Année politique Suisse 1987 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Einnahmenordnung
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Bundesgesetz über direkte Steuern
Die Behandlung des Bundesgesetzes über direkte Steuern (DBG) beschäftigte den Nationalrat als Zweitrat in der Wintersession, wobei die Beratungen nicht sehr weit gediehen. Ein zu Beginn gestellter Rückweisungsantrag einer SP-Vertreterin, die eine getrennte Besteuerung von Ehegatten verlangte, wurde als familienpolitisch unerwünscht zurückgewiesen. In zahlreichen Punkten folgte sodann der Rat den Vorgaben des Ständerates. So wandten sich auch die Volksvertreter gegen die Besteuerung von Beteiligungsgewinnen und von Gratisaktien und bekräftigten die Solidarhaftung der Ehepartner als Entsprechung der gemeinsamen Besteuerung.
Wie in der kleinen Kammer im Vorjahr wurde auch hier ein von sozialdemokratischer Seite lancierter Vorstoss abgewiesen, der einen Abzug eines Teils der Wohnungsmietkosten verlangte. Das Anliegen schien umso berechtigter, als der Rat zuvor die sehr eigentümerfreundliche Haltung des Ständerates in bezug auf die Besteuerung des Eigenmietwertes nur geringfügig abgeschwächt hatte. Nach seinem Willen sollen Wohneigentümer künftig einen Eigenmietwert abziehen können, der unter Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse und der Nutzung festgesetzt wird. Mit einer Vereinfachung der Administration und mit Anliegen des Umweltschutzes begründete Bundesrat Stich anschliessend die von der Kommission vorgesehene Pauschalierung der Berufsauslagen, welche insbesondere der Begünstigung von Autopendlern ein Ende gesetzt hätte. Da diese Änderung eine Mehrbelastung der Erwerbstätigen von insgesamt 80 Mio Fr. bedeutet und abgelegen Wohnende benachteiligt hätte, folgte die bürgerliche Mehrheit auch hier wieder dem Ständerat und beschloss, bei der individuellen Berechnung der Berufsauslagen zu bleiben. Zu einer nach Ansicht der Mehrheit unzulässigen Benachteiligung der Selbständigerwerbenden hätte sodann ein sozialdemokratischer Antrag geführt, der auch die Abzüge für die gebundene berufliche Altersvorsorge pauschalieren wollte.
Der wichtige Entscheid betreffend eines Übergangs zur einjährigen Gegenwartsveranlagung, vom Ständerat abgelehnt, von der Nationalratskommission befürwortet, von den bürgerlichen Fraktionen dann aber wiederum verworfen, wurde bei Abbruch der Verhandlungen an die Kommission zurückgewiesen [6].
 
[6] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1707 ff., 1771 ff., 1795 ff. und 1835; Presse vom 15.-18.12.87; wf, Dok., 48, 30.11.87; vgl. auch SPJ, 1986, S. 90.