Année politique Suisse 1986 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau / Beziehungen zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen
Die beiden Basel setzten ihre Bemühungen um eine Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit fort und nahmen dabei Standortbestimmungen vor. Ihre grenzüberschreitende Partnerschaft gilt als beispielhaft für die Kooperation zwischen Zentren und Agglomerationsgürteln
[4]. Ähnliche Probleme in der Region Genf veranlassten die Kantone Genf und Waadt, ihre traditionelle Rivalität in den Hintergrund zu schieben und erstmals eine engere Zusammenarbeit auf Regierungsebene an die Hand zu nehmen. Primär wird es darum gehen, Verkehrs- und Raumplanungsfragen abzusprechen, welche sich mit der Ausdehnung der Agglomeration Genf in den Bezirk Nyon (VD) ergeben haben
[5].
Der Leiter der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit mit Sitz in Solothurn, Max Frenkel, geriet unter Beschuss wegen angriffiger Kolumnen gegen Regierung und Verwaltung des Kantons Solothurn, worauf er seinen Rücktritt erklärte. Die Kritik richtete sich nicht gegen die Institution, die als Stabsstelle im Dienste der Kantone und als Instrument zur Förderung des Föderalismus anerkannt ist
[6]. Das von der Stiftung in Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg ins Leben
gerufene Institut für Föderalismus wird ausser von den Kantonen neu auch vom Bund unterstützt. Als Dokumentationszentrum für kantonales Recht legt es eine umfassende Sammlung über die kantonalen Gesetzgebungen an und erteilt Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten Auskunft zu rechtsvergleichenden Fragen und Föderalismusproblemen
[7].
[4] Partnerschaft BS/BL : BaZ, 2.1.86 ; 24.1.86 ; 12.6.86. Standortbestimmungen : BaZ, 16.1.86 (BS) ; 22.12.86 (BL); P. Nyffeler / N. Schassmann / P. Wyss, Partnerschaft zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Liestal 1986. Allg. zur interkantonalen Zusammenarbeit siehe M. Frenkel, « Interkantonale Institutionen und Politikbereiche», in Handbuch, Bd. 3, S. 323 ff.
[5] Suisse, 21.1.86; 24.6.86; 24 Heures, 21.1.86; 24.6.86; 20.10.86. Mit einer Streitschrift Genève doit-elle rester suisse? (Lausanne 1986) machte der Journalist M. Baettig auf verschiedene wirtschaftliche und politische Benachteiligungen Genfs aufmerksam und stellte die Loslösung des Kantons aus dem schweizerischen Bundesstaat zur Diskussion. Dabei ging es ihm jedoch kaum um ein ernsthaftes Plädoyer für einen unabhängigen Zwergstaat, sondern vielmehr darum, auf das Genfer Malaise aufmerksam zu machen (vgl. Suisse, 7.12.86 ; Bund, 9.12.86; siehe auch SPJ, 1984, S. 32).
[6] SZ, 11.7.86; 20.9.86 (Rücktritt); Presse vom 9.8.86; BZ, 21.10.86; vgl. H. Tschäni in TA, 30.8.86.
[7] Vat., 11.8.86 ;NZZ, 28.8.86; BaZ, 8.9.86. Das Institut für Föderalismus an der Universität Freiburg gibt eine zweimonatlich erscheinende Publikation, Gesetzgebungs-Bulletin, heraus.
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