Année politique Suisse 1987 : Wirtschaft / Landwirtschaft / Einkommenssicherung
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Weitere Unterstützungsbeiträge
Das Bundesgesetz über Investitionskredite und Betriebshilfe (IBG) war 1962 in Kraft gesetzt worden, befristet auf 25 Jahre. In dieser Zeitspanne hatte der Bund mit insgesamt 1,26 Mia Fr. 50 000 landwirtschaftliche Betriebe bei der Sanierung und Verbesserung ihrer Produktionsgrundlagen unterstützt. Da diese Einrichtung weitgehend unbestritten war, stimmte im Berichtsjahr nach dem Nationalrat auch der Ständerat einer Verlängerung bis 1992 zu. In der Zwischenzeit soll eine Teilrevision durchgeführt werden. Der Vorschlag einer Expertenkommission, der in die Vernehmlassung geschickt wurde, sieht nur geringe Änderungen vor, etwa bezüglich der Finanzierung, welche teilweise vom Bund an die Kantone übertragen werden soll [12].
Die bedeutendsten Direktzahlungen an die Berg- und Hügelbauern sind die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone. Nachdem die eidgenössischen Räte 1986 diese Beiträge um 20% auf 420 Mio Fr. (für 1987/88) erhöht hatten, revidierte der Bundesrat im Berichtsjahr die entsprechende Verordnung. Ebenfalls heraufgesetzt wurden von der Landesregierung die Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. In den Jahren 1985—1987 betrugen diese je 108 Mio Fr., ab 1988 werden sie 18% höher sein (128 Mio Fr.) [13].
Die durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ( 1 9 86) verursachte Verstrahlung weiter Teile Europas hatte — nicht zuletzt auch aufgrund der uneinheitlichen Informationspolitik der Behörden — eine Veränderung des Konsumverhaltens bewirkt, wodurch verschiedene Bereiche der Landwirtschaft beträchtliche finanzielle Einbussen erlitten. In seiner Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes an die Geschädigten des Reaktorunfalls von Tschernobyl schlug der Bundesrat freiwillige Leistungen von insgesamt 1,5—2 Mio Fr. an die wirtschaftlich schwächeren Kleintierhalter, die Heil- und Gewürzkräuterproduzenten sowie an die vom Fangverbot im Luganersee betroffenen 31 Berufsfischer vor; die entstandenen Schäden sollten damit zu 75% vergütet werden. Auf eine Entschädigung der Gemüseproduzenten, welche ihre Forderungen von ursprünglich 10 Mio Fr. auf 3 Mio Fr. reduzierten, verzichtete der Bundesrat, unter anderem auch mit dem Hinweis auf das gute Geschäftsjahr. In der parlamentarischen Beratung wurden die Leistungen des Bundes an die Luganersee-Fischer auf 100% der entstandenen Schäden erhöht; weiter wurde der Bundesbeschluss um eine Härteklausel erweitert, wonach die Ertragsausfälle von hart getroffenen Gemüseproduzenten mit schätzungsweise 1,5 Mio Fr. vergütet werden [14].
 
[12] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 553; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 154 f. und 169; AS, 1987, S. 1069 f.; BBl, 1987, I, S. 1006; NZZ, 20.3. und 28.10.87; Vat., 24.3.87; LID, Dok., 273, 22.4.87; LID-Pressedienst, 1494, 15.5.87 und 1518, 30.10.87; Presse vom 15.5.87; Bund, 28.10.87; BZ, 30.12.87.
[13] AS, 1987, S. 637 ff.; BBl, 1987, I, S. 60; LID-Pressedienst, 1490, 16.4.87; NZZ, 22.10.87. Siehe ferner 90. Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes 1987, Brugg 1988, S. 41 ff.; wf, Dok., 46, 16.1 1.87. Vgl. auch oben (agrarpolitische Beschlüsse des Bundesrates) und SPJ, 1984, S. 92 und 1986, S. 98.
[14] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1319 ff., 1332 ff. und 1808 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 467 ff. und 535 ff.; AS, 1988, S. 628 ff.; BBl, 1987, Il, S. 1389 ff.; LID-Pressedienst, 1476, 9.1.87; 1478, 23.1.87; 1489, 10.4.87; 1499, 19.6.87; 1513, 25.9.87; 1515, 9.10.87 und 1525, 18.12.87; BZ, 20.1.87; AT, 7.2.87; Presse vom 18.5., 16.6., 24.9., 6.-8.10. und 18.12.87; siehe auch Amtl. Bull. StR, 1987, S. 174 und WoZ, 24.4.87; Ww, 23.4.87; SGT, 25.4.87 sowie SPJ, 1986, S. 103 f.