Année politique Suisse 1986 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
 
Flugverkehr
Nach langwierigen Verhandlungen über den Flugverkehr zwischen der Schweiz und den USA konnte 1986 eine Einigung erzielt werden. Während die USA einer zusätzlichen Destination für die Swissair (Atlanta) zustimmten, musste die Schweiz Konzessionen beim Spurwechsel (Möglichkeit des Wechsels von Grossraum- auf kleinere Flugzeuge für den Weiterflug) und bei der Abfertigung machen und insbesondere tariflichen Neuregelungen im Sinne der amerikanischen Deregulationspolitik zustimmen. Als wichtigste Neuerung wurde die «Ursprungsland-Regel» eingeführt, welche besagt, dass die Tarife bei Flügen vom eigenen Land aus frei festgelegt werden. Gegen amerikanische Niedrigtarife hat die Schweiz in Zukunft kein Vetorecht mehr. Eine Tendenz zur Liberalisierung ist auch im europäischen Luftverkehr festzustellen. So sind Bestrebungen zu mehr Freizügigkeit und fairerem Wettbewerb bei der Tarifbildung, beim Marktzugang und in der Kapazitätsregelung im Gange [47].
Während die Swissair infolge von Strukturproblemen 1986 eine Verschlechterung des Betriebsergebnisses hinnehmen musste, befindet sich die Regionalfluggesellschaft Crossair auf einem Gewinnhöhenflug und hält weiterhin eine führende Position im europäischen Regionalluftverkehr. Durch den Abschluss eines zeitlich unbefristeten Zusammenarbeitsvertrages intensivierten sich die Beziehungen der beiden Fluggesellschaften. Ferner wurde mit dem Wallis der neunte Kanton Aktionär der Crossair [48].
In einem Grundsatzentscheid befürwortete der Bundesrat eine Entflechtung der Radio Schweiz AG für Telekommunikation und Flugsicherung, die sich bis anhin zu 95% im Besitz der Eidgenossenschaft befunden hatte. Die neu zu schaffende AG für Flugsicherung wird dabei weitgehend in Bundeshand übergehen, während die Telekommunikationsdienste unter dem bisherigen Namen Radio Schweiz AG mehrheitlich privatisiert und vorwiegend im regalfreien Fernmeldemarkt tätig werden sollen [49].
Der Ende 1987 auslaufende Pachtvertrag zwischen der Stadt Bern und der Alpar AG für den Flughafen Bern-Belpmoos wurde — verbunden mit einer Zinserhöhung und zusätzlichen Lärmschutzauflagen — um 10 Jahre verlängert. Die gegenüber der bis 2016 geltenden Betriebskonzession kurze Vertragsdauer erlaubt es der Stadt Bern, die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen durchzusetzen, stellt doch die Reduktion der Lärmbelastung für sie eine unabdingbare Voraussetzung für den Weiterbetrieb des Flugplatzes dar. Die Aufstockung des Aktienkapitals der Alpar AG durch Banken, Wirtschaft und Flugverkehrskreise führte zur Privatisierung der Flugplatzbetriebsgesellschaft, die sich bis anhin zu je einem Drittel in der Hand von Stadt und Kanton Bern befand. Mit der Kapitalerhöhung sollen längst fällige Infrastrukturverbesserungen finanziert werden, nachdem sich die öffentliche Hand aufgrund politischer Entscheide nicht mehr daran beteiligen darf. Zwischen Österreich und der Schweiz konnten die Auseinandersetzungen wegen der Lärmimmissionen des Flugplatzes Altenrhein (SG) vorläufig beigelegt werden [50].
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K.H.
 
[47] Vereinbarung Schweiz-USA: Presse vom 2.8.86; TA, 5.8.86; 10.11.86; NZZ, 7.8.86; 17.10.86; zu den Verhandlungen siehe BaZ, 22.1.86; BZ und NZZ, 27.1.86; Presse vom 5.7.86; vgl. SPJ, 1983, S. 118; 1984, S. 113; 1985, S. 118. Europ. Luftverkehrspolitik: TA, 12.7.86; 4.12.86; vgl. Gesch.ber., 1985, 5.338; 1986, S. 380. Siehe auch A. Baltensweiler, «Zum Problem des freien Wettbewerbs im Luftverkehr», in Jahrbuch der Schweiz. Verkehrswirtschaft 1986, S. 13 ff.
[48] Swissair: TA, 10.11.86; 20.12.86; BZ, 15.12.86; NZZ, 19.12.86. Crossair: SGT, 10.4.86; BZ und TA, 13.5.87. Zusammenarbeit: Jahrbuch der Schweiz. Verkehrswirtschaft 1986, S. 183 f. Beteiligung an der Crossair: NZZ, 11.12.86; vgl. SPJ, 1985, S. 119.
[49] Bund, 27.5.86; 14.6.86; NZZ, 14.6.86; 28.8.86; vgl. Gesch.ber., 1986, S. 376.
[50] Bern-Belpmoos: Bund und BZ, 15.2.86 (Pachtvertrag); TA, 7.2.86; Bund, 17.3.86; 27.6.86; 23.9.86; 7.11.86; BZ, 7.11.86. Altenrhein: SGT, 14.1.86; 24.1.86; 4.3.86; 28.11.86; vgl. Gesch.ber., 1986, S. 379. Siehe auch SPJ, 1985, S. 119.