures économiques extraordinaires pour lutter contre la mort des forêts; le programme d'impulsions en faveur du bois prend effet.
Agrarpolitik
Die schweizerische Agrarpolitik geriet 1985 vermehrt ins Schussfeld der Kritik. Gaben in früheren Jahren meistens einzelne aktuelle Massnahmen Anlass zu Unmutsbekundungen, so wurde im Berichtsjahr der
landwirtschaftspolitische Kurs grundsätzlich und von prominenter Seite in Frage gestellt: Bundesrat Stich warf vor dem Aargauischen Gewerkschaftsbund die Frage auf, ob sich die Schweiz mit kaum mehr als 6% Beschäftigten im Primärsektor Subventionen in Milliardenhöhe für die Landwirtschaft überhaupt noch leisten könne, und verwies dabei namentlich auf die Milchrechnung von 1984, die auf über 800 Mio Fr. gestiegen war. Der ehemalige Präsident der Schweizerischen Nationalbank Leutwiler geisselte am internationalen Managementsymposium in St. Gallen den Agrarprotektionismus, der die Schweiz insgesamt auf 5 Mia Fr. zu stehen komme, und verlangte eine entsprechende Information der Bevölkerung, damit diese zur Landwirtschafts- und Subventionspolitik Stellung nehmen könne. Ihren Unmut über die heutige Landwirtschaftspolitik äusserten neben den Linksparteien erneut auch wirtschaftsliberale Kreise und der LdU. Die Wirtschaftsförderung bezweifelte, dass die Aufwendungen für die protektionistische Agrarhandelspolitik — vor allem auch angesichts der Überproduktion in einigen Sektoren — noch zieladäquat seien und plädierte für eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik. Der LdU präsentierte Grundsätze für eine neue Landwirtschaftspolitik, welche das heutige System der staatlichen Preisstützung, Abnahmegarantie und produktionsbezogenen Subventionierung ablösen könne; im Bereich der Agrarproduktion müssten wieder marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen hergestellt werden, wobei das bäuerliche Einkommen durch abgestufte, produktionsunabhängige und flächenbezogene Direktzahlungen zu garantieren sei
[1]. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) reagierte geharnischt auf solche liberalistische Kritik, welche die agrarpolitische Stimmung in der Bevölkerung massiv verschlechtere, und verwahrte sich dagegen, dass Zahlen von Landwirtschaftssubventionen so pauschal und ohne volkswirtschaftliche Differenzierung präsentiert würden. Es sei zudem nicht statthaft, für die schweizerische Landwirtschaft mehr Markt zu fordern, da alle Industriestaaten mit subventionierten und die Entwicklungsländer mit Liquidationspreisen handelten. Im weiteren verwies der SBV auf den stetig fallenden Anteil der Landwirtschaftsausgaben bei den Bundesfinanzen und auf die generell hohen Produktionskosten, welche eben einen teuren Agrarschutz zur Folge hätten
[2].
Eine Möglichkeit für eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Agrarpolitik bot sich dem eidgenössischen Parlament im Zusammenhang mit dem
6. Landwirtschaftsbericht, der als landwirtschaftspolitisches Nachschlagewerk von allen Seiten gute Noten erhielt. Der Ständerat als Erstrat zeigte sich befriedigt über die bisherige und auch weiterhin angestrebte Politik und genehmigte den vorgelegten Bericht in diesem Sinn. Kritik äusserten nur der Freisinnige Affolter (SO), der die Preis- und die bäuerliche Einkommenspolitik stärker voneinander trennen wollte, und die Sozialdemokraten Miville (BS) und Piller (FR); letztere regten zugunsten der kleinen und mittleren sowie der ökologisch produzierenden Bauernbetriebe eine gerechtere Verteilung der finanziellen Mittel durch eine Preisstaffelung nach Produktionskosten an. Mehrheitliche Zustimmung erntete die im Landwirtschaftsbericht skizzierte Politik des Bundesrates auch in der grossen Kammer, doch die Kritik — namentlich an der Überflussproduktion in einigen Sektoren — fiel breiter und heftiger als im Ständerat aus. Ausdruck eines Meinungsumschwungs zugunsten von Direktzahlungen auch ausserhalb des Berggebiets war ein überwiesenes Postulat, welches vom Bundesrat einen Bericht verlangte über die Auswirkungen einer verstärkten Ausrichtung der bäuerlichen Einkommenssicherung auf ein Konzept produktionslenkender Preise mit ergänzenden Direktzuschlägen. Nur knapp abgelehnt wurde ferner ein Vorstoss für eine gerechtere Verteilung des Agrarschutzes; bäuerliche Vertreter befürchteten, dass mit dieser Forderung nach einem Abbau der innerlandwirtschaftlichen Einkommensunterschiede der Einführung einer Preisdifferenzierung das Wort geredet würde. Zwei weitere Kommissionspostulate wiederum fanden eine Ratsmehrheit: Das eine betraf die Gleichstellung der Bäuerinnen bei der Paritätslohnberechnung, das andere regte eine gesetzliche Änderung des Alkoholgesetzes an, um Selbsthilfemassnahmen gegen strukturelle Überschüsse in der Tafelobstproduktion zu verwirklichen
[3].
Angesichts des übersättigten Milch- und Fleischmarktes, aber auch unter dem Einfluss der heftigen Kritik an der Landwirtschaftspolitik verzichtete der SBV bei seiner Eingabe an den Bundesrat zur
Einkommenssicherung im Agrarsektor auf allgemeine Preisforderungen. Das Begehren konzentrierte sich auf eine Hebung des Einkommens für die Berglandwirtschaft sowie auf Massnahmen zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen. Wie schon in den vergangenen Jahren forderte der SBV eine flexiblere Handhabung des aussenwirtschaftlichen Instrumentariums zum Schutz der inländischen Produkte. Ungehalten über dieses Eingabe zeigte sich die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB): Obwohl die Einkommensunterschiede zwischen Klein- und Grossbauern im Talgebiet wesentlich grösser seien als jene zwischen Berg- und Talbauern, hätte der SBV erneut auf Forderungen zugunsten der kleinen und mittleren Talbetriebe verzichtet. Die VKMB erinnerte daran, dass mit Preisdifferenzierungen und vermehrten Beitragszahlungen die kleinen und mittleren Talbetriebe wirkungsvoll gestützt werden könnten
[4]. Der Bundesrat beschränkte sich bei seinen Preisbeschlüssen zur Hauptsache auf Lenkungsmassnahmen bei der Milch- und Fleischproduktion: Produzenten, die ihr Milchkontingent überziehen, sollen künftig höhere Strafabgaben bezahlen, und der milchgenossenschaftliche Ausgleich soll eingeschränkt werden; dadurch dürfte die Milchproduktion um 30 000 t verringert und die Milchrechnung um 30-40 Mio Fr. entlastet werden. Als Massnahme zur Senkung der Attraktivität der industriellen Fleischproduktion sowie zur Förderung des inländischen Futtergetreideanbaus verteuerte der Bundesrat die Futtermittelimporte. Weiter wurden die Investitionshilfen aufgestockt und für gewisse Teilbereiche Einkommensverbesserungen gewährt. Von diesen Besclilüssen werden die Konsumenten nur gering betroffen; der Bundeskasse erwachsen Mehrausgaben von 30 Mio Fr. und voraussichtlich Mehreinnahmen von 20 Mio Fr.
[5].
Tierische Produktion
Die strukturellen Probleme der schweizerischen Landwirtschaftspolitik manifestierten sich auch 1985 vor allem im Bereich der tierischen Produktion, in welchem der grösste Teil des agrarischen Endrohertrags erwirtschaftet wird. Aufsehen erregten namentlich die Milchrechnung, die erneut ein Höchstdefizit erreichte, sowie verschiedene Stützungsmassnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes. Während die einen Kritiker einen Abbau der Agrarschutzmassnahmen forderten, tendierten eine linke und kleinbäuerliche Opposition auf strukturelle Anderungen hin, wie sie die «Kleinbauern-Initiative» vorzeichnet. Parlament und Bundesrat hielten jedoch an der bisherigen Politik fest
[6].
Die eidgenössischen Räte verabschiedeten eine Teilrevision des
Milchwirtschaftsbeschlusses (MWB) 1977. Danach werden Bauern, welche über ihr Kontingent hinaus Milch abliefern, künftig mit einem Abzug in der Höhe von 80-85% des Milchpreises bestraft; bisher hatte dieser 40-60 Rp. pro kg Milch betragen. Die Änderung, welche von den Finanzkommissionen beider Räte angeregt worden war, beschränkte sich auf den finanziellen Aspekt einer Entlastung der Milchrechnung; von einer Differenzierung des Strafabzuges im Verhältnis zu den Produktionskosten wurde abgesehen. Der Bundesbeschluss trat bereits auf das Milchjahr 1985/86 in Kraft. Auf eine Änderung des MWB 1977 zugunsten der kleinen und mittleren Bauernbetriebe zielte die als P4stulat überwiesene Motion Nef (fdp, SG) für die Milderung der Einkommensdisparität in der Landwirtschaft ab
[7]. Der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf zu einem neuen MWB, der die geltende Ordnung 1987 abzulösen hat, hielt grundsätzlich am System der einzelbetrieblichen Milchkontingentierung fest und trug den vom Parlament angeregten oder beschlossenen Anderungen des MWB 1977 Rechnung. Eine Grundpreisdifferenzierung nach Ablieferungsmenge, wie sie die kleinen und mittleren Bauern immer wieder fordern, wurde zugunsten einer «Erlösstaffelung» abgelehnt : So sollte die Freimenge auf 20 000 kg (im Talgebiet) resp. 35 000 kg (in der voralpinen Hügelzone und im Berggebiet) angehoben und der Rückbehalt für Produzenten mit einer Jahresmilchmenge von über 80 000 kg resp. 200 000 kg gestaffelt erhöht werden. Als Pendant zur Aufstockung der Freimengen schlug der Entwurf eine Vergrösserung der Aufwandsbeteiligung der Produzenten (Rückbehalt) von 2 auf 3 Rp. je kg Milch vor. Weitergeführt werden sollten zudem die 1985 beschlossenen Massnahmen gegen jene Produzenten, welche ihr Kontingent überziehen, und diejenigen für eine restriktivere Handhabung des genossenschaftlichen Ausgleichs. Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Beibehaltung der Milchkontingentierung von sämtlichen Kantonen und von zahlreichen Verbänden begrüsst. Enttäuscht zeigten sich die VKMB und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung (SAB), welche eine vermehrte Erlösdifferenzierung zugunsten der Klein- und Bergbauern wünschten; auch die SPS erachtete einen Strukturwandel in dieser Richtung für notwendig. Konsumentenverbände und der SGB wiederum plädierten für eine Reduktion der Gesamtproduktion und eine massive Erhöhung des Rückbehalts, während Umweltschutzkreise vor schlugen, die Milchkontingente aufgrund der betriebseigenen Futterbasis zu verteilen
[8].
Das EVD entschied im Konflikt zwischen dem Aargauischen Milchverband und einer Molkerei im aargauisch-solothurnischen Grenzgebiet, bei der 1984 der Grossverteiler Denner AG die Mehreitsbeteiligung übernommen hatte und seither den Mitgliedern der VKMB pro Liter abgelieferter Milch 5 Rp. mehr zahlt: Jene Bauern, die sich — mit Unterstützung durch den Aargauischen Milchverband — weigerten, diese Molkerei zu beliefern, dürfen nicht zu einer benachbarten Molkerei wechseln. Das Bundesgericht lehnte die aufschiebende Wirkung einer Verbandsbeschwerde der boykottierenden Bauern ab, ohne aber zum erhöhten Milchpreis für VKMB-Mitglieder Stellung zu nehmen
[9].
Auf Opposition bei kleinbäuerlichen, Konsumenten-, Drittwelt- und linken Kreisen stiessen Kredite, welche der Bundesrat der Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GFS) gewährte. Diese waren angefordert worden, um strukturelle
Überschüsse auf dem Fleischmarkt mit Verbilligungs- und Exportaktionen sowie mit Einlagerungen abzubauen
[10]. Der Nationalrat beriet über den Vorschlag für die Revision des Landwirtschaftsgesetzes, mit dem der Bundesrat 1983 den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM) zum Rückzug der «Futtermittel-Initiative» hatte bewegen können. Im Zentrum der Diskussionen standen neben Fragen der landwirtschaftlichen Berufsbildung und der Pflanzenzüchtung namentlich die Artikel 19 ff., wonach der Bundesrat zur Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion Beiträge in der Höhe von insgesamt 20 Mio Fr. an kleinere und mittelgrosse bäuerliche Betriebe auszahlen kann. Der Vorlage wurde zugestimmt, während weitergehende Anträge zur Verringerung der Futtermittelimporte und zur Verschärfung der Massnahmen gegen die bodenunabhängigen Bauernbetriebe unterlagen. Enttäuscht über diese «Alibi-Übung» zeigten sich die Linksparteien und vor allem die VKMB, welche ihre Hoffnungen auf eine Kurskorrektur in der Agrarpolitik zugunsten der kleinen und mittleren Bauernbetriebe nun um so stärker in die
Volksinitiative «für ein naturnahes Bauern — gegen Tierfabriken (Kleinbauern-Initiative)» setzen; diese wurde im Berichtsjahr mit 133 000 Unterschriften
eingereicht. Zur Erläuterung ihrer Zielvorstellung und zur Verteidigung der Initiative gegen die verschiedenen Kritiker veröffentlichte die VKMB einen Vollzugsbericht zur «Kleinbauern-Initiative», in dem die wesentlichen Aussagen eines staatsrechtlichen und eines agrarökonomischen Gutachtens verarbeitet sind
[11].
Der Bundesrat
revidierte die Fleischschauverordnung. Damit gelteIn nun die Bestimmungen der Lebensmittelverordnung von 1936 bezüglich Deklaration, qualitative Mindestanforderungen und zulässige Zutaten und Zusatzstoffe auch für Fleischwaren. Gestützt auf diese Revision eröffnete das EVD ein Vernehmlassungsverfahren über die Verordnung betreffend die Mindestanforderungen an Fleisch und Fleischwaren. Ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt wurde eine Verordnung des Lebensmittelgesetzes über das Anforderungsprofil von Nahrungsmitteln aus biologischem Landbau
[12]. Der Ständerat genehmigte einen Kredit von 46 Mio Fr. für den Bau eines eidgenössischen Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe in Mittelhäusern/Köniz; falls auch der Nationalrat zustimmt, wird das Institut von der Region Basel in den Kanton Bern verlegt
[13].
Bei den Beratungen über die
Volksinitiative «für die Abschaffung der Vivisektion» folgten die eidgenössischen Räte dem Antrag des Bundesrates und sprachen sich mit grossem Mehr für eine ablehnende Empfehlung zuhanden des Souveräns aus. Anträge, welche dem Begehren eine verschärfende Revision des Tierschutzgesetzes als Gegenvorschlag zur Seite stellen wollten, wurden verworfen. Der Nationalrat überwies jedoch drei Postulate für strengere Vorschriften im Bereich der Tierversuche und namentlich für ein Klagerecht der Tierschutzorganisationen
[14]. Im emotional geführten Abstimmungskampf wurde das von «Helvetia Nostra» lancierte Volksbegehren von einigen Tierschutzorganisationen sowie von den Grünen, LdU, NA und POCH unterstützt. Nach ihrer Ansicht drückte die Initiative in erster Linie ein tiefes Unbehagen gegenüber der zunehmenden Degradierung der Natur zum blossen Material aus und ausserdem das Verlangen, auf alternative Forschungsmethoden umzustellen. Die Gegner befürchteten volkswirtschaftlich und forschungspolitisch negative Auswirkungen. Ebenfalls für eine Ablehnung der Initiative sprach sich die «Ethikkommission» der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft aus. Ihrer Meinung nach würde ein Verbot von Tierversuchen ein unethisches Verhalten gegenüber Menschen bedingen. In der Volksabstimmung wurde die Initiative bei einer Stimmbeteiligung von 37% in sämtlichen Kantonen mit insgesamt 70,5% Nein-Stimmen abgelehnt. In vier Kantonen lag der Nein-Stimmen-Anteil über 80%; am stärksten verwarf das Wallis (88,5 %), den höchsten Ja-Stimmen-Anteil wies Appenzell-Ausserrhoden aus (39,7 %). Ländliche, französischsprachige und katholische Stände lehnten tendenziell stärker ab als verstädterte, deutschsprachige und protestantische. Nur einen Tag nach dem Urnengang lancierten Tierversuchsgegner aus der französischen und italienischen Schweiz eine neue Volksinitiative «zur Abschaffung der Tierversuche und der Vivisek tion
[15].
Noch bevor die Antivivisektions-Initiative zur Abstimmung gekommen war, hatte der «Schweizer Tierschutz», für den die Verbotsforderung der «Helvetia Nostra» zu rigoros war, eine eigene
Volksinitiative «zur drastischen und schrittweisen Einschränkung der Tierversuche (weg vom Tierversuch !)» lanciert. Diese will die Tierversuche massiv und laufend reduzieren und Alternativmethoden fördern; ferner sieht sie obligatorische Tierbestandskontrollen in Forschungsinstituten und die Einführung der Verbandsbeschwerde für anerkannte Tierschutzorganisationen vor. Die Schutzbestimmungen sollen mindestens alle 5 Jahre dem neuesten Stand von Forschung und Technik angepasst werden. Diese Volksinitiative, vor allem von Zürcher Tierschutzvereinen getragen, wurde von den Befürwortern der Antivivisektions-Initiative als «Rückenschuss» empfunden
[16].
Jagd
Nach dem Ständerat
genehmigte auch der Nationalrat einstimmig das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel. Im Einverständnis mit dem Bundesrat beschloss er dabei verschiedene Abänderungen, welche unter anderem die Dauer der Schonzeit für gewisse Tierarten und die Liste der jagdbaren Tiere betrafen, und sprach sich neu für eine Entschädigungspflicht des Bundes bei Wildschäden aus
[17].
Pflanzliche Produktion
Die offizielle Landwirtschaftspolitik versucht, die Überproduktion von Milch und Fleisch durch gezielte Förderung des Ackerbaus zu reduzieren. Dass dabei nun auch im Bereich der pflanzlichen Produktion vermehrt Überschussmengen anfallen, ist ein Indiz für die strukturellen Probleme der Agrarpolitik.
Die eidgenössischen Räte stimmten einer vorzeitigen Revision des bis 1989 befristeten Bundesbeschlusses über die inländische Zuckerwirtschaft zu. Danach soll die Menge der zum vollen Preis zu übernehmenden
Zuckerrüben von 850 000 t auf 1 Mio t angehoben und die Zuckerrechnung des Bundes — im Sinne des Anschlusssparprogramms von 1984 — um 20 Mio Fr. entlastet werden. Diese Entlastung erfolgt durch eine Verteuerung des Zuckers um 15 Rp. pro kg. Die Gegner des Bundesbeschlusses, der LdU, die Linksparteien sowie Konsumenten- und Drittweltorganisationen, bestritten die Argumente der Bürgerlichen, dass eine Ausdehnung der Zuckerfläche eine produktionslenkende Wirkung hätte. Die Konsumentenkreise waren zudem nicht bereit, das agrarpolitische Paradoxon zu akzeptieren, dass eine Mehrproduktion von einheimischem Zucker — aufgrund protektionistischer Massnahmen — zu einer Preissteigerung führen solle. Von den Drittweltorganisationen wiederum wurde darauf hingewiesen, dass weltweit bereits 40% Zuckerüberschuss produziert werde und dass eine Steigerung der Inlandproduktion den Interessen der zuckerproduzierenden Entwicklungsländer zuwiderlaufe. Unter den opponierenden Kräften traute es sich jedoch nur der Migros-Genossenschafts-Bund zu, über die Sommerferienzeit das Referendum zu ergreifen. Über 5000 Bauern protestierten gegen das erfolgreiche Referendum, welches sie als ungerechtfertigten Angriff auf die Landwirtschaft betrachteten
[18].
Zu einer zusätzlichen Belastung von Bundeskasse und Konsumenten führte eine erneute grosse
Brotgetreideernte, die mit 500 000 t (1984: 560 000 t) den Bedarf um 150 000 t übertraf: Die «Denaturierung» des überschüssigen Getreides zu Futtermitteln belastete die Getreiderechnung mit 50-55 Mio Fr., während die Auflage an die Handelsmühlen, den Anteil des teureren inländischen Getreides von 80 auf 85% zu erhöhen, den Brotpreis um 10 Rp. pro kg anhob. Zur Beseitigung dieser Überschüsse wurde von verschiedenen Seiten die Stillegung von Brotgetreideanbauflächen und ein Wechsel zum weniger lukrativen Futtermittelgetreide angeregt. Solange das bäuerliche Einkommen jedoch zur Hauptsache über garantierte Abnahmepreise geregelt wird, dürften solche Empfehlungen nur in geringem Ausmass befolgt werden
[19].
In der Dezembersession 1984 hatte das Parlament im Rahmen des Anschlusssparprogramms die
Aufhebung der Unterstützungsbeiträge für die Selbstversorgung mit Brotgetreide (Mahllohnreduktion) gutgeheissen. Diese Massnahme sollte den Bundeshaushalt um 3 Mio Fr. entlasten. Da diese Änderung das Verfassungsrecht betraf, musste sie auch
dem Souverän unterbreitet werden. Bekämpft wurde diese Vorlage von den kleinen Links- und Rechtsparteien sowie der SVP, welche vor einem Verschwinden der Kundenmühlen und einer möglichen Schwächung der Landesversorgung warnte. Die Aufhebung der Mahllohnreduktion wurde jedoch
von 57,1 % der Stimmenden gutgeheissen. Gemäss einer Nachuntersuchung auf Befragungsbasis gründete der relativ hohe Nein-Stimmen-Anteil in der Solidarität mit den von dieser Streichung betroffenen Kleinbauern und Müllern
[20].
Aufsehen erregte der Bericht der Schweizerischen Kartellkommission über die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt der Westschweizer Weine. Darin wurde dargelegt, dass der von Behörden und Weinproduzenten praktizierte Schutz des Weinbaus teilweise mit der gesetzlichen Zielsetzung kollidiert. Die Kommission empfahl dem Bundesrat ein liberaleres Einfuhrregime, einen gezielteren Agrarschutz, strengere Qualitätsvorschriften sowie eine verstärkte Aufsicht über die Preisbildung. Der Bundesrat leitete daraufhin Änderungen des Weinbaustatuts und des Rebbaubeschlusses ein. Bei den Einfuhrbestimmungen wurde ein Zusatzkontingent von 10 Mio l eröffnet und eine flexiblere Handhabung der Importpolitik angekündigt; ferner lockerte der Bundesrat die Beschränkungen von 1984 betreffend den privaten Weinimport von 10 auf 40 l.
Im
Vernehmlassungsverfahren zu einer vorzeitigen Revision des Rebbaubeschlusses von 1979 begrüsste die grosse Mehrheit der angehörten Kantone, Berufsorganisationen und Parteienlzwar die anvisierte Förderung der Weinqualität, sie wollte aber den Bundesbeschluss eist auf Ende 1989, wenn dessen Gültigkeit ausläuft, revidieren. Wie im Vernehmlassungsverfahren angeregt, versuchte der Bundesrat, eine Qualitätsverbesserung des Weines durch die Teilrevision der Lebensmittelverordnung herbeizuführen. Vorgesehen waren dabei namentlich Vorschriften über eine beschränkte Möglichkeit zur Nachzuckerung und Bestimmungen betreffend den Alkohol- resp. Mindestzuckergehalt; weiter sollten, statt wie bisher zwei, drei Kategorien von Weinqualitäten geschaffen werden. Um solchen Beschlüssen des Bundes zuvorzukommen, beschloss der welsche Winzerverband selber die Einführung strengerer Normen für die Weinqualität. Er begrüsste ferner die Festlegung des Mindestzuckergehalts in der Lebensmittelverordnung, lehnte aber eine gesamtschweizerische Regelung der Weinqualität in drei Kategorien ab; diese Kompetenz müsse den Kantonen zustehen
[21].
Bäuerliches Bodenrecht
Bei den Beratungen der Gesetzesrevision über die
landwirtschaftliche Pacht unterstützte der Nationalrat den bundesrätlichen Entwurf und stellte sich gegen die verpächterfreundlichen Abänderungen des Ständerates von 1983. Umstritten waren namentlich das Kernstück des Gesetzes, die bundesstaatliche Regelung der parzellenweisen Verpachtung und der Zupacht, sowie das Vorpachtrecht für Nachkommen des Verpächters. Nach einem ausgedehnten Differenzbereinigungsverfahren kam der Nationalrat der kleinen Kammer in der Frage des Vorpachtrechts teilweise entgegen: die Einführung dieses neuen Instrumentes soll in die Kompetenz der Kantone fallen. Die Regelung der Bewilligungspflicht für die parzellenweise Verpachtung und der Einsprache gegen die Zupacht hingegen wurde zur Bundesaufgabe erklärt
[22].
Forstpolitik
Angesichts des fortschreitenden Waldsterbens fand der Aufruf forstwirtschaftlicher Kreise, die Waldpflege als nationale Aufgabe wahrzunehmen und nicht mehr weiter den Besitzern zuzumuten, immer breitere Zustimmung. Bei der
Waldsterbensdebatte der eidgenössischen Räte standen so auch Massnahmen im Bereich der Forstpolitik zur Diskussion. Diese wurden im Gegensatz zu den umweltschutzpolitischen Vorstössen meistens in Motionsform überwiesen. Das Parlament beschloss eine bessere Kostendeckung für die Waldwirtschaft, wobei auch die Verursacher der Luftverschmutzung zur Mitfinanzierung herangezogen würden. Insbesondere soll der Zustand der erosionsbedrohten Steilhänge und Bergwälder stabilisiert werden. Nur als Postulat überwiesen wurde ein Vorstoss für eine Importsperre für ausländisches Industrieholz. Die Einsetzung eines Delegierten des Bundesrates für das Waldsterben hingegen lehnten die Räte ab
[23]. Zustimmung fand hingegen eine Motion, welche verlangte, das Forstpolizeigesetz aus dem 2. Paket der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen herauszulösen und unverzüglich zu revidieren. Damit sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausserordentliche forstwirtschaftliche Massnahmen gegen das Waldsterben und seine Folgen verbessert werden. Namentlich sollen die Besitzer von wichtigen bedrohten Waldungen zu deren Pflege, Nutzung und Wiederherstellung verpflichtet werden können und dafür Subventionen erhalten. Mit der Überweisung der Motion für das «Impulsprogramm Holz» beschloss das Parlament ein Geschäft, welches der Bundesrat bereits an die Hand genommen hatte. Der entsprechende Bundesbeschluss über die Finanzierung zusätzlicher Massnahmen zur Förderung der Holzverwertung stellt befristet auf die Jahre 1986-1991 17 Mio Fr. zur Verfügung, welche vor allem zur Aus- und Weiterbildung von Berufsleuten der Holzbranche sowie für das Marketing verwendet werden sollen
[24].
[1] wf, Artikeldienst, 11, 18.3.85; wf, Kurzkommentare, 47, 25.11.85; Vat., 3.4.85 BaZ, 6.4.85; 21.5.85; 13.6.85; 5.7.85; 3.9.85; Wir Brückenbauer, 20, 15.5.85; 31, 31.7.85; TA, 22.5.85; 2.9.85; NZZ, 1.6.85; SGT, 1.6.85; LNN, 8.6.85. Vgl. auch Ww, 24, 13.6.85; 38, 19.9.85; 39, 26.9.85; LID, Dokumentationsdienst, 248, 24.9.85; 249, 22.10.85; WoZ, 27, 5.7.85 — 31, 31.7.85; Schweizer Monatshefte, 65/1985, S.101 ff. und 817 ff.; Gnueg Heu dune!, 1985, Nr. 3; Bilanz, 1985, Nr. 11. Siehe ferner Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 88/1985; C. Quartier, Agrofictions pour l'an 2000 et +, Lausanne 1985; Ph. Halbherr / A. Müdespacher, Agrarpolitik — Interessenspolitik?, Bern 1985 ; R. Jörin / P. Rieder, Parastaatliche Organisationen im Agrarsektor, Bern 1985; P. Moor, Agriculture, Lausanne 1985; H. Brugger, Die schweizerische Landwirtschaft 1914-1980, Frauenfeld 1985; H. Priebe, Die subventionierte Unvernunft. Landwirtschaft und Naturhaushalt, Berlin 1985. Landwirtschaftliches Jahr 1985: LID, Dokumentationsdienst, 251, 18.12.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 90 f.
[2] TA, 22.5.85; LID, Pressedienst, 1394, 24.5.85; IBZ, 22, 31.5.85; 27, 5.7.85; 47, 22.11.85; NZZ, 5.6.85; 20.11.85; LNN, 8.6.85; Bund, 30.8.85. Siehe auch die Stellungnahmen von BR Furgler: NZZ, 25.5.85; LID, Pressedienst, 1404, 2.8.85; IBZ, 32, 9.8.85. Landwirtschaftsausgaben: IBZ, 20, 17.5.85; wf, Kurzinformationen, 44, 4.11.85.
[3] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1513 ff. und 1551 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 434 ff. und 450 ff.; Wir Brückenbauer, 11, 13.3.85; Presse vom 21.6.85; 26. und 27.9.85; TA, 25.9.85; Coop-Zeitung, 42, 17.10.85. Siehe auch die als Postulat überwiesene Motion Cottet (cvp, FR) zur Prüfung weiterer landwirtschaftlicher Leitbilder und das Postulat Biel (ldu, ZH), welches einen Kurswechsel in der Agrarpolitik anregte (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1573 ff.). Stellungnahme des SBV : IBZ, 3, 22.1.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 90 f.
[4] Preisbegehren: NZZ, 6.4.85; IBZ, 15, 12.4.85; 16, 19.4.85; LID, Pressedienst, 1388, 12.4.85; Ww, 16, 18.4.85; Union, 5, 1.5.85; Gnueg Heu dune!, 1985, Nr. 5. Zum Paritätslohn vgl. IBZ, 5, 1.2.85; 6, 8.2.85; 18, 3.5.85; wf, Kurzinformationen, 7, 18.2.85; BZ, 13.3.85; NZZ, 13.3.85; Bund, 22.8.85; Gnueg Heu dune!, 1985, Nr. 1; zur Agrarhandelspolitik siehe wf, Dokumentation zur Wirtschaftskunde, 1985, Nr. 86. Preisdifferenzierung: Presse vom 4.2.85; Gnueg Heu dune!, 1985, Nr. 2 und 5; E. Hofer, Preisdifferenzierung in der Landwirtschaft, Brugg 1985. Siehe auch SPJ, 1984, S. 91 f. Vgl. ferner Die Berglandwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie, Bern (1985).
[5] Preisbeschluss: Presse vom 18.6.85; IBZ, 25, 21.6.85; Union, 7, 3.7.85. Zur bäuerlichen Einkommensentwicklung siehe wf, Kurzinformationen, 7, 18.2.85; LID, Dokumentationsdienst, 246, 13.8.85. Bei den Beratungen des Budgets für 1986 erhöhten die eidgenössischen Räte die Bundesbeiträge für Verbesserungen der Wohnverhältnisse in Berggebieten von 13 auf 19 Mio Fr. (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2205 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 703 ff. LNN, 11.2.85). Vgl auch SPJ, 1984, S. 92.
[6] Der BR genehmigte die Milchrechnung 1983/84: Der Gesamtaufwand betrug 818; Mio Fr., wobei 514 Mio Fr. direkt der Bundeskasse belastet wurden. Ursache für die gegenüber 1982/83 um 130 Mio Fr. gestiegenen Aufwendungen war die Rekordmilchmenge von 31,5 Mio Zentnern (Presse vom 18.4.85; wf, Kurzkommentare, 16, 22.4.85; wf, Kurzinformationen, 27, 8.7.85; wf, Dok., 29, 22.7.85; wf, Artikeldienst, 48, 2.12.85). Vorschlag Bäumlin (sp, BE) zur Entlastung der Milchrechnung: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 494 ff. Vgl. auch Ww, 6, 7.2.85; Bund, 2.3.85; SGT, 17.5.85 sowie SPJ, 1983, S. 92. Siehe ferner Bundesamt für Statistik, Nutztierbestand der Schweiz 1983, Bem 1985.
[7] Amtl. Bull NR, 1985, S. 506 f, 1069 f., 1513, 1551, 1577 und 1860; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 273 f., 496 f. und 608; BBl, 1985, II, S. 989 und 1337; Presse vom 5.6.85; 18.6.85; 15.8.85; 19.9.85; 26.9.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 92 f. Die Motionen, welche von den milchproduzierenden Organisationen angeregt wurden, waren auch Bestandteil der Eingabe des SBV an den BR zur Einkommenssicherung. Differenzierung des Strafabzugs: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1577; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 273. Motion Nef: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 502 ff.
[8] LID, Pressedienst, 1401, 12.7.85; Presse vom 12.7.85; IBZ, 34, 23.8.85; 35, 30.8.85; Union, 9, 4.9.85. Vgl. auch TA, 22.2.85; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1258 f. Vernehmlassung: IBZ, 43, 25.10.85; LID, Pressedienst, 1417, 1.11.85; TW, 7.12.85; LNN, 30.12.85; Gnueg Heu dune!, 1985, Nr.9. Vgl. auch SPJ, 1977, S.89; 1984, S.92f.
[9] AT, 21.3.85; 16.8.85; 25.10.85; LID, Pressedienst, 1404, 2.8.85; 1416, 25.10.85; NZZ, 23.8.85. Siehe auch SPJ, 1984, S. 93.
[10] Ww, 9, 28.2.85; wf, Kurzinformationen, 12, 25.3.85; Presse vom 9.5.85; 17.10.85; Gnueg Heu dune!, 1985, Nr. 6. Siehe auch SPJ, 1983, S. 96 f.
[11] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1513 ff., 1551 ff. und 1578 ff.; TAM, 35, 31.8.85 ; Presse vom 26. und 27.9.85; Wir Brückenbauer, 40, 2.10.85 ; vgl. auch SPJ, 1983, S. 97. Kleinbauern-Initiative: BBl, 1985, I, S. 1245 ff. ; Presse vom 1.3.85; 11.9.85; NZZ, 24.5.85; PZ, 9, 6.3.85; 34, 18.9.85; Gnueg Heu dune 1985, Nr. 3 und 7. Berufliche Ausbildung in der Landwirtschaft 1984: Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 319 ff. Vgl. ferner Bilanz, 1985, Nr. 1 und SPJ, 1984, S. 93.
[12] Presse vom 17.1.85; LID, Pressedienst, 1376, 18.1.85; NZZ, 28.2.85; 19.7.85; LNN, 18.5.85; BaZ, 8.6.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 93 f.
[13] Amtl. Bull. StR, 1985, S. 720 ff.; BBl, 1985, II, S. 255 ff.; BZ, 18.12.85; BaZ, 19.12.85.
[14] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 457 ff., 1261 f. und 1298; Amtl. Bull. StR, 1985, .S. 374 ff. und 462; BBl, 1985, II, S. 289; wf, Kurzkommentare, 1, 14.1.85; 11, 18.3.85; Presse vom 14.3.85 und 14.6.85. Siehe auch PZ, 11, 20.3.85; wf, Dok., 19, 13.5.85; 45, 11.11.85 ;NZZ, 1.6.85; 4.11.85; TA, 7.11.85; 13.11.85; SGT, 8.11.85; BZ, 9.11.85; Ww, 47, 21.11.85; Bilanz, 1985, Nr. 11. Vgl. auch weitere eingereichte Vorstösse zur Verschärfung des Tierschutzgesetzes (Verhandl. B.vers., 1985, V, S. 46 und 63). Siehe ferner SPJ, 1984, S. 94. Im Kanton BE ergriffen Tierschutzvereine das Referendum gegen das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung; der Souverän lehnte die Vorlage ab (BZ, 17.1.85; Berner Presse vom 11.3.85).
[15] Abstimmungsparolen : TA, 30.11.85. Pro: TA, 30.10.85 ; BZ, 7.11.85 ; NZZ, 8.11.85 ; Ww, 46, 14.1 1.85 ; PZ, 44, 27.11.85. Contra: Presse vom 23.8.85; 18.10.85; Ww, 43, 24.10.85; wf, Dok, 43, 28.10.85; SGB, 31.10.85; 14.11.85; TA, 18.11.85; NZZ, 20.11.85. Der Souverän verwarf am 1. Dezember 1985 die Volksinitiative «für die Abschaffung der Vivisektion» mit 459 358: 1 099 122. Abstimmungsergebnisse: Presse vom 2.12.85; vgl. auch Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 1. Dezember 1985, Zürich 1986; Presse vom 7.3.86. Neue Initiative: BBl, 1985, III, S. 264 f.; Presse vom 3.12.85.
[16] BBl, 1985, 1, S. 1248f.; Presse vom 12.2.85; NZZ, 21.5.85; SGT, 29.6.85; LM, 18.10.85. Vgl. auch A. M. Droeven (Hg.), Irrweg Tierversuch, Fakten, Daten, Hintergründe, Basel 1985 ; G. Zbinden, Menschen, Tiere und Chemie, Zollikon 1985.
[17] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2126, 2131 ff., 2140 ff. und 2155 ff.; NZZ, 14.6.85; 6.7.85; Presse vom 19.12.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 94.
[18] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 862 ff., 869 ff. und 1298; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 224 ff., 382 f. und 462; BBl, 1985, S. 297 ff. und 1477 f.; wf, Kurzinformationen, 22, 3.6.85; Presse vom 22.3.85; 6.6.85; 14.6.85; 26.6.85; 5.9.85; NZZ, 22.6.85; 28.9.85; 20.11.85; LID, Pressedienst, 1399, 28.6.85; 1408, 30.8.85; 1409, 6.9.85; Union, 7, 3.7.85; 8, 7.8.85; Ww, 41, 10.10.85; TAM, 49, 30.11.85; siehe auch SPJ, 1979, S.96; 1984, S.94. Vgl. ferner das überwiesene Postulat Gurtner (poch, BE) zur Förderung von Zuckerimporten aus Entwicklungsländern: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1831; PZ, 24, 26.6.85.
[19] TA, 1.2.85; SHZ, 6, 7.2.85; 26, 26.6.85; BZ, 7.8.85; 24.10.85; NZZ, 4.9.85; 21.9.85; 1.11.85; Vat., 4.9.85; Vr, 1.10.85. Vgl auch LID, Dokumentationsdienst, 239, 14.3.85.
[20] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 867 ff. und 1957 ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 563 ff. und 740; BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; S. 1465; 1985, II, S. 672 f.; Bund, 7.5.85; NZZ, 10.5.85; 22.5.85; IBZ, 21, 24.5.85; 22, 31.5.85; BZ, 31.5.85. Der Souverän stimmte am 9. Juni 1985 der Aufhebung der Unterstützung für die Selbstversorgung mit Brotgetreide mit 787 056: 592 851 zu. Siehe dazu Presse vom 10.6.85; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 9. Juni 1985, Zürich 1985. Siehe auch unten, Teil I, 5 (Sparmassnahmen).
[21] Kartellkommission: Bund, 20.3.85; Presse vom 29.3.85; Lib., 3.4.85; SGT, 15.4.85. Revisionen und Reaktionen: Presse vom 20.4.85; 17.10.85; 24 Heures, 21.4.85; 14.6.85; 19.10.85; LID, Dokumentationsdienst, 241, 2.5.85; TA, 18.5.85; 9.7.85; 18.7.85; Suisse, 5.6.85; JdG, 25.7.85; NZZ, 29.7.85; Bund, 23.9.85. Siehe ferner Amtl. Bull. StR, 1985, S. 581 ff.; BaZ, 14.8.85; 18.12.85; NZZ, 31.8.85 sowie SPJ, 1984, S. 94 f.
[22] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 304 ff., 1316 ff., 1600 f., 1675 f. und 1860; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 366 ff., 384 ff., 534 ff., 550 und 607; BBl, 1985, II, S. 1300 ff.; Presse vom 6.3.85; 7.3.85; 13.6.85; 14.6.85; 17.9.85; 26.9.85; 27.9.85; 2.10.85; Vgl. auch SPJ, 1984, S. 95.
[23] Waldsterben : Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz/Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Ergebnisse der Sanasilva-Schadeninventur 1985, Bern, 1985; Presse vom 29.11.85; Schweiz. Verband für Waldwirtschaft et al., Handbuch für die Bewältigung von Waldschadenereignissen, Bern 1984. Schweiz. Verband für Waldwirtschaft: NZZ, 7.1.85; 5.10.85; TA, 29.1.85; siehe ferner TA, 17.1.85; Bund, 19.1.85; LNN, 29.1.85. Unterstützungsmassnahmen für die Forstwirtschaft: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 106 ff., 112, 114 ff., 134 und 1357; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 39 ff.; Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 34; Presse vom 7.-9.85; 6.3.85. Berggebiete: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 112 R, 207, 716 f. und 1404 f.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 39 ff. und 761; NZZ, 11.1.85; 2.2.85; 14.8.85; 19.9.85; Vat., 19.1.85; LNN, 30.3.85; TA, 9.12.85. Der BR genehmigte 1,7 Mio Fr. für die Durchführung eines Forschungsprojektes zur Erhaltung der Lawinenschutzwälder (Presse von 15.8.85). Siehe auch unten, Teil I, 6d (Umweltpolitik) sowie SPJ, 1984, 95 f.
[24] Forstpolizeigesetz: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 106 ff., 134 und 717 f.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 39 ff. und 59; Presse vom 7.-9.2.85; 18.5.85 und 23.5.85. Impulsprogramm Holz: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1646 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 714 ff. ; BBl, 1985, II, S. 166 ff.; 1986, I, S. 91; Presse vom 10.1.85; 19.12.85 ; NZZ, 2.5.85 ; 21.10.85. Der NR überwies ferner eine Motion für die Schaffung eines Lehrstuhls für Holzingenieure an der ETH Zürich wegen des Personalstopps nur als Postulat (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1812 f.; NZZ, 26.6.85). Siehe auch R. Zimmermann, « Rückblick auf einige wichtige forstpolitische Entscheide des Bundes im Jahre 1985 », in Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen, 137/1986, S. 281 ff.; Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz, Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1983, Bern 1985; dass. Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1984, Bern 1985; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 278 ff., 618. ff.; 59/1986, S. 287 ff.
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