Année politique Suisse 1985 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
Hochschulen
Die Anforderungen der neuen technologischen Entwicklung an die Hochschulen kamen in einer
Untersuchung des Unternehmensberaters Hayek über die ETH (Eidgenössische Technische Hochschulen) zum Ausdruck, durch welche zugleich die seit Jahren anhaltende Kritik am Personalstopp schlagartig an Gewicht gewann. Eine Grobanalyse und eine Optimierungsstudie stellten fest, dass die ETH und ihre Annexanstalten bei der rasanten Entwicklung der Spitzentechnologie nicht mitgehalten haben. Um die nötige Anpassung an die neueste Technologie in Lehre und Forschung zu gewährleisten, hielt sie daher die Schaffung von 1100 neuen Stellen für erforderlich; 600 Stellen im Verwaltungsbereich und in weniger arbeitsmarktorientierten Wissensgebieten könnten wegrationalisiert werden, wodurch per saldo noch 500 Stellen neu einzurichten wären. Die Studie kritisierte ferner die ineffiziente Organisation der ETH, die starren Anstellungsverhältnisse wie auch den zuwenig ausgebauten Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft. Der Schweizerische Schulrat veranlasste darauf Feinabklärungen auf der Grundlage der Grobanalyse und beantragte dem Bundesrat die Schaffung von 200 befristeten und 470 Dauerstellen in den Jahren 1986-1988
[21]. Im Bericht Hayek fanden auch mehrere eingereichte Motionen und Postulate ihre Begründung, welche eine Lockerung des Personalstopps sowie organisatorische und strukturelle Neuerungen an der ETH verlangten. Kritik und Vorschläge der Studie wurden auch von verschiedenen Exponenten der Grossindustrie unterstützt. Die geforderte Prioritätensetzung zugunsten der neu-technologischen Fachrichtungen dürfte die Tendenz, an der ETH interdisziplinäre und traditionelle Forschungsstellen aufzuheben, verstärken
[22]. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Neustrukturierung der ETH stimmte das Parlament dem Antrag des Bundesrates auf Verlängerung der ETH-Übergangsregelung zwar zu, es verkürzte aber die Frist von 10 auf 6 Jahre. Unbestritten waren in beiden Räten ferner Kredite in der Höhe von 28,3 Mio Fr. für dringliche Bauvorhaben der ETH und ihrer Annexanstalten
[23].
Einen publizistischen Wirbel verursachte der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) an den Nationalrat, worin von Ungereimtheiten bei der Zusprache von Investitionsbeiträgen an die Hochschulkantone die Rede war. Der Nationalrat überwies in der Folge ein Postulat der GPK, welches darauf abzielt, die Richtlinien für die Hochschulförderung klarer zu umschreiben und die Kompetenzen der massgebenden bildungspolitischen Gremien deutlich festzulegen. Um bezüglich der von der GPK geltend gemachten, von verschiedenen Seiten aber bezweifelten Mängel Klarheit zu erhalten, reichte die grüne Nationalrätin Robert (BE) ein entsprechendes Postulat ein
[24].
Die Frage nach einer
Beschränkung der Zulassung an die Hochschule beschäftigte erneut kantonale und eidgenössische Behörden. Während sich die Zürcher Regierung gegen die Einführung eines Numerus clausus (NC) aussprach und auch der Bundesrat eine Zulassungsbeschränkung als nicht problemadäquat ablehnte, überwies der Grosse Rat des Kantons Bern eine Motion, welche die Möglichkeit eines NC vorsieht. Die beiden einzigen veterinärmedizinischen Fakultäten in Bern und Zürich beschlossen gegen den stetig steigenden Zustrom zum Tiermedizinstudium eine einschneidende Massnahme: aufgrund einer leistungsbezogenen Selektion müssen nach dem Vorklinikum alle überzähligen Studierenden ein Wartejahr einlegen
[25].
Die neue
interkantonale Vereinbarung über die Hochschulbeiträge wurde von mehreren Kantonen gutgeheissen. In St. Gallen genehmigte der Souverän einen Kantonsbeitrag von 13 Mio Fr. an den Ergänzungsbau der Hochschule. Nach 15 Jahre langer Vorbereitung legte der Tessiner Staatsrat dem Parlament einen Vorschlag für den Aufbau eines Tessiner Hochschulzentrums («Centro universitario della Svizzera italiana») vor: Dieses soll aus zwei Abteilungen — einem Institut für Regionalstudien und einem Institut für permanente Weiterbildung von Akademikern — bestehen und den Kanton mit jährlich 3 Mio Fr. belasten. Der Grosse Rat genehmigte die Vorlage mit klarem Mehr; von Rechtskreisen wurde jedoch das Referendum angekündigt
[26].
Die
Zahl der Studierenden stieg 1984/85 auf 73 000. Aufgrund der geringen Zunahme bei den Studienanfängern lag die Zuwachsrate mit 4% unter jener des Vorjahres. Der Frauenanteil stieg weiter leicht an und liegt nun bei 35,4%, während die Ausländerquote auf knapp 15% zurückging. Die Verteilung über die Fakultäten hielt sich im Rahmen der vorangegangenen Jahre; bei der Humanmedizin ging die Zahl der Studierenden um 1,2% zurück
[27].
Der Verein «
feministische Wissenschaft Schweiz» beschäftigte sich 1985 vor allem mit dem Problemkreis «Frau und Karriere» sowie mit Fragen der Finanzierung von Forschungsprojekten von Frauen. In einer Untersuchung des Vereins wurde aufgezeigt, dass die Frauen und die feministische Wissenschaft nicht nur an den Hochschulen, sondern auch durch Struktur und Bewilligungspraxis des Schweizerischen Nationalfonds stark benachteiligt sind
[28].
Der Verband der Schweizerischen
Studentenschaften (VSS) führte seine Aktivitäten gegen Stipendienabbau und Wohnungsnot weiter. Als Ergänzung zu den Eingaben an die kantonalen und eidgenössischen Behörden über die Wohnungsnot der Studierenden organisierte der VSS einen gesamtschweizerischen Aktionstag; Bundesrat und Regierungsräte zeigten Verständnis für das Anliegen der Studierenden. In Zürich trug der Senat der Universität den seit einiger Zeit anhaltenden studentischen Meinungsbekundungen Rechnung, indem er ein Konzept für eine öffentlichrechtliche Studentenschaft zu Handen der Hochschulkommission verabschiedete: Dieses sieht die obligatorische Zugehörigkeit zur Studentenschaft vor und begrenzt die Interessenvertretung auf studentische Angelegenheiten
[29].
In der Volksabstimmung über die
Aufhebung der Bundesbeiträge an die Stipendien der Kantone konnte der Souverän nicht nur über eine zentrale Massnahme des ersten Pakets zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen befinden, sondern auch über die künftige Gestaltung der Stipendienpolitik überhaupt. Die Befürworter der Streichung der jährlichen Subventionen in der Höhe von 70-90 Mio Fr. an die kantonalen Stipendien betonten den staatspolitischen Charakter der Vorlage und erklärten die Abstimmung zur Probe aufs Exempel für die föderalistische Gesinnung. Bekämpft wurde die vorgeschlagene völlige Kantonalisierung der Stipendien von den Linksparteien, LdU, EVP, den Grünen und der NA sowie den Arbeitnehmer- und Jugendverbänden. Zur Hauptsache ging die gegnerische Kampagne vom «Komitee für gerechte Stipendien» aus, in welchem sich sämtliche grösseren Jugend-, Lehrlings- und Studentenverbände, die Jugendorganisationen auch der bürgerlichen Parteien und die Gewerkschaften zusammengeschlossen hatten. Dieses befürchtete, dass ein Rückzug des Bundes aus dem Stipendienwesen — trotz gegenteiliger Beteuerungen der EDK — in einigen Kantonen einen Abbau von Stipendien mit sich bringen würde; ihrer Meinung nach sollten aus sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen die Stipendien vielmehr nach Mindestansätzen harmonisiert werden. Ein Patronatskomitee von 60 National- und Ständeräten aus sämtlichen Parteien — ausser der SVP und der NA — unterstützte diese jugendliche und linke Opposition gegen die Aufhebung der Ausbildungsbeiträge des Bundes
[30].
Die Stipendienvorlage wurde
von 52,4% der Stimmenden und mit einem klaren Ständemehr (14 1/2 : 8 1/2) verworfen. Zustimmung erhielt die Vorlage in den meisten Kantonen der Ost- und Zentralschweiz, wobei Appenzell Ausserrhoden mit 58,2% den höchsten Ja-Stimmenanteil realisierte. Die übrigen Kantone, vor allem jene, in denen die Linksparteien über eine gewisse Stärke verfügen, oder jene finanzschwächeren, welchen die Aufgabenneuverteilung per saldo finanzielle Mehrauflagen gebracht hätte, lehnten die Vorlage ab: Über 60% Nein-Stimmen wiesen die Kantone Freiburg, Genf, Tessin, Uri und Wallis auf; im Jura betrug der Nein-Stimmenanteil gar 81,5%. Einer Nachanalyse der Volksabstimmung zufolge hiessen mehr als zwei Drittel der Sympathisanten von FDP, LPS und SVP sowie 56% der CVP-Anhänger die Aufhebung der Ausbildungsbeiträge gut. Personen, die keiner Partei oder einer Mittelgruppe nahestehen, stimmten zu zwei Dritteln dagegen, während Anhänger der Linksparteien die Vorlage noch entschiedener ablehnten. Als Argumente für die Entscheidbildung wurden dieselben angegeben, die auch im Abstimmungskampf verwendet worden waren: Die Befürworter stimmten der Aufhebung der Subventionsbeiträge als einem Teil des gesamten Projekts der Aufgabenneuverteilung zu, die Gegner wiederum befürchteten von einem Rückzug des Bundes aus dem Stipendienwesen eine Verschärfung der regionalen und sozialen Unterschiede. Die Untersuchung betonte ferner, dass die Wirksamkeit des staatspolitischen Arguments «Renaissance des Föderalismus» überschätzt worden sei und dass dessen Verbindung mit einer sozialpolitischen Frage vielmehr einen «zentralistischen Gegenreflex» ausgelöst habe
[31].
Der Souverän des Kantons Solothurn stimmte einem neuen Stipendiengesetz zu. In Anlehnung an das Harmonisierungsmodell der EDK wurde am Grundsatz, Stipendien und nicht Darlehen zu gewähren, festgehalten, doch werden diese gezielter verteilt. Zugleich wurde die bisher ausgeschüttete Summe verdoppelt. Im Kanton Zürich hiess der Souverän in einer Volksabstimmung einen Beschluss des Kantonsrates gut, der die Staatsaufwendungen für ausländische Hoch- und Mittelschüler erhöht und gegen den die NA das Referendum ergriffen hatte
[32].
[21] Personalstopp: VSS, Aktuell, 1985, Nr. 8; Ww, 20, 16.5.85; TA, 23.5.85; 8.7.85; NZZ, 24.5.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 158. Hayek-Studie: Presse vom 26.7.85; NZZ, 12.9.85. Zu den Problemen des wissenschaftlichen Nachwuchses unter dem Personalstopp siehe Schweiz. Wissenschaftsrat (Hg.), Von der Nachwuchs- zur Mittelbaupolitik, Bern 1984 und VPOD-Uni-Gruppe (Hg.), Hochschulpolitik in der Sparklemme, Zürich 1985. Siehe ferner E. Michel-Alder, «Müde Denkfabriken», in R. Blum / P. Ziegler, Einspruch, 12 Vierzigjährige zur politischen Situation in der Schweiz, Zürich 1985, S. 88 ff.
[22] Vorschläge von Wirtschaftskreisen: BaZ, 18.1.85; NZZ, 18.11.85. Vgl. auch die überwiesenen Postulate Basler (svp, ZH), Uchtenhagen (sp, ZH), sowie die eingereichten Motionen Lauber (cvp, VS), Schafger (cvp, JU) und Uchtenhagen : Amtl. Bull. NR, 1985, S. 978 f. und 2245 f. ; Verhandl. B.vers., 1985, 111, S. 88 ; IV, S. 82 f. und 91. Die eidgenössischen Räte genehmigten für die Dauer von 5 Jahren 50 neue Stellen für den Bereich des Schulrats (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2031 ff. und 2176 ff. und Amt/ Bull. StR, 1985, S. 623 ff. und 703 ff.). NR Lüchinger (fdp, ZH) wollte die von Hayek geforderte Personalaufstockung mit weiteren Rationalisierungsmassnahmen wie z. B. der Aufhebung der Pharmazie verbinden ( Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 61 f. ; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2033); vgl. auch die Stellungnahme des Schweiz. Wissenschaftsrates (Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 5 ff.). Siehe ferner SPJ, 1984, S. 158.
[23] Übergangsregelung: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 894 ff. und 1297; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 61 f., 365 f. und 462; BBl, 1985, II, S. 296; NZZ, 22.1.85; Presse vom 6.3.85; 6.6.85; 13.6.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 159. Baukredite: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 897 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 540 ff.; BBl, 1985, I, S. 757 ff. ; II, S. 1340 ff.; Presse vom 7.6.85; 27.9.85. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 166.
[24] BBl, 1985, I, S. 711 ff.; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 979 ff.; Verhandl. B.vers. 1985, IV, S. 72; Presse vom 15.3.85; 12.6.85; 13.6.85; NZZ, 25.11.85. Hochschulausgaben 1984: Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 319 ff.
[25] BR zum Postulat Bonny (fdp, BE) betreffend Beschäftigungsprobleme von Hochschulabsolventen: Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 91 ff.; BZ, 11.3.85; vgl. auch die Untersuchungen über Berufsaussichten von Hochschulabsolventen (NZZ, 2.2.85; 7.12.85) sowie Schweiz. Wissenschaftsrat, «Akademikerbeschäftigung und Hochschulpolitik. Gestern—heute—morgen», in Wissenschaftspolitik, 14/1985, Beiheft 32. Numerus clausus in Bern: Berner Presse vorn 6.9.85; in Zürich NZZ, 18.1.85; TA, 19.1.85; 5.2.85. Veterinärmedizin: Presse vom 25.1.85; Bund, 14.2.85; 16.4.85; 24.5.85; VSS, Aktuell, 1985, Nr. 10; Vat., 27.8.85; TA, 24.10.85; vgl. SPJ, 1984, S. 158.
[26] AS, 1984, S. 750; vgl. auch SPJ, 1984, S. 159 und den neoliberalen Vorschlag für eine eigenfinanzierte Hochschulbildung (P. Bohley, «Finanzierung und Steuerung öffentlicher Hochschulen durch Studiengebühren in Verbindung mit Gebührengutscheinen und Steueranrechnung», in Wirtschaft und Recht 37/1985, S. 331 ff.). St. Gallen: SGT, 6.7.85; 29.8.85; 23.9.85;15.10.85. Tessin: CdT, 29.1.85;10.12.85; 11.12.85;13.12.85; TA, 29.1.85; SGT, 3.7.85; Coop-Zeitung, 41, 10.10.85.
[27] Bundesamt für Statistik, Studenten an den schweizerischen Hochschulen 1984/85, Bern 1985 ; dass., Hochschul- und bildungspolitischer Überblick, Bern 1985; TA, 23.5.85; Presse vom 14.8.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 160.
[28] Verein feministische Wissenschaft Schweiz, Bulletin, 1985, Nr. 1; ders., Rundbrief, 1985, Nr. 0-3 ; 1986, Nr. 1; Schweiz. Geisteswissenschafitiche Gesellschaft, Bulletin, 1985, Nr. 1; BaZ, 9.2.85. Siehe auch SPJ, 1984, S. 160 und Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 203 ff.; Die Stellung der Frau in der Schweiz, Teil IV, 1984, S. 153 ff.; Bundesamt für Statistik, Hochschulpersonalstatistik 1984, Bern 1985.
[29] Stipendien: siehe unten, Wohnungsnot: Presse vom 20.6.85; NZZ, 21.6.85; VSS, Aktuell, 1985, Nr. 9-12. Siehe auch VSS, Rechenschafbericht 1984/85 des leitenden Ausschusses; ders., Der VSS auf einen Blick, Bern 1984. Zürich: Zürcher Student/in, 13, 5.6.85; TA, 28.6.85; Zürcher Presse vom 1.7.85; VSS, Aktuell, 1985, Nr. 13. Vgl. auch SPJ, 1984. S. 160 f
[30] Der FDP-Parteitag unterstützte die Vorlage mit 89:78 (Presse vom 28.1.85) der SVP-Parteitag mit 96 : 23 (Presse vom 4.2.85) und der CVP-Parteitag mit 125 : 87 Stimmen (Presse vom 11.2.85). Komitee für gerechte Stipendien: Zürcher Student/in, 27/28, 1.2.85; SGT, 6.2.85; Presse vom 13.2.85; Komitee für gerechte Stipendien, Bewährtes nicht gefährden, Bern 1985 (Argumentenkatalog und Quellenmaterial); EDK Erklärung zur Stipendienpolitik, 1984. Abstimmungskampf: VSS, Aktuell, 1985, Nr. 8; NZZ, 26.1.85; 18.2.85; Extra-Woka (Studentenschaft der Universität Bern), 1, 15.2.85 ; 2. 19.4.85 ; LNN, 16.2.85 ; BZ, 20.2.85 ; 25.2.85 ; CdT, 5.3.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 161.
[31] Am 10. März 1985 verwarfder Souverän den Bundesbeschluss über die Aufhebung der Ausbildungsbeiträge mit 651 854 : 716 717. Presse vom 11.3.85; Extra-Woka (Studentenschaft der Universität Bern), 2, 19.4.85; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 10. März 1985, Zürich 1985. Nach der Abstimmung reichte NR Carobbio (psa, TI) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er im Stipendiengesetz für alle Kantone die Höhe der Stipendien harmonisieren, die Mindestbeiträge festlegen und die Voraussetzungen der Stipendiengewährung vereinheitlichen will (Verhandl. B.vers., 1985, I/II, S. 19).
[32] Solothurn : SZ, 27.3.85; 28.3.85; 21.6.85 ; 26.6.85; 1.7.85; vgl. auch EDK, Modell eines kantonalen Gesetzes betreffend Ausbildungsbeiträge, 1981. Verabschiedet wurden auch Teilrevisionen der Stipendiengesetze in BL (BaZ, 12.1.85; 30.1.85), JU (FAN, 29.3.85; 26.4.85) und LU (Vat., 5.3.85; 24.4.85). Zürich: Vr, 17.5.85; NZZ, 24.5.85; 31.5.85; 10.6.85; TA, 29.5.85; 10.6.85. Vgl. auch SPJ, 1982, S. 150; 1984, S. 161.
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