Année politique Suisse 1987 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Finanzordnung
Die Bemühungen, dem
Bundesrat die Kompetenz zur Aufnahme von Anleihen dauerhaft, statt jede Legislaturperiode befristet,
zu übertragen, scheiterten. Im Vorjahr hatte der Ständerat eine entsprechende Gesetzesvorlage gutgeheissen, doch gelangte nun die Nationalratskommission zur Ansicht, eine solche dauerhafte Kompetenzübertragung sei verfassungswidrig. Eine darauf in Auftrag gegebene Expertise bestritt diese Verfassungswidrigkeit, falls dem Parlament eine Restkompetenz bleibe. Genau dies hatte die ständerätliche Vorlage vorgesehen, indem die Kompetenzdelegation durch einfachen Bundesbeschluss hätte zurückgenommen werden können. Trotzdem beschloss der Nationalrat, die Gesetzesänderung abzulehnen und überweis eine von der Kommission vorgeschlagene Motion, die eine entsprechende Verfassungsänderung anstrebte. Der Ständerat erachtete es darauf aber nach wie vor als besser, wenn die Vollmacht jederzeit und nicht erst am Ende einer Legislaturperiode zurückgenommen werden könne; er fand es ausserdem übertrieben, wegen einer solchen Bagatelle das Volk an die Urnen zu bemühen und blieb deshalb bei seiner Gesetzesvorlage ohne die Motion zu überweisen. Der Nationalrat liess sich nicht umstimmen, das Geschäft war somit erledigt. Einstimmig, doch nur mit 16 Stimmen, folgte der Ständerat danach dem Nationalrat und erteilte dem Bundesrat die Vollmacht, Anleihen aufzunehmen, für weitere vier Jahre
[3].
[3] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 412 ff. und 814 f.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 239 f. und 408 f.; BBl, 1987, S. 970.