Année politique Suisse 1986 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. Infrastruktur – Infrastructure
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Übrige Verkehrsfragen — Autres questions relatives au trafic
Baselstadt: «City-U-Initiative» (Paket von Vorschlägen zur Lösung verschiedener innerstädtischer Verkehrsprobleme) von Regierungsrat und Grossem Rat wegen Verletzung der Verwaltungskompetenz der Regierung für ungültig erklärt (BaZ, 22.1.86 ; 30.4.86 ; 24.10.86 ; vgl. SPJ, 1982, S. 184). — Kredit von 8,09 Mio Fr. für die Verknüpfung der Vororts-Tramlinien 10 (Basel-Dornach) und 17 (Basel-Rodersdorf) und deren Einführung in das Stadtnetz in der Volksabstimmung (fakultatives Referendum) vom 16.3. mit 61,1 % Ja-Stimmen angenommen. Stimmfreigabe der NA (BaZ, 5.3.86; 7.3.86; 11.3.86; 17.3.86; vgl. SPJ, 1985, S. 217).
Bern: Formulierte Gesetzesinitiative «für umweltfreundlichen Verkehr» (Schaffung neuer und Ausbau bestehender Linien des öffentlichen Verkehrs; Einrichtung von Tarifverbünden und Tarifermässigungen für Benützer öffentlicher Verkehrsmittel; Schaffung von Wohnstrassen, von sicheren Radfahrer- und Fussgängernetzen und Bau von Lärmschutzvorrichtungen; Verbesserung der Verknüpfung von Privat- und öffentlichem Verkehr und der sicheren Zugänge für Fussgänger und Radfahrer zu den öffentlichen Verkehrsmitteln; Ausbau der Anschlussgleise für den Gütertransport; Rückzonung von Baugebieten, die durch den öffentlichen Verkehr nicht erschlossen sind; Verpflichtung von Kanton und Gemeinden zur Schaffung von Verkehrskonzepten; Einrichtung eines Verkehrsfonds, gespiesen aus Mitteln der kantonalen Motorfahrzeugsteuern, Bundesbeiträgen aus den Treibstoffzollabgaben und allgemeinen Staatsmitteln) von der SP eingereicht (Bund, 30.8.85; 3.3.86; BZ, 26.3.86; TW, 30.8.85; 3.3.86). — Revision des Gesetzes über die konzessionierten Transportunternehmungen unter dem neuen Titel Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom Grossen Rat angenommen (Bund, 6.2.86 ; vgl. SPJ, 1985, S. 217). — Schiffahrtsgesetz (Abstützung der bisher in Verordnungen geregelten Materie auf ein Gesetz; Ablösung der bisherigen Gebühren für Bootsbesitzer durch eine Schiffssteuer und Einführung einer Gebühr für die genutzte Wasseroberfläche) vom Regierungsrat vorgelegt (Bund, 31.7.86; 2.12.86; BZ, 10.12.86).
Glarus: Antrag der CVP für den Erlass eines Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs von der Landsgemeinde am 4.5. angenommen (NZZ, 5.5.86).
Nidwalden: Gesetz für die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Schaffung einer gesetzlichen Grundlage mit Geltungsbereich für sämtliche Unternehmen, die im Interesse des regionalen öffentlichen Verkehrs tätig sind und die zur Zusammenarbeit in Form eines Tarifverbunds und einer regionalen Verkehrsgemeinschaft verpflichtet werden können; Kompetenz des Landrats zur Festlegung eines generellen Leistungsauftrags; Voraussetzung von Mindestfrequenzen für die Führung von Randkursen, mit allfälliger Deckung der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag durch Kanton und Gemeinden; Einführung eines besonderen Abgeltungssystems für gemeinwirtschaftliche Leistungen, das jedoch bei Mangel an betriebswirtschaftlicher Effizienz nicht zum Tragen kommt) vom Landrat in Beratung gezogen (Vat., 22.11.86; 18.12.86).
Obwalden: Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz (rechtliche Grundlage für die Förderung des öffentlichen Verkehrs; Regelung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden; Übernahme eines grösseren Anteils der Kosten durch den Kanton und damit Milderung der ungleichen Belastung einzelner Gemeinden; Kompetenz des Regierungsrats, für die Förderung des öffentlichen Verkehrs mit Verkehrsunternehmen Vereinbarungen abzuschliessen, z.B. betreffend Verbilligung von Abonnementen oder zur Förderung von Tarifverbünden) in der Volksabstimmung vom 28.9. mit 67,5% Ja-Stimmen angenommen (Vat., 22.3.86; 25.4.86; 23.9.86; 29.9.86; LNN, 20.9.86). — Behördeninitiative für eine Änderung des Gesetzes betreffend die Sanierung der Stansstaad-Engelberg-Bahn zurückgezogen (telephonische Mitteilung der Staatskanzlei; vgl. SPJ, 1985, S. 218).
Schaffhausen: Gesetz über die Förderung des regionalen öffentlichen Verkehrs in der Volksabstimmung vom 24.8. mit 78,2% Ja-Stimmen angenommen. Stimmfreigabe des LdU (SN, 15.1.86 ; 15.2.86; 18.2.86; 4.3.86; 6.5.86; 16.8.86; 25.8.86; vgl. SPJ, 1985, S. 218).
Zug: Initiative der SAP «Nulltarif gegen Umweltbelastung und Waldsterben» sowie Initiative der SP «für die Verbilligung der Bustarife» in der Volksabstimmung vom 16.3. mit 85,6%bzw. 59,9% Nein-Stimmen abgelehnt. Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen in Form einer Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Deckung der Defizite der Zugerland Verkehrsbetriebe AG in derselben Volksabstimmung mit einem Ja-Stimmenanteil von 51,4%, der in bezug auf das absolute Mehr nur 42,8% der abgegebenen Stimmen entsprach, in Zweitabstimmung verwiesen. Vorlage in Zweitabstimmung vom 22.6. mit 79,2% Ja-Stimmen angenommen. Ja-Parole zur SAP-Initiative von der SAP, zur SP-Initiative von SP und LdU, Nein-Parole zum Gegenvorschlag in Erstabstimmung von der SAP (Vat., 4.2.86; 6.3.86; 11.3.86; 17.3.86; 23.6.86; vgl. SPJ, 1985, S.218). — Gesetz für den öffentlichen Verkehr (Sicherstellung der Verbindung einer jeden Ortschaft im Kanton mit der Stadt Zug; finanzielle Beteiligung des Kantons und der Gemeinden mit 75% bzw. 25% an der Deckung der Betriebsdefizite und der Mitfinanzierung von Investitionen ; Möglichkeit von kantonalen A-fonds-perdu-Beiträgen an ausserordentliche Investitionen in Form von Bauten; Deckung der Betriebskosten zu mindestens 50% durch die Fahrpreise; Kompetenz der Gemeinden, für den Ortsverkehr ergänzende Buslinien zu schaffen mit Verpflichtung zur vollen Übernahme der dabei anfallenden Kosten; Verankerung eines allgemeinen Leistungsauftrags) vom Regierungsrat vorgelegt (Vat., 7.6.86; 10.12.86; LNN, 10.12.86). — Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt (Anpassung an Bundesrecht; kantonale Sondervorschriften: Begrenzung der Zahl der auf dem Zuger- und Ägerisee zugelassenen Schiffe durch die Anzahl bewilligter Standplätze; Kompetenz des Regierungsrats zum Erlass weiterer Beschränkungen in Berücksichtigung von Anliegen des Ufer-, Landschafts- oder Immissionsschutzes) vom Regierungsrat vorgelegt (Vat., 15.7.86).
Zürich: Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Grundlage für den Tarif- und Verkehrsverbund; vgl. SPJ, 1985, S. 218) und zugehörige Verfassungsänderung (allgemeinere Umschreibung des öffentlichen Verkehrs; Möglichkeit von gezielten Massnahmen beim Verlad von Gütern auf die Bahn) vom Regierungsrat als Gegenvorschlag zu der von ihm abgelehnten Initiative «Pro öffentlicher Verkehr» (vgl. SPJ, 1984, S. 198) vorgelegt (NZZ, 16.5.86; 3.10.86; 17.10.86). — Behördeninitiative des Grossen Gemeinderates und des Stadtrates von Wädenswil betreffend Bahntransport von Deponiematerial (Schaffung rechtlicher Grundlagen, damit baurechtliche Bewilligungen mit der Auflage versehen werden können, den Transport von Deponiematerial mit der Bahn durchzuführen): Kantonsrat beschliesst vorläufige Unterstützung (NZZ, 18.3.86; TA, 18.3.86). — Staatsbeitrag von 72,0 Mio Fr. für die Erstellung der Doppelspur auf den SBB-Strecken Aathal-Wetzikon, Urdorf-Oberurdorf und Hedingen-Affoltern am Albis in der Volksabstimmung vom 7.12. mit 75,5% Ja-Stimmen angenommen (NZZ, 19.8.86; 13.11.86; 21.11.86; 22.11.86; 1.12.86; 8.12.86).