Année politique Suisse 1987 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
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Menschenrecht
Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat der Ratifikation der Zusatzprotokolle Nr. 6, 7 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu, wobei er sich der Meinung der Volkskammer anschloss, dass die Protokolle Nr. 6 und 7 dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen seien. Ein Nichteintretensantrag des Freisinnigen Hefti (GL), für den die Unterzeichnung dieser euroäischen Grundrechtsgarantien ein nicht akzeptabler Souveränitätsverlust für die Schweiz bedeuten würde, wurde mit 27:8 Stimmen abgelehnt. Die Referendumsfrist verlief ungenutzt, da der Versuch der Nationalen Aktion scheiterte, Bündnispartner für die Unterschriftensammlung gegen das von ihr bekämpfte Protokoll Nr. 6, welches ein Verbot der Todesstrafe in Friedenszeiten beinhaltet, zu finden [1].
 
[1] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 24 ff. und 169; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 552; BBl, 1987, I, S. 1018 ff.; TA, 6.4.87. Zum Inhalt der Zusatzprotokolle vgl. SPJ, 1986, S. 14 f.