Année politique Suisse 1986 : Wirtschaft / Landwirtschaft
 
Jagd
Das sehr detaillierte Differenzbereinigungsverfahren der eidgenössischen Räte betreffend das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel fand im Berichtsjahr seinen Abschluss. Dieses Rahmengesetz sowie zwei entsprechende Verordnungen sollen auf Anfang 1988 in Kraft treten. Danach wird dem Bund der Schutz und die Erhaltung der geschützten Tierarten zufallen, den Kantonen dagegen die Regelung der Jagd. Der Bedarf an finanziellen Mitteln, der dem Bund durch die Jagdschutzverordnung entsteht, soll den bisherigen Rahmen von rund 1,6 Mio Fr. pro Jahr nicht übersteigen [16].
 
[16] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 673 ff. und 1033 ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 218 ff., 308 ff. und 436; BBl, 1986, II, S. 652 ff.; NZZ, 3.6.86; 10.6.86; 12.6.86. Siehe auch SPJ, 1985, S. 93.