Année politique Suisse 1986 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. Grundlagen der Staatsordnung - Eléments du système politique
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Notstandsrecht, Zivilschutz — Législation d'exception, protection civile
Luzern: Gesetz über zivile Schutzmassnahmen (Zivilschutz: umfassendere rechtliche Grundlage im Sinne einer Anpassung an Bundesrecht; Katastrophenhilfe: Verpflichtung der Gemeinden zu Aufbau und Organisation einer Katastrophenhilfe, mit nur subsidiärer Mitwirkung des Kantons; Kompetenz des Regierungsrats, bei säumigen Gemeinden anstelle des Gemeinderats zu handeln; Kulturgüterschutz: Bezeichnung des zu schützenden Kulturgutes durch den Regierungsrat; Durchführung der Schutzmassnahmen durch die Zivilschutzorganisationen der Gemeinden; generell: volle Kostenübernahme der Gemeinden und des Kantons für die in ihrem Bereich durchgeführte Ausbildung) vom Regierungsrat vorgelegt (Vat., 6.2.86; 16.10.86; LNN, 11.2.86).
Zug: Teilrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über den Zivilschutz und über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (Anpassung an die neuen finanziellen Begebenheiten infolge der Kürzung der Bundesbeiträge; freiwillige Ausrichtung von kantonalen Beiträgen an die Erstellung privater Schutzräume) vom Kantonsrat angenommen (Vat., 8.4.86; 25.4.86; 4.7.86).