Année politique Suisse 1986 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
Stimmrecht
Die Versprechungen von Appenzeller Politikern, die Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Einführung des kantonalen Stimmrechts für die
Frauen intensivieren zu wollen, konkretisierten sich namentlich in der Durchführung von Meinungsumfragen. Eine inoffizielle Konsultativabstimmung ergab in Appenzell-Ausserrhoden bei beiden Geschlechtern Zustimmung zum Postulat der politischen Gleichberechtigung der Frau
[7].
Da sich die Stimmberechtigten der Kantone Solothurn, Tessin und Zürich trotz positiver Empfehlungen von Regierungen und Parlamenten ablehnend zur Einführung des
Stimmrechtalters 18 aussprachen, bleibt dieses auch Ende 1986 auf zehn Stände beschränkt. Im Kanton Luzern stimmte der Souverän immerhin der fakultativen Einführung des Stimmrechtalters 18 auf Gemeindeebene zu
[8].
[7] SGT, 20.8.86; NZZ, 2.10.86; vgl. auch SPJ, 1985, S. 15. Zur Geschichte der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz siehe L. Ruckstuhl, Frauen sprengen Fesseln, Bonstetten 1986.
[8] TA, 24.6.86. Solothurn: SZ, 9.6.86. Tessin: JdG, 9.1.86; CdT, 18.3.86; 9.6.86. Zürich: TA,13.2.86; 24.6.86; 8.12.86. Luzern: LNN, 6.5.86; 9.12.86; Vat., 25.6.86. Eine in St. Gallen von den Jungfreisinnigen lancierte Volksinitiative kam nicht zustande (SGT, 7.4.86). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 15 und unten, Teil Il, 1b.
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