Année politique Suisse 1986 : Grundlagen der Staatsordnung / Wahlen / Kantonale Wahlen
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Ersatzwahlen für die Exekutive
Ersatzwahlen für die Exekutive wurden in zwei Kantonen durchgeführt [32]. In Schaffhausen war die Wahl von Peter Briner (fdp) für den zurückgetretenen freisinnigen Finanzdirektor Kurt Amsler unbestritten, nachdem die SVP auf eine Kampfkandidatur verzichtet hatte [33]. Erstmals seit 20 Jahren kam es im Thurgau nach dem Rücktritt von Erich Böckli (fdp) zu einer Kampfwahl um die Exekutive, wobei die FDP und die SVP gegeneinander antraten. Als wählerstärkste Partei des Kantons erhob die SVP mit Hermann Bürgi Anspruch auf einen zweiten Regierungssitz, während die FDP ihre Doppelvertretung mit Brigit Hänzi zu verteidigen versuchte und gleichzeitig die erste Frau in der Kantonsregierung stellen wollte. Nachdem der auch von CVP, EVP und SP unterstützte Bürgi im ersten Wahlgang das absolute Mehr nur knapp verfehlt hatte, wurde er in der zweiten Runde mit klarem Vorsprung gewählt. Der SVP-Sieg veränderte nicht nur die 45jährige Thurgauer «Zauberformel» (bisher 2 FDP, 1 SVP, 1 CVP, 1 SP), sondern veranlasste die SVP auch zum Bruch der seit dem Ersten Weltkrieg mit der FDP bestehenden Fraktionsgemeinschaft im Grossen Rat [34]
 
[32] Letzte ordentliche Wahlen in SH und TG: siehe SPJ, 1984, S. 33 ff. Zur Ersatzwahl im Kanton St. Gallen, wo nach heftigen Kontroversen um den Sitz von Florian Schlegel (sp) im 2. Wahlgang vom 19.1.1986 schliesslich der Sozialdemokrat Hans Rohrer gewählt wurde, siehe SPJ, 1985, S. 33.
[33] Ersatzwahl vom 24.8.1986 (Presse vom 25.8.1986). Einen Achtungserfolg erzielte ein parteiloser Gegenkandidat, der sich kurz vor der Wahl der Öffentlichkeit als Alternative präsentiert hatte. Wahlkampf: SN, 23.1.86; 19.3.86; 3.5.86; AT, 16.8.86; TA, 20.8.86.
[34] Ersatzwahl vom 16.3. und 27.4.1986 (SGT, 17.3.86; Presse vom 28.4.86). Wahlkampf: Presse vom 6.1.86; SGT, 8.3.86; 26.3.86; 23.4.86. Bruch der Fraktionsgemeinschaft: Presse vom 27.6.86. Eine Auflösung der Fraktionsgemeinschaft erwog die SVP schon im Zusammenhang mit der erst 1985 erfolgten formellen Gründung der Kantonalpartei (TA, 17.2.86; siehe auch SPJ, 1984, S. 217 f., Anm. 32).