Année politique Suisse 1987 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Bürgerrecht und Stimmrecht
Die Ausländerorganisationen in der Schweiz bekräftigten im Vorfeld der Wahlen ihre Forderung nach der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für
Ausländer, ohne damit aber ein vernehmbares Echo auszulösen. Immerhin führten Petitionen für politische Rechte der Ausländer auf Gemeindeebene in verschiedenen Zürcher Orten dazu, dass in der kantonalen SP Diskussionen über die Lancierung einer Volksinitiative stattfanden
[4].
Die Integration der Jugendlichen in den politischen Prozess durch die Senkung des Stimmrechtalters auf 18 Jahre hat auf Kantonsebene deutlich schlechtere Chancen als auf Gemeindeebene. Im Berichtsjahr waren es die Thurgauer Stimmberechtigten, welche gegen Regierung und Parlament eine entsprechende Anderung des kantonalen Stimmrechts ablehnten. Demgegenüber machten in Luzern, wo 1986 das Volk mit knappem Mehr die fakultative gemeindeweise Einführung gutgeheissen hatte, innerhalb eines halben Jahres 92 von 107 Gemeinden von diesem Recht Gebrauch
[5].
In Appenzell Ausserrhoden führten die
Frauen ihren Kampf um die politische Gleichberechtigung unverdrossen weiter. Im Sinne einer Demonstration hielten sie parallel zur offiziellen Männerveranstaltung in Hundwil eine eigene Landsgemeinde in Trogen ab. Im Anschluss an die eidgenössischen Wahlen reichten 54 Frauen und die Kantonalsektion des Landesrings beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde dagegen ein, dass Ständerat Schoch (fdp) unter Ausschluss der Frauen gewählt worden war. Die Kantonsregierung setzte ihrerseits eine Kommission ein, welche — voraussichtlich zuhanden der Landsgemeinde von 1989 — Vorschläge für die Beseitigung der bestehenden Diskriminierungen ausarbeiten soll
[6].
[4] BaZ, 30.9.87; TA, 31.8. und 26.11.87; Vr, 23.11.87.
[5] Thurgau: NZZ, 23.2.87. Luzern: Vat., 13.2. und 6.4.87. Siehe auch unten, Teil II, 1b und SPJ, 1986, S. 15.
[6] Frauenlandsgemeinde: TA, 25.4. und 27.4.87. Beschwerde: TA, 25.1 1.87. Kommission: SGT, 6.5., 17.6. und 9.12.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 15.
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