Année politique Suisse 1987 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Bürgerrecht und Stimmrecht
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Bürgerrecht
Der Bundesrat legte, nach weitgehend positiven Reaktionen in der Vernehmlassung, seinen Vorschlag für die zweite Etappe der Revision des Bürgerrechtsgesetzes vor. Im wesentlichen geht es dabei um die geschlechtsneutrale Regelung des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts, wobei insbesondere die automatische Einbürgerung von Frauen durch Heirat abgeschafft werden soll. Gemäss dem neuen Gesetz sollen in Zukunft Frauen und Männer individuell Einbürgerungsanträge stellen können. Für Ehepaare mit gemischter Staatsbürgerschaft ist für den ausländischen Teil ein erleichtertes Verfahren vorgesehen, welches nach fünf Jahren Wohnsitz und drei Jahren Ehe eingeleitet werden kann. Komplementär zu dieser Revision beantragte die Regierung eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern. Diese hat zum Ziel, ausländischen Personen mit schweizerischen Ehegatten eine Aufenthaltsbewilligung zu garantieren [7].
 
[7] BBl, 1987, III, S. 293 ff. Siehe auch SPJ, 1986, S. 16.