Année politique Suisse 1987 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. Grundlagen der Staatsordnung — Eléments du système politique
Bern: Revision des Gesetzes über die Mitwirkungsrechte des Berner Jura (Kompetenz des Gemeindeverbandes, künftig vermehrt zusätzliche Aufgaben von regionaler Bedeutung übernehmen zu können; Anspruch jeder Gemeinde, mit mindestens einem Vertreter in der Abgeordnetenversammlung vertreten zu sein, womit sich die Zahl der Mitglieder von 68 auf 85 erhöht; Erfordernis der Zustimmung sowohl der Gemeindevertreter wie auch der Grossräte bei bestimmten Geschäften der Abgeordnetenversammlung, wenn dies von einer der beiden Gruppen verlangt wird; Wählbarkeit aller Stimmberechtigten der Region in den fünfköpfigen Vorstand; Möglichkeit der Unterstützung eines alle drei Amtsbezirke abdeckenden Lokalradios mit staatlichen Geldern durch die Fédération du Jura bernois; in Parlamentsberatungen wird zusätzlich beschlossen, die Gemeindeabgeordneten seien durch die Gemeindeversammlung bzw. das Gemeindeparlament zu wählen, falls das Gemeindereglement nichts anderes vorsieht) vom Grossen Rat angenommen (Bund, 29.4.87; 4.9.87; 8.9.87; 10.11.87; TW, 4.9.87; BZ, 8.9.87).
Nidwalden: Gemeindeversammlungen, vgl. 1f) Behörden- und Verwaltungsorganisation.
Ticino: Revisione della legge organica comunale (in dibattito parlamentare è vincolato il principio del municipio composto di un numero dispari di membri da tre a sette) approvata dal Gran Consiglio (CdT, 21.1.87; 12.2.87; 13.2.87; 16.2.87; 17.2.87; 11.3.87; NZZ, 14.2.87; v. APS, 1985, p. 206).
Zürich: Änderung des Gemeindegesetzes, vgl. 6f) Kirchen.
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