Année politique Suisse 1987 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Vermögensstrafrecht
Da sich namentlich bei der Bekämpfung der internationalen Drogenkriminalität gezeigt hatte, dass die Spuren der Hintermänner sich oft im Gewirr von Geldtransaktionen verlieren, soll die sogenannte Geldwäscherei in Zukunft verboten werden. Eine Expertenkommission unter der Leitung des ehemaligen Tessiner Staatsanwalts Bernasconi hatte einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der im Berichtsjahr in die Vernehmlassung gegeben wurde. Es ist vorgesehen, diese neue Rechtsnorm in die sich zur Zeit im vorparlamentarischen Stadium befindende Revision der Bestimmungen über strafbare Handlungen gegen das Vermögen und gegen Urkundenfälschung einzubauen [17].
 
[17] Presse vom 25.2.87; SPJ, 1986, S. 18. Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Banken).