Année politique Suisse 1987 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. Wirtschaft — Economie
print
Allgemeines – Généralités
Baselstadt: Nichteintreten auf eine nichtformulierte Initiative der PdA für die Verhinderung der Privatisierung staatlicher Betriebe vom Regierungsrat beantragt (BaZ, 30.9.87; 19.10.87; vgl. SPJ, 1985, S. 211).
Bern: Änderung des Gesetzes über die Förderung der Wirtschaft (Verdoppelung der staatlichen Garantie für Bürgschaften auf 50 Mio Fr. sowie der Verlustgarantie des Staates auf 0,2 Mio Fr. und des dafür einsetzbaren Betrags auf 10 Mio Fr.; Möglichkeit des vorsorglichen Erwerbs auch von Geschäftsliegenschaften durch den Staat; Erhöhung der jährlichen Fondseinlage von zwei auf 5 Mio Fr.; gesetzliche Regelung der Anlage und der Verwendung der Fondsmittel, u.a. mit abschliessender Zuständigkeit des Regierungsrats für deren Verwendung unter Vorbehalt der Verfassungsbestimmungen; Kompetenz des Grossen Rates, über zusätzliche Fondsmittel bis zu einem Betrag von maximal 20 Mio Fr. endgültig zu beschliessen; in Parlamentsberatungen wird festgehalten, dass aus den Fondsmitteln auch Beiträge an Forschung und Entwicklung von Technologien im Bereich des Energiesparens und des Umweltschutzes sowie für entsprechende Weiterbildungsprogramme gesprochen werden können) sowie zugehörige Anderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete vom Grossen Rat in Beratung gezogen (Bund, 7.1.87; 10.8.87; 5.11.87; BZ, 3.- 5.11.87).
Schwyz: Gesetz über die Wirtschaftsförderung in der Volksabstimmung vom 21.6. mit 57,7% Ja-Stimmen angenommen (Vat., 2.4.87; 22.6.87; NZZ, 4.6.87; vgl. SPJ, 1986, S. 227).
Thurgau: Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit (Kompetenz des Kantons, beschäftigungs- und regionalpolitische Massnahmen des Bundes zur Arbeitsplatzförderung zu unterstützen und auszudehnen, womit wirtschaftlich bedrohte Regionen Zugang zu Bundesgeldern erhalten sollen, wenn diese an die Zusage von kantonalen Beiträgen gebunden sind; Möglichkeit der staatlichen Hilfe an Unternehmen in Form von Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen oder rückzahlbaren Darlehen, unter der Bedingung, dass die betroffenen Firmen sonst ihren Betrieb stark einschränken oder aufgeben müssten; Berechtigung bedürftiger Arbeitsloser zum Bezug von 90 zusätzlichen Taggeldern, wenn sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ausgeschöpft haben, mit Kompetenz des Grossen Rates, die Bezugsdauer dieser Arbeitslosenfürsorge auf 150 Taggelder zu erhöhen) vom Regierungsrat vorgelegt (SGT, 10.7.87).
Vaud: Modification de la loi sur le développement économique des régions (extension des prêts à l'épuration des eaux et aux équipements de détente et de sports, de protection de l'environnement et de protection civile, de rénovation des sites historiques, de mise en valeur des productions régionales et de recherches de nouveaux débouchés économiques créateurs d'emplois) approuvée par le Grand Conseil (24 Heures, 20.5.87).