In einem mühsamen Differenzbereinigungsverfahren gelang es dem Parlament, die Totalrevision des Gesetzes über das
Internationale Privatrecht zum Abschluss zu bringen. Nach der Behandlung in beiden Räten waren in dieser komplizierten gesetzgeberischen Materie 129 Differenzen entstanden; nach der ersten Bereinigung durch den Ständerat waren noch deren 64 verblieben. Die beiden wichtigsten Streitpunkte wurden im Sinne des Nationalrats ausgeräumt: sowohl die Bestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit als auch diejenigen über Konsumentenverträge, welche die kleine Kammer zuerst gestrichen hatte, figurieren nun doch im neuen Gesetz
[20].
[20] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 210 ff., 506 ff. und 685; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1064 ff. und 1894; BBl, 1988, I, S. 5 ff.; vgl. SPJ, 1985, S. 18 und 1986, S. 18; TA, 3.4.87.