Année politique Suisse 1985 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
 
Bodenrecht
Der Bundesrat nahm Kenntnis vom Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe über die Weiterentwicklung des Bodenrechts und empfahl dem Parlament die «Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung: zwar sei dem Ziel der Volksinitiative — der Förderung des vermehrt persönlichkeitsbezogenen, vom Eigentümer selbst genutzten und erschwinglicheren Eigentums an Grund und Boden — grundsätzlich zuzustimmen, eine derart radikale Umgestaltung des Bodenrechts, welche zu einer weitgehend staatlichen Kontrolle des Bodenmarktes führe, müsse jedoch abgelehnt werden. Der Bundesrat möchte dem Anliegen der Initiative vielmehr auf dem Weg von Gesetzes- und Verordnungsrevisionen Rechnung tragen, wie dies die interdepartementale Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vorschlägt. Danach soll das Bodenrecht schrittweise weiterentwickelt werden, und zwar in die Bereichen bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliche Pacht, Raumplanungsrecht, Fiskalrecht, Kapitalanlage institutioneller Anleger auf dem Bodenmarkt sowie private Eigentums- und Nutzungsrechte [5].
Die Zahl der kantonalen Bewilligungen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ging wie schon in den beiden Jahren zuvor nochmals zurück (1984: 2480; 1985: 2316). Erstmals in der siebzigjährigen Geschichte des ZGB wurde von den in ihm enthaltenen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, eine rechtswidrige Gesellschaft aufzulösen. Auf Anregung des Bundesgerichts hatte das Kantonsgericht von Obwalden 1984 festgestellt, dass zwei Firmen eines deutschen Geschäftsmannes einzig zum Zweck der Umgehung der Lex Furgler gegründet worden waren, und darauf hin die Auflösung der beiden Firmen verordnet; der Kanton Obwalden wurde ermächtigt, den Erlös einzukassieren. 1985 wurde dieser Entscheid vom Obwaldner Obergericht bestätigt [6].
 
[5] Presse vom 17.12.85; Die Weiterentwicklung des Bodenrechts, Beilage zu Raumplanung, Informationshefte, 1986, Nr. 1. Stellungnahme der Initianten zum Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe in Blätter für eine neues Bodenrecht, 1986, Nr. 27. Siehe auch SPJ, 1984, S. 116 f.
[6] Wir Brückenbauer, 13, 27.3.85; Ww, 26, 27.6.85; NZZ, 31.7.85; 27.9.85; Die Volkswirtschaft, 59/1985, S. 628 ff. Obwalden: Vat., 3.4.85; 16.4.85; 7.5.85; TA, 16.4.85 BaZ, 7.5.85; NZZ, 7.5.85; 24.12.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 116. Zu den Diskussionen über Verletzungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in GR und TI siehe oben, Teil I, 1c (Regierung) und Amtl. Bull. NR, 1985, S. 774.