Année politique Suisse 1987 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Öffentliche Ordnung
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Polizei
Im Vorjahr hatte die "Wochen-Zeitung" behauptet, dass in der Stadt Zürich getarnte Polizisten (sogenannte V-Leute), die zur Überwachung von linken politischen Gruppen eingesetzt waren, selbst zu Straftaten aufgerufen und sich daran beteiligt hätten. Obwohl einer der Beschuldigten zugab, beim Legen einer Bombenattrappe vor dem Büro eines lateinamerikanischen Generalkonsuls dabei gewesen zu sein, stellte die Bezirksanwaltschaft das Verfahren wegen Amtsmissbrauch ein. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass bei dieser Aktion der Straftatbestand der Schreckung der Bevölkerung nicht erfüllt gewesen sei, und dass der V-Mann dank seinem Mitmachen das Legen einer richtigen Bombe verhindert habe. Die Angelegenheit hatte auch ein parlamentarisches Nachspiel in den Räten von Stadt und Kanton, doch fand die Linke, unterstützt von einem Teil der Grünen, keine Mehrheiten für den Verzicht oder zumindest die parlamentarische Kontrolle des Einsatzes von V-Leuten im Bereich des Staatsschutzes [13].
Die kantonalen Polizeidirektoren kamen auf ihren Beschluss aus dem Vorjahr betreffend der Verwendung der völkerrechtlich geächteten Hohlspitzmunition zurück. Diese äusserst wirksamen, jedoch grosse Wunden verursachenden Geschosse sollen nun doch in einigen genau definierten Fällen von der Polizei eingesetzt werden dürfen [14].
 
[13] TA, 22.5., 2.6., 18.8., 3.9. und 10.9.87; WoZ, 27.5.87; SPJ, 1986, S. 16.
[14] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1523 f.; SPJ, 1986, S. 17 (Anm. 16).