Année politique Suisse 1986 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Gerichte
Der Vorschlag des Bundesrats, die Arbeitsbelastung der eidgenössischen Gerichte mittels einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege abzubauen, rief sowohl in der interessierten Öffentlichkeit als auch in der vorberatenden nationalrätlichen Kommission ein geteiltes Echo hervor. Die Kritik richtete sich vor allem gegen das vorgesehene Annahmeverfahren, das von der Kommissionsmehrheit als verfassungsrechtlich fragwürdig und politisch unklug qualifiziert wurde. Als alternative Entlastungsmöglichkeit schlug der ehemalige Bundesgerichtspräsident Kaufmann die Schaffung von Spezialgerichten (beispielsweise für Steuerrecht) vor. Eine Verbesserung der Situation am Bundesgericht könnte sich auch aus der Effizienzüberprüfung ergeben, welche auf Veranlassung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats in Angriff genommen wurde [21]. Mit der Überweisung einer parlamentarischen Initiative Ruffy (sp, VD) dokumentierte die Volkskammer zudem ihre Absicht, die nicht unumstrittene nebenamtliche schiedsrichterliche Tätigkeit von Bundesrichtern neu zu regeln [22].
Da die Gerichtsordnungen einiger Kantone gegen die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, verlangte das Bundesgericht deren Anpassung. Es betrifft dies zum einen die Einhaltung des Gebots der Trennung von Untersuchungs- und Gerichtsbehörde, welche in den Kantonen Bern, Jura und Wallis nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Zum andern erging an den Kanton Appenzell-Innerrhoden die Aufforderung, den Verfassungsartikel über die Nichtöffentlichkeit der Parteienverhandlung bei Strafverfahren zu revidieren [23].
 
[21] Zum Entwurf des BR siehe SPJ, 1985, S. 23 f. Kritik am Annahmeverfahren: NZZ, 26.3.86 (Schweiz. Anwaltsverband) ; 28.5.86 (NR-Kommission). Die Erhöhung der Streitwertgrenze fand hingegen die Zustimmung der Kommission (NZZ, 1.7.86). Spezialgerichte: NZZ, 1.2.86. Vgl. auch A. Haefliger, «Ein griffiges Annahmeverfahren zur Entlastung des Bundesgerichts», in NZZ, 15.5.86 sowie eine Replik in NZZ, 20.5.86 ; J.-F. Poudret, «La procédure d'admission selon le projet de révision de la loi fédérale d'organisation judiciaire », in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 379 ff. Effizienzüberprüfung: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 610. Zur Überbelastung des Bundesgerichts siehe auch SZ, 28.7.86; 4.8.86; 11.8.86; 18.8.86; L'Hebdo, 34, 21.8.86.
[22] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1031 ff. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 24.
[23] Personalunion von Untersuchungs- und Gerichtsbehörde: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1499 f.; 24 Heures, 5.6.86; NZZ, 5.6.86. Öffentlichkeit der Verhandlungen: NZZ, 13.3.86. In Al wurde die verlangte Revision vorgenommen (vgl. unten, Teil Il, 1d).