Année politique Suisse 1987 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. Grundlagen der Staatsordnung — Eléments du système politique
Aargau: Initiative "für mehr Demokratie im Strassenbau" vom Grossen Rat zur Ablehnung empfohlen und in der Volksabstimmung vom 6.12. mit 61,4% Nein-Stimmen abgelehnt; Gegenvorschlag für eine Anderung des Strassenbaugesetzes in derselben Volksabstimmung mit 58,4% Ja-Stimmen angenommen. Ja-Parolen zur Initiative von SP, EVP, NA, Grünen und Gewerkschaftsbund, Nein-Parole zum Gegenvorschlag von der Auto-Partei (AT, 21.7.87; 23.9.87; 28.11.87; 2.-4.12.87; 7.12.87; BaZ, 1.12.87; vgl. SPJ, 1986, S. 220).
Baselstadt: Änderung des Gesetzes über Initiative und Referendum (Anpassung an die neue Verfassungsbestimmung; Ubergang der Kompetenz zur Beurteilung der Gültigkeit von Volksinitiativen vom Grossen Rat auf den Regierungsrat, dessen Beschluss an das Appellationsgericht weitergezogen werden kann) in der Volksabstimmung (fakultatives Referendum) vom 6.12. mit 53,1 % Nein-Stimmen abgelehnt. Nein-Parolen von SP, POCH, NA, LdU und PdA (BaZ, 14.7.87; 7.8.87; 5.11.87; 1.12.87; 4.12.87; 7.12.87; NZZ, 21.8.87; vgl. SPJ, 1986, S. 220).
Bern: Verfassungsinitiative des VCS "für den Ausbau der Volksrechte" (Einführung des Standesinitiativrechts des Volkes) vom Grossen Rat zur Ablehnung empfohlen und in der Volksabstimmung vom 14.6. mit 57,5% Nein-Stimmen abgelehnt. Ja-Parolen von SP, Freier Liste, NA, EVP, LdU, POCH, PdA, SAP, Junges Bern, Demokratischer Alternative, Ökologisch-Freiheitlicher Partei und Gewerkschaftsbund (Bund, 4.2.87; 27.5.87; 6.6.87; 9.6.87; 11.6.87; 15.6.87; BZ, 6.6.87; 9.6.87; 11.6.87; 15.6.87; vgl. SPJ, 1986, S. 220).
Glarus: Landsgemeindeantrag des VCS für eine Anderung des Strassengesetzes (obligatorische Landsgemeindeabstimmung über die jährlichen Strassenbauprogramme) von der Landsgemeinde am 3.5. abgelehnt. Gegenvorschlag des Landrats (Verkürzung der Dauer der von der Landsgemeinde zu genehmigenden Strassenbau-Mehrjahresprogramme von zehn auf fünf Jahre mit jeweiliger Festlegung der generellen Strassenführung) von der Landsgemeinde angenommen (NZZ, 18.2.87; 4.5.87; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1987; Protokoll der Landsgemeinde vom 3. Mai 1987). – Obligatorisches Referendum bei Beteiligungen des Kantons an Unternehmungen zur Energiegewinnung oder -verteilung, vgl. 4a) Energie.
Nidwalden: Anderung der Kantonsverfassung betreffend Erhöhung der Finanzkompetenzen von Landrat und Regierungsrat von der Landsgemeinde am 26.4. angenommen (Vat., 8.1.87; 27.4.87; vgl. SPJ, 1986, S. 220). – Einreichung einer Initiative für die Mitsprache des Volkes bei Vernehmlassungen zur Errichtung von Atomanlagen oder Lagerstätten für radioaktive Abfälle sowie für vorbereitende Handlungen dazu. An der Landsgemeinde vom 26.4. wird diese Initiative zuerst einer ähnlich lautenden aus dem Vorjahr (keine Nennung der vorbereitenden Handlungen) und schliesslich dem Gegenentwurf des Landrats sowie einem Antrag aus dem Volk zugunsten des Status quo vorgezogen und damit angenommen (Vat., 9.1.87; 10.1.87; 15.1.87; 21.1.87; 5.2.87; 19.2.87; 27.4.87; BaZ, 14.1.87; NZZ, 27.4.87; vgl. SPJ, 1986, S. 220).
St.Gallen: Initiative "Mehr Mitsprache beim Strassenbau" (Anderung des IV.Nachtragsgesetzes zum Gesetz über Referendum und Initiative: Einführung des fakultativen Finanzreferendums für Strassenbauvorhaben, die nach Abzug der Bundesbeiträge die Grenze von 5 Mio Fr. überschreiten) von der CSP eingereicht (SGT, 18.5.87; 17.8.87; 20.8.87; 26.8.87; 1.9.87; 29.9.87 ; 23.10.87). – Finanzreferendum beim Strassenbau im neuen Strassengesetz, vgl. 4b) Strassenbau- und finanzierung.
Schaffhausen: Änderung der Verfassung im Bereich der Finanzkompetenzen (Erhöhung der Kreditlimiten beim obligatorischen Finanzreferendum: bei einmaligen Ausgaben von 150 000 auf 1 Mio Fr. und bei wiederkehrenden Ausgaben von 15 000 auf 100 000 Fr.; Einführung des Instruments des fakultativen Finanzreferendums, das von einem Fünftel der anwesenden Mitglieder des Grossen Rates oder von 600 Stimmberechtigten innert 90 Tagen bewirkt werden kann und das bei einmaligen Ausgaben ab 300 000 Fr. sowie bei wiederkehrenden Ausgaben ab 50 000 Fr. zum Tragen kommt; Einführung einer minimalen Finanzkompetenz des Regierungsrats mit einer Limite von 50 000 Fr. für einmalige und von 10 000 Fr. für wiederkehrende Ausgaben) vom Regierungsrat vorgelegt (SN, 18.12.87; 30.12.87).
Schwyz: Teilrevision der Verfassung betreffend Neuregelung der Volksrechte vom Kantonsrat an den Regierungsrat zurückgewiesen (LNN, 4.4.87; Vat., 27.8.87; 17.9.87; vgl. SPJ, 1985, S. 205).
Solothurn: Initiative "Demokratie im Strassenbau" (Anderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Nationalstrassen vom Kantonsrat zur Ablehnung empfohlen und in der Volksabstimmung vom 28.6. mit 57,3% Nein-Stimmen abgelehnt. Ja-Parolen von SP, LdU, Grünen und Gewerkschaftsbund. Initiative "Demokratie im Strassenbau" (Anderung des Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen) nach Annahme eines Gegenvorschlags im Kantonsrat zurückgezogen; Gegenvorschlag in der Volksabstimmung vom 28.6. mit 64,8% Ja-Stimmen angenommen (SZ, 21.-23.1.87; 11.6.87; 29.6.87; BaZ, 23.6.87; vgl. SPJ, 1986, S. 221).
Thurgau: Finanzreferendum beim Strassenbau, vgl. 4b) Strassenbau und -Finanzierung.
Vaud: Lancement, mais non-aboutissement d'une initiative constitutionnelle pour l'introduction du droit d'initiative en matière communale (24 Heures, 27.3.87; 27.6.87).
Zürich: Einzelinitiative betreffend Ergänzung des Gesetzes über das Vorschlagsrecht des Volkes (Unterschrift auf Unterschriftenbogen): Kantonsrat entscheidet gegen definitive Unterstützung (NZZ, 3.3.87; vgl. SPJ, 1985, S. 205 f.).
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