Année politique Suisse 1986 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. Öffentliche Finanzen – Finances publiques
Luzern: Revision des Finanzausgleichsgesetzes (Änderungen im Bereich des direkten Finanzausgleichs; Ablösung des starren Steuerfusssystems durch ein flexibleres Dreistufenmodell: 1. automatischer Steuerkraftausgleich bei 70% des kantonalen Mittels des vorletzten Jahres als Grundlage zur Deckung eines normierten Grundbedarfs; 2. Steuerfussausgleichung als Bedarfsausgleich für Gemeinden, die den Maximalsteuerfuss erheben und trotz eines allfälligen Steuerkraftausgleichs den Finanzbedarf nicht zu decken vermögen; Anspruchsberechtigung nötigenfalls auch für Gemeinden, die 70% Steuerkraft erreichen; 3. Sonderbeiträge, die in Ausnahmefällen vom Regierungsrat auf Gesuch hin gewährt werden) vom Regierungsrat vorgelegt (LNN, 9.10.86; Vat., 9.10.86; 10.10.86).
Schwyz: Neues Finanzausgleichsgesetz in der Volksabstimmung vom 28.9. mit 63,0% Ja-Stimmen angenommen (Vat., 18.2.86; 15.5.86; 26.9.86; 29.9.86; LNN, 21.2.86; NZZ, 26.9.86; vgl. SPJ, 1985, S. 211).
Ticino: Modifica della legge sulla compensazione intercomunale approvata dal Gran Consiglio (CdT, 9.4.86; 23.4.86; v. APS, 1985, p. 211).
Zürich: Reform der Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden, Vorlage C (Gesetz über Verwaltungsvereinfachungen) in der Volksabstimmung vom 16.3. mit 83,1°/o Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parole der SAP, Stimmfreigabe von POCH und PdA (NZZ, 10.3.86 ; 13.3.86; 17.3.86; vgl. SPJ, 1985, S. 211). — Entwurf für ein Gesetz über die Staatsbeiträge (Einführung eines neuen Finanzkraftindexes mit Berücksichtigung der relativen Steuerkraft bei der Bemessung der Staatsbeiträge an Gemeinden, Schulgemeinden und Zweckverbände; formelle Vereinheitlichung und Straffung der zweckgebundenen Beiträge des Staates) zur Vernehmlassung vorgelegt (NZZ, 27.2.86; 26.3.86).
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